Der organisierte Sport hat seine größten Stärken im Bereich der Prävention und Bildung. Viele Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer vermitteln tagtäglich – ohne sich auf besondere Problemlagen zu beziehen – Werte wie Fair Play, Teamverständnis, Respekt, Umgang mit Niederlagen, soziale Kompetenz etc. Die Kinder und Jugendlichen verbringen mit ihrer Trainerin oder ihrem Trainer teilweise mehr Zeit als mit ihren Eltern. Da die Sportvereine jedoch ein Spiegelbild der Gesellschaft sind, gibt es dort auch Trainer, Betreuer, Spieler oder Eltern, die sich rassistisch äußern oder in der rechtsextremen Szene aktiv sind. Dies verträgt sich nicht mit den Werten, die im Sportverein vermittelt werden. Was also kann man im Sportverein für die Stärkung demokratischer Werte und gegen menschenfeindliche Verhaltensweisen tun?
Prävention – Bildung
In den vergangenen Jahren wurden im Sportbereich eine Vielzahl von Bildungsangeboten konzipiert, in denen die Themen Rechtsextremismus, (Alltags-)Rassismus sowie die Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF; nach W. Heitmeyer) im Sport im Mittelpunkt stehen. Ziel aller Angebote ist die Sensibilisierung der Teilnehmenden – und zwar auch für die rechtsextremen Einstellungen "in der Mitte der Gesellschaft", also auch in den Vereinen. Dies ist besonders zu betonen, da Rechtsextremismus im Sport oftmals außerhalb der Vereine "an den Rändern" der Gesellschaft verortet wird. Ergebnisse verschiedener Studien zeigen jedoch, dass rassistische, sexistische, homophobe oder auch rechtsextreme Einstellungen in der Bevölkerung – und damit auch in den Vereinen - weit verbreitet sind.
Die Bildungsmodule haben unterschiedlichen Umfang und werden bei unterschiedlichen Zielgruppen eingesetzt (Traineraus- und Fortbildungen, Schiedsrichterqualifikationen, Vereinsführungskräftetrainings, etc.). Besonders hilfreich ist der Einsatz von (anonymisierten) Fallbeispielen, da die Teilnehmenden sich sehr praxisnah mit dem Problem auseinandersetzen können.
Viele Fußball-Landesverbände sowie die Landessportbünde haben verbandsinterne Berater/innen bzw. Demokratie-Trainer/innen und Fußball-Konfliktmanager/innen ausgebildet, die sowohl präventiv als auch beratend – je nach Profil und Qualifikation – zum Einsatz kommen.
Weiterhin haben sich Vereine und Verbände durch eine Reihe von Präventionsveranstaltungen im Fußball und anderen Sportarten mehr oder weniger deutlich – bzw. leider zuweilen auch plakativ – gegen Rechtsextremismus und für Demokratie positioniert. Auch werden zunehmend externe Anlässe, wie z.B. die Internationalen Wochen gegen Rassismus, aufgegriffen und eigene Veranstaltungen durchgeführt.
Schließlich haben der DFB und viele Fußball-Landesverbände (Beratungs-)Netzwerke
Früherkennung
Im Bereich der Früherkennung geht es bei der Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden um das Erkennen von (regionalen) rechtsextremen und rassistischen Erscheinungen, die Vermittlung von Hintergründen und die Erarbeitung eines "Frühwarnsystems". Oft sind Aufmärsche oder andere Aktivitäten von Neonazis in der betreffenden Gemeinde Anlass für einen Verein, sich von den extra hierfür qualifizierten Berater/innen, Demokratietrainer/innen oder auch Sportmediator/innen begleiten zu lassen.
Neben der Vermittlung von Informationen zur (lokalen) rechtsextremen Szene geht es darum, den Verein darin zu bestärken, ein klares Votum für Demokratie und die Gleichwertigkeit aller Menschen abzugeben. Die Trainerinnen und Trainer werden dabei unterstützt, Kontakt zu "ihren" Jugendlichen aufzunehmen und sie zu fragen, ob sie bereits von Rechtsextremen angesprochen wurden oder möglicherweise schon Kontakt zur ihnen haben. Die Trainerinnen und Trainer sollen ein klares Beziehungsangebot machen – für das aber Regeln gelten, an die sich alle Vereinsmitglieder halten müssen. Gegebenenfalls werden diese Regeln im Prozess mit dem Verein und den Jugendlichen selbst erarbeitet. Weiterhin wird der Verein gestärkt, sich als zivilgesellschaftlicher Partner in lokale Bündnisse "gegen Rechts" einzubringen. Sportveranstaltungen in Kombination mit Musik und Kulturangeboten haben sich hierbei als sehr erfolgreich erwiesen
Intervention/Beratung bei konkreten Vorfällen
Wenn es einen konkreten vereinsinternen rechtsextremen Vorfall oder Anlass gibt, wird mit dem Verein eine Beratung vereinbart. Hier steht zunächst der Umgang mit der unter Umständen brisanten Situation im Vordergrund, insbesondere wenn die Medien bereits auf den Fall aufmerksam geworden sind. Die Beteiligten stehen gegebenenfalls aufgrund der eingetretenen Situation unter Stress. Dies gilt auch, wenn „das Problem“ vereinsintern noch nicht als solches wahrgenommen wurde und der Berater oder die Beraterin das Problem von außen an den Verein heranträgt. Es besteht im Verein meist eine hohe Handlungsunsicherheit, der begegnet werden muss.
Wie Vereine beratend unterstützt werden können, soll im Folgenden an einigen Fallbeispielen dargestellt werden.
Fall 1:
Eine Mutter mit türkischem Migrationshintergrund ruft bei einem Fußball-Landesverband an und fragt, ob dort bekannt sei, dass im Verein X, in dem ihr Sohn Fußball spielt, ein hoher NPD-Funktionär als Jugendtrainer tätig ist. Sie sorge sich um das Wohl ihres Kindes, und auch andere Eltern seien verunsichert. Was kann der betreffende Verband – gegebenenfalls gemeinsam mit seinem Mitgliedsverein – tun?
In dem vorliegenden Fall war der Fußball-Jugendtrainer nicht nur NPD-Funktionär, sondern auch vorbestraft wegen Volksverhetzung und organisiert(e) für seine Partei Aufmärsche in dem Ort. In der Beratung stellte sich heraus, dass der Verein zwischen der erfolgreichen sportbezogenen Tätigkeit des Trainers im Verein und seiner politischen Tätigkeit außerhalb des Vereins (die der Vorstand ablehnte) unterschied. Der Vorstand versicherte, dass der Mann im Verein seine Ideologie in keiner Weise verbreite. Zudem wurde betont, dass man keine Gesinnungsschnüffelei wolle, denn was jedes Mitglied denke und was es privat tue, sei Privatsache und gehe den Verein nichts an.
Das Muster der Trennung zwischen innen und außen ist nicht nur im Sportbereich, sondern auch aus anderen Institutionen bekannt. Hätten die Berater, die eineinhalb Jahre mit dem Verein arbeiteten, den Rausschmiss des Jugendtrainers gefordert, hätte der Verein den Beratungsprozess beendet. Vereine sind autonom und entscheiden selbst über den Verbleib oder die Trennung von einem Mitglied. Daher war es Ziel der Beratung sicherzustellen, dass der Jugendtrainer im Verein keine Chance erhält, seine rechtsextreme Ideologie zu verbreiten.
Um das zu erreichen, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen:
Mit dem Vorstand wurde eine Satzungsergänzung erarbeitet, in der der Verein deutlich gegen Rechtsextremismus und für Demokratie (…) Stellung bezog.
Die neue Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung verabschiedet und ins Internet gestellt.
Es wurde eine Erklärung gegen Extremismus
auf der Homepage des Vereins sowie im Vereins-Schaukasten veröffentlicht. In einer Vereinsjugendbetreuer-Schulung wurde über Rechtsextremismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit diskutiert und Maßnahmen vereinbart, wie die Trainer-/Betreuerkolleg/innen die Umsetzung der Satzung und Erklärung sicherstellen können.
Geplant waren zudem ein Elternabend sowie ein Gespräch mit den von dem Jugendtrainer betreuten Mannschaften.
Da der Fall jedoch von Dritten geoutet wurde, kam es nicht mehr zu den geplanten Vorhaben. Der Verein trennte sich infolge des enorm großen Mediendrucks von dem Jugendtrainer. Zwar hat sich der Verein in Sachen Rechtsextremismus sensibilisiert, geblieben ist aber auch ein bitterer Nachgeschmack, dass man von außen gezwungen wurde, sich von dem Trainer zu trennen. Ein Eindruck, den auch die Nachbarvereine teilen. Ein ähnlich gelagerter Fall zeigt, zu welchen Solidarisierungseffekten eine von Außen an den Verein herangetragene Aufforderung zum Rausschmiss haben kann: In der betroffenen Gemeinde solidarisierte sich ein beachtlicher Teil der Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Trainer (und NPD-Funktionär), der aus ihrer Sicht "nichts getan hatte". 24 Prozent der Bürger/innen gaben ihm bei der Bürgermeisterwahl ihre Stimme.
Um die Trennung zwischen innen und außen bei der Beratung von Vereinen zu thematisieren, bietet sich ein Vergleich mit Fällen aus dem Bereich der Kindeswohlgefährdung an. Wenn ein Trainer wegen des Besitzes kinderpornographischer Bilder vorbestraft wäre und dies publik werden würde, käme kein Verein auf die Idee, dies als seine Privatsache zu bewerten – die Sorge um die Kinder wäre viel zu groß. Dieser Vergleich regt Vereinsvertreter/innen zum Nachdenken an. Sie werden als Väter und Mütter angesprochen und nicht nur in ihrer Vereinsfunktion.
Fall 2
Zwei Spieler unterschiedlicher Vereine kommen mit der Trikotnummer "88"
Zunächst ist es wichtig, den jeweiligen Kontext zu beachten und den persönlichen Kontakt zu dem Spieler zu suchen. Im Rahmen eines Spiels ist die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs nicht gegeben – hier sollte sofort auf den betreffenden Spieler zugegangen und ein Trikotwechsel gefordert werden. Wenn er der Aufforderung nicht Folge leistet, sollte dem Spieler für diesen Tag keine Spielerlaubnis erteilt werden. Im Training aber kann der Trainer den Spieler unter vier Augen darauf ansprechen, welchen Hintergrund seine Trikot-Nummer hat. Ein Verweis auf die Vereinswerte (Fair Play, Demokratie, Gleichwertigkeit aller Menschen/Mitglieder) stellt klar, unter welchen Bedingungen in diesem Verein trainiert wird. Der Spieler sollte die Wahl bekommen: Wenn du dich den Vereinswerten entsprechend benimmst, bist du hier herzlich willkommen. Wenn nicht, müssen wir uns von dir trennen.
Wichtig ist jedoch zunächst, dass der Verein beziehungsweise der Trainer erkennt, was es mit derartigen Trikot-Nummern auf sich hat oder haben könnte. In Schulungen stellt sich immer wieder heraus, dass es ein unzureichendes Wissen über Symbole und Codes der rechtsextremen Szene(n) gibt. Dennoch reichen Schulungen hierzu allein nicht aus. Sie sollten mit konkreten Fallbeispielen verbunden werden, um Trainern (und anderen ehrenamtlichen Funktionsträgern aus Vereinen) Ideen an die Hand zu geben, was sie konkret tun können. Der Hessische Fußball-Verband beugt hier vor: Er hat die Trikot-Nummer 88 verboten und geht damit als gutes Beispiel voran. Bei anderen Zahlenkombinationen wird dies schwierig (z.B. bei den Nummern 18 oder 28, da es sich hier um gebräuchliche Nummern handelt). Im Normalfall werden jedoch Trikotsätze durch den Verein gestellt und nicht durch die Spieler selbst bedruckt, daher sollte immer nachgefragt werden, wenn von dieser Regel abgewichen wird.
Fall 3
Ein schwarzer Spieler wird von einem Zuschauer als "Bimbo" beschimpft. Der Spieler, der beleidigt wurde, läuft zur Seitenlinie und verpasst dem vermeintlichen Rufer eine Kopfnuss. Es kommt zu einer Massenschlägerei zwischen Spielern und Zuschauern, der Schiedsrichter bricht das Spiel ab, die Polizei wird gerufen. Wie kann das (ehrenamtlich tätige) Sportgericht
In einem normalen Sportgerichtsverfahren erfolgen nach einem solchen Vorfall "nur" Vereins- und Spielerstrafen, und zwar auch für den diskriminierten Spieler, da er eine Tätlichkeit begangen hat. Dieses Verfahren hat den Nachteil, dass weder das Opfer eine Wiedergutmachung erfährt, noch Rassismus aufgearbeitet werden kann. In einigen Fußball-Landesverbänden wurden daher entsprechende Paragraphen ergänzt, die es den Sportrichtern ermöglichen, Bewährungsstrafen oder Auflagen auszusprechen. Eine für diesen Fall angemessene Auflage wäre an beide Vereine zu richten, damit a) der diskriminierte Spieler die Möglichkeit zur Wiedergutmachung erhält und die Wirkung von Rassismus besprochen werden kann, b) mit den Spielern beider Mannschaften Vereinbarungen getroffen werden können, was künftig zu tun ist, damit es nicht erneut zu solchen Vorfällen kommt und c) mit den Vereinsvorständen gemeinsam überlegt wird, wie sie künftig auf ihre Zuschauer Einfluss nehmen (eindeutige Ansagen – gegebenenfalls über Lautsprecher –, Verteilen von Handzetteln, Aussprechen eines Hausverbots etc.). Die Umsetzung dieser Auflagen sollte durch Fachpersonen begleitet werden (zum Beispiel durch die oben erwähnten Demokratie-Trainer, Fußball-Mediator/innen, Berater/innen etc.). Am erfolgreichsten wirken Auflagen, wenn den Betroffenen bei erfolgreicher Umsetzung eine Strafreduzierung in Aussicht gestellt wird
Fall 4
Der Vater eines Jugendlichen betreibt im Ort einen Laden, in dem rechtsextreme Kleidung verkauft wird. Er bietet dem Verein, in dem sein Sohn spielt, eine Spende in Höhe von 500 Euro für den Kauf eines neuen Trikot-Satzes an und stellt keinerlei Anforderung an das Sponsoring (Nennung seines Namens etc.). Der Vorstand ist sich unsicher: Soll der Verein das Geld nehmen, um die leere Jugendkasse aufzufüllen oder lieber nicht?
Viele Beispiele dieser Art haben gezeigt: Es ist ratsam, dass der Verein das Angebot ablehnt - unabhängig davon, ob er die Spende für ethisch vertretbar hält oder nicht. Die Erfahrung lehrt, dass der Sponsor immer einen Weg findet, bekannt zu machen, dass er wohltätig war und dem Verein 500 Euro gespendet hat. Zum Beispiel, indem er einen Aushang in seinem Laden macht oder es auf seiner Homepage veröffentlicht.
Fall 5
Ein überwiegend von Neonazis gegründeter Fußballverein stellt einen Aufnahmeantrag beim Landessportbund des betreffenden Bundeslandes und dem dortigen Fußball-Landesverband. Erkennen die Verbände, um was für einen Verein es sich handelt und ist man juristisch darauf vorbereitet dem Verein gegebenenfalls die Aufnahme zu verweigern?
Zurzeit haben Landessportbünde und Sportfachverbände vor allem in Ostdeutschland mit diesem Problem zu kämpfen. Um eine Aufnahme abzulehnen, muss bewiesen werden, dass der Verein mehrheitlich von Rechtsextremen geführt wird, und dieser Nachweis ist oft schwer zu erbringen. Es hat bereits mehrere juristische Auseinandersetzungen in derartigen Fällen gegeben – die Vereine lassen sich häufig von Anwälten vertreten. Dennoch gab es auch schon Erfolge und die Aufnahme von rechtsextremen Sportvereinen in die Sportbünde und Fachverbände konnte verhindert werden. Zurzeit beraten Verbandsjuristen, wie sie ihre Satzungen noch "wasserdichter" formulieren können, um im Falle eines Rechtsstreits zu bestehen.
Fazit und Ausblick
Wie die Fallbeispiele gezeigt haben, ist die Beratung und Begleitung von Sportvereinen und Sportverbänden im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus hilfreich, aber oft nicht ganz einfach. Insbesondere dann, wenn der Verein selbst kein Problem mit der angezeigten Situation hat, kann es für Berater/innen schwierig werden, überhaupt erst einen Beratungsnehmer im Verein zu finden und einen Beratungsauftrag zu erhalten. Dennoch lohnt sich die Anstrengung, denn mit einfachen Forderungen wie beispielsweise dem Ausschluss eines rechtsextrem orientierten Trainers können die aufgezeigten Probleme nicht gelöst werden – im Gegenteil, externer Druck führt nicht selten zu Solidarisierungseffekten mit Rechtsextremen
In der Regel sollte versucht werden, junge Leute mit noch ungefestigtem rechtsextremem Hintergrund und noch keiner festen Einbindung in die Szene im Verein zu halten. Hierzu bedarf es jedoch der Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe oder anderen Projekten bzw. Fach- und Beratungsstellen
Wenn eine Funktionsträgerin oder ein Funktionsträger (Trainerin oder Trainer, Vereinsvorsitzende oder Vereinsvorsitzender) bereits einen gefestigten rechtsextremen Hintergrund hat, sollte er seiner bzw. sie ihrer Funktion im Verein enthoben werden. Doch auch dies obliegt der Entscheidung des jeweiligen Vereins, wie das dargestellte Beispiel gezeigt hat.
Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass Sportvereine in der Regel nicht selbst auf Beraterinnen und Berater oder Projekte zugehen, um sich Hilfe im Umgang mit Rechtsextremismus zu holen. Daher befinden sich Beraterinnen und Berater in diesem Feld oft in einem Dilemma. Einerseits steht „der Kunde“ (die Vereine) mit ihren Anliegen im Mittelpunkt, und eine Beratung soll moderierend und ergebnisoffen erfolgen. Doch nicht immer teilen die Vereine die Anliegen der Beraterinnen und Berater, die im Auftrag der Verbände und oftmals finanziert von (Bundes-)Programmen
Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter haben zum Beispiel Angst vor Image- und Mitgliederverlust, wenn das Thema Rechtsextremismus im Verein oder vor Ort publik wird. Oft ist ihnen die Beratung – zumindest zunächst – unangenehm und es bestehen diverse Widerstände, die Problematik anzugehen. Dennoch haben die ausgebildeten sportinternen Berater/innen, Mediator/innen etc. aufgrund ihres "Stallgeruchs" größere Chancen, Vertrauen herzustellen und eine Öffnung bei den Vereinen zu erwirken. Diese Öffnung ist von besonderer Bedeutung, da sport-externe Stellen oftmals als "Antifa-Angriff" wahrgenommen und abgewehrt werden.
Wenn ein Verein ein eigenes Anliegen in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus hat, können leichter Ansatzpunkte gefunden und der Verein dabei gestärkt werden, sich als zivilgesellschaftlicher Akteur z.B. in (lokale) Bündnisse einzubringen. Ein eigenes Anliegen zu formulieren fällt leichter, wenn es um ein für etwas und nicht gegen Rechtsextremismus geht. Dieses Etwas zu füllen ist Aufgabe der vielen ausgebildeten Demokratie-Trainer/innen, der Berater/innen, Fußballmediator/innen etc. Hierbei reichen Allgemeinplätze, wie "eine gute Vereinsjugendarbeit fördern", "die Gemeinschaft im Verein stärken" oder "das ehrenamtliche Engagement unterstützen", nicht aus, denn diese Ziele verfolgen auch rechtsextrem agierende Personen. Zur Stärkung der Vereine gehören auch die Fragen nach der im Verein gelebten Demokratie und der aktiven und gewollten Beteiligung von jungen Leuten am Vereinsleben sowie an Entscheidungs- und Teilhabeprozessen
In jedem Fall sollte eine Beratung vertraulich erfolgen, d. h. dass der Berater bzw. die Beraterin die Informationen nicht an Dritte weitergibt
Last but not least muss betont werden, dass alle dargestellten Maßnahmen nur dann greifen können, wenn sich die Vereins- und vor allem Verbandsführungsspitzen (DFB, DOSB etc.) eindeutig gegen Rechtsextremismus und Rassismus positionieren. Dies ist zum Glück in den vergangenen Jahren zunehmend geschehen und sollte künftig noch pointierter erfolgen.
Literatur:
Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung gGmbH (Hg.) (2013): "Wir wollen eigentlich nur Sport machen". Was Vereine gegen Rechtsextremismus tun können, ohne mit dem Sport aufzuhören. Eigendruck, Berlin Deutsche Sportjugend (Hg.) (2009): Eine Frage der Qualität: Vereine & Verbände stark machen – zum Umgang mit Rechtsextremismus im und um den Sport. Frankfurt am Main
Heitmeyer, Wilhelm (Hg.): Deutsche Zustände, Folge 1-10, 2002-2011, Berlin Ribler, Angelika (2009a): Einfach rausschmeißen!? Rechtsextremismus und Sportvereine. In: Blätter der Wohlfahrtspflege, Nr. 05/2009, Seite 183-186
Ribler, Angelika (2009b): Chancen und Grenzen des organisierten Sports im Umgang mit Rechtsextremismus. In: Deutsche Sportjugend (Hg.): Eine Frage der Qualität: Vereine & Verbände stark machen – zum Umgang mit Rechtsextremismus im und um den Sport. Frankfurt am Main, Seite 57-59
Ribler, Angelika/Pulter, Astrid (Hg.) (2010): Konfliktmanagement im Fußball. Frankfurt am Main
Ribler, Angelika (2013): Mediation im (Fußball-)Sport. In: Trenczek, Thomas/Berning, Detlev/Lenz, Cristina (Hg). Mediation und Konfliktmanagement. Baden-Baden.
Trenczek, Thomas/Berning, Detlev/Lenz, Cristina (Hg) (2013): Mediation und Konfliktmanagement. Baden-Baden.