Bis circa Mitte der 2010er-Jahre wurden Reichsbürger:innen
Souveränist:innen können durch die Nichtanerkennung des Staates und seiner Organe eine Gefahr für die demokratische Grundordnung darstellen. Manche Personen radikalisieren sich und sehen Gewalt als legitimen Schritt zur Abwehr des Staates an. Das Spektrum der Straftaten reicht von individuellen Rechtsbrüchen, wie der Verweigerung von Steuerzahlungen und der Ausstellung gefälschter Dokumente, bis hin zur Besetzung von Grundstücken, bewaffneten Auseinandersetzungen mit der Polizei, Angriffen auf Gerichtsvollzieher:innen und andere staatliche Bedienstete (Bundesamt für Verfassungsschutz, 2023a) sowie geplanten Staatsstreichen und (versuchten) Tötungsdelikten.
Was können Behörden und Polizei tun? Im Folgenden geht es um Strategien im Umgang mit Souveränist:innen, wozu auch ein Verständnis gehört, warum sich Menschen dieser
Entwicklung in Deutschland
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zählte für das Jahr 2023 rund 25.000 Souveränist:innen in Deutschland (2024, S. 132 f.). Viele stellen jedoch keine Gefährdung durch Gewalt dar, sondern versuchen ihre Ansichten in
Das BfV stuft rund zehn Prozent der Szene als „gewaltorientiert“ ein (Bundesamt für Verfassungsschutz 2024, S. 113). Eine repräsentative Umfrage der Konrad-Adenauer-Stiftung (Hirndorf 2023) zeigt jedoch, dass Personen mit Tendenzen zum verschwörungsideologischen Souveränismus im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ein deutlich höheres Gewaltpotenzial aufweisen: Während zwei Prozent der allgemeinen Bevölkerung Sachbeschädigungen und Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele für gerechtfertigt halten, zeigt sich, dass 16 Prozent der Personen, die zu verschwörungsideologischem Souveränismus tendieren, solche Vorgehensweisen befürworten (ebd. S. 7). Daher besteht die Möglichkeit, dass die Anzahl potenzieller Gefährder:innen mit einem solchen Hintergrund etwas größer ist als bisher angenommen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 1.358 politisch motivierte Straftaten von Souveränist:innen verübt. Im Gegensatz dazu lag deren Anzahl im Jahr 2018 noch bei 776 (Bundesamt für Verfassungsschutz 2023). Dieser ansteigende Trend ist alarmierend und stellt eine wachsende Herausforderung für Sicherheitsbehörden und die Gesellschaft insgesamt dar.
Verschwörungsideologien als möglicher Ausgangspunkt einer (gefährlichen) Radikalisierung
Verschwörungsideologien bieten einfache Erklärungsmuster und reduzieren damit die Komplexität gesellschaftlicher und sozialer Zusammenhänge. Den Einstieg begünstigen kann eine persönliche oder gesellschaftliche Krise (Wilner/Doubouloz 2010). Verschwörungsideologien wehren Angst ab und stellen ein Gefühl der Sicherheit wieder her. Sie stabilisieren die Psyche; geben Antworten, wie es zu der Krise kommen konnte und identifizieren einen „Gegner“, der vermeintlich die Schuld für die Krise trägt. Weitere wirksame Mechanismen sind die Selbstwertregulation und -erhöhung sowie das Eröffnen vermeintlicher Handlungsoptionen. Gerade dieser Mechanismus der Selbstermächtigung ist bedeutsam, denn das Gefühl der Hilflosigkeit kann für viele Menschen enorm belastend sein.
Im Falle der Souveränist:innen bedeutet dies, dass sie zum Beispiel aus dem bestehenden Rechtssystem aussteigen und einen eigenen Staat gründen können. Hat eine Person einen eigenen Scheinstaat gegründet oder sich einem solchen angeschlossen und sieht sie sich in die Enge getrieben, kann es sein, dass diese Person bereit ist, sich mit Gewalt zu verteidigen. Dies hat zum Beispiel die Eskalation im Jahr 2016 in Reuden gezeigt.
Da Souveränist:innen staatliche Organe oftmals als Bedrohung wahrnehmen, insbesondere wenn es um die Umsetzung von Zwangsmaßnahmen geht, besteht die Gefahr, diese Bedrohung durch einen situativen Gegenschlag oder eine zielgerichtete Gewalttat glauben abwehren zu müssen. Wo der Staat das Feindbild bildet, können Behördenbeschäftigte und
Anlass kann zum Beispiel der Entzug von Waffen sein. Auch bei einer waffenrechtlichen Erlaubnis kann überprüft werden, ob diese zu entziehen sind, wenn zu vermuten ist, dass die erforderliche Zuverlässigkeit für den Besitz durch Nichtanerkennen des Staates und der geltenden Gesetze fehlt. Im Rahmen derartiger Zwangsmaßnahmen ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Eskalationen gekommen, bei denen Souveränist:innen mit Waffen auf Vollzugsbeamt:innen geschossen haben.
Interessant ist bei proaktiven Souveränist:innen, also jenen Personen die die Ideologie aktiv leben und durch Schreiben an Behörden und oder Aktivitäten im Internet auffallen, dass situative und zielgerichtete Aspekte der Gewalt zusammenkommen können. Der Täter aus Reuden hatte zum Beispiel im Vorfeld angekündigt, dass er sich der Zwangsräumung widersetzen werde. Dabei waren Anzeichen der Planung und Vorbereitung zu erkennen, was für eine zielgerichtete Gewaltdynamik spricht. Situativ war der Vorfall insofern, dass die Zwangsräumung durchgeführt wurde und somit ein „Auslöser“ vorlag. Der Täter selbst wies auf diesen Aspekt hin, indem er gedroht hatte, Personen zu töten, die nur einen Fuß auf seinen Boden setzen würden. Dadurch waren die Sicherheitsbehörden auf die Situation vorbereitet.
Drohungen sind ein wichtiges, häufig recht spätes Warnsignal, das von Einzeltäter:innen ausgeht. Anders verhält es sich bei Personen, die sich zusammenschließen und dem vorgeblich illegitimen Staat die Macht durch Waffengewalt entziehen wollen. Dennoch zeigen auch sie im Vorfeld häufig Warnsignale, zu deren Erkennen sich das Konzept TRAP-18 als hilfreich erwiesen hat.
TRAP-18 als strukturiertes Beurteilungsinstrument bei Souveränist:innen
Das Konzept TRAP-18 (Terrorist Radicalization Protokoll) von Reid Meloy (2017) ist ein strukturiertes Beurteilungsinstrument, das dazu dient, das Risiko von individueller Radikalisierung und Terrorismus anhand von acht Warnverhaltensweisen und zehn Radikalisierungsfaktoren zu bewerten. Eine kleine und nicht repräsentative Auswertung von souveränistischen Gewalttaten von Karoline Roshdi und Hannah Deuse (2023) zeigt Warnsignale der Gewalt auf, die Souveränist:innen im Vorfeld von Eskalationen gezeigt haben. Darin wurden von ihnen in Deutschland verübte oder geplante Taten zwischen 2010 und 2023 analysiert. Dabei konnte unterschieden werden zwischen Einzeltäter:innen, wie dem Täter aus Reuden, der sich mit Gewalt gegen eine Zwangsräumung gewehrt hat, und den Mitgliedern von zwei Gruppierungen, die einen Umsturz der staatlichen Ordnung planten, der vereitelt wurde. Nachfolgend werden die Warnverhaltensweisen und Radikalisierungsfaktoren dargestellt, die eine Relevanz in der Auswertung der Stichprobe zeigten.
Ausgewählte TRAP-18 Warnsignale
Die Warnverhaltensweisen sollen es ermöglichen, Muster unmittelbaren Risikos für beabsichtigte oder gezielte Gewalt zu identifizieren Diese stehen im Kontrast zu Formen von Gewalt, die rein impulsiv oder reaktiv auftreten (Meloy et al 2014; Guldimann et al. 2013). Es folgt eine Kurzbeschreibung:
Weg zur Gewalt: Verhaltensweisen, die auf eine konkrete Recherche, Planung, Vorbereitung oder Umsetzung einer Gewalttat hinweisen
Fixierung: Eine zunehmende pathologische Fixierung auf eine Person oder ein Thema
Identifizierung: Eine Bereitschaft, sich gewaltätig in den Dienst einer Sache zu stellen
Der Wunsch, eine Kommandomission durchzuführen
Das Annehmen einer Kriegermentalität
Ein starkes Interesse an Waffen oder Kampfutensilien
Identifizierung mit anderen früheren Attentätern
Selbstbild als Vertreter:in einer wichtigen Mission oder eines Glaubenssystems
Neue Form der Gewalt: Gewalttätiges Verhalten, welches das erste Mal auftritt, unabhängig davon, dass die Person einen Anschlag verüben möchte.
Energieschub: Eine Zunahme in der Häufigkeit oder Vielfalt an Verhaltensweisen, die mit einem Anschlag zu tun haben können. Energieschubwarnverhalten tritt meist wenige Wochen, Tage oder Stunden vor der Tat auf. Die gezeigten Verhaltensweisen können einzeln betrachtet relativ unverfänglich erscheinen.
Einweihung Dritter: Kommunikation gegenüber Dritten, die auf eine Tatabsicht hinweisen kann
Letzter Ausweg: Anzeichen, die auf eine zunehmende Verzweiflung oder Bedrängnis der Person hinweisen. Sie sieht sich in der Falle oder in eine Position gedrängt, wodurch Gewalt als nächster logischer, notwendiger und einziger Ausweg erscheint.
Direkte Drohung: Eine direkte Drohung gegenüber der Zielperson oder Sicherheitsbehörden vor der Tat. Diese kann schriftlich, mündlich, implizit oder explizit ausgedrückt werden.
Betrachtet man die Warnsignale im Vorfeld der untersuchten Gewalttaten, so zeigten alle Personen Verhaltens- und Kommunikationsweisen, die darauf hindeuteten, dass sie ihren Missstand mit Gewalt lösen wollten. Dabei waren sie immer mehr fixiert auf die handlungsleitende Funktion der Verschwörungsideologie beziehungsweise die eigenen (gewalttätigen) Pläne zur Lösung der aus ihrer Sicht vorhandenen Krise. Auch der Aspekt der Identifizierung war immer zu erkennen, durch ein besonderes Interesse an Waffen oder auch das Einnehmen einer Kriegermentalität in den Äußerungen. Bei den vereitelten Umsturzplänen sahen sich die Personen zum Beispiel als Vertreter:innen einer wichtigen Mission der gewaltsamen Beseitigung der deutschen staatlichen Ordnung, gefolgt von einer Machtübernahme (Roshdi/Deuse 2023). Dabei wurden die untersuchten Personen immer aktiver. Sie zeigten hingehend zur Tat oder Tatoption zum Beispiel eine erhöhte Aktivität auf Social Media.
Auch wenn nur wenige Taten analysiert werden konnten, ist bemerkenswert, dass alle untersuchten Einzeltäter – in den untersuchten Fällen handelte es sich ausschließlich um Männer – ihre Tat im Rahmen von staatlichen und meist Zwangsmaßnahmen (Verkehrskontrolle, Zwangsräumung, Entzug von Waffen) begangen haben. Gerade die Maßnahme der Verkehrskontrolle zeigt die Gefahr, dass eine Person situativ aus dem Gefühl der Notwehr heraus agieren kann: Ein Täter hatte im Anschluss an eine Verkehrskontrolle versucht das Auto als Waffe zu nutzen. Die untersuchten Einzeltäter zeigten alle Warnsignale im Sinne eines letzten Ausweges. Die meisten von ihnen hatten Sicherheitsbehörden oder potenziellen Opfern gedroht. Solche Warnsignale gab es bei den untersuchten Gruppenmitgliedern nicht. Dies erscheint aufgrund der unterschiedlichen Dynamik nachvollziehbar. Einzeltäter hoffen vielleicht noch bewusst oder unbewusst darauf, dass die Zwangsmaßnahme nicht durchgeführt wird – sehen sie sich doch aus ihrer Ideologie heraus im Recht. Dagegen könnten Personenzusammenschlüsse, die ein Attentat gegen den Staat planen, von ihrem Vorhaben abgehalten werden, wenn sie ihre Zielpersonen, in diesem Fall den Staat und seine Behörden, im Vorfeld bedrohen und dadurch vor der Tat warnen.
Ausgesuchte TRAP-18 Radikalisierungsfaktoren
Radikalisierungsfaktoren liegen oft deutlich früher vor der Tat und entwickeln sich im Vergleich zu den unmittelbaren Warnverhaltensweisen über einen längeren Zeitraum hinweg (Meloy et al. 2021). In Verbindung mit den Warnverhaltensweisen scheinen sich gut zur Erkennung von Radikalisierung und der Vorhersage von Gewalttaten bei Souveränist:innen zu eignen. Auch hier werden wieder die in der Untersuchung als relevant erwiesenen kurz umrissen:
Persönlicher Missstand und moralische Erschütterung: Der persönliche Missstand ist häufig durch eine schwerwiegende Verlusterfahrung gekennzeichnet. Gefühle wie Wut oder Erniedrigung stehen im Vordergrund. Andere Personen werden für den Missstand verantwortlich gemacht. Eine moralische Erschütterung tritt ein, wenn sich die Person mit einer Gruppe identifiziert, die beispielsweise aus politischen oder religiösen Gründen Leid ertragen musste oder nach wie vor muss.
Einbettung in eine Ideologie: Die Rechtfertigung der Gewalttat durch ein vorhandenes Glaubenssystem
Abhängigkeit von einer virtuellen Community: Die Kommunikation der Person im Internet über soziale Netzwerke, Chatrooms, E-Mail, Messengerdienste, Tweets, Blogs etc. Diese virtuelle Interaktion dient beispielsweise zur Stärkung des Glaubenssystems oder auch als Informationsquelle, zum Beispiel zur Planung und Vorbereitung von Gewalttaten.
Berufliches Versagen: Bedeutsame Rückschläge bezüglich eigener beruflicher Pläne oder das Scheitern der Ausbildung oder der beruflichen Laufbahn
Veränderung der Gedanken und Gefühle: Die Gedanken und Überzeugungen werden rigide, undifferenziert und unveränderlich. Das Glaubenssystem wird nicht mehr kritisch hinterfragt und Diskussionen darüber vermieden. Die Gefühlswelt verändert sich dabei oft von Wut zu Verachtung. Andere Überzeugungen werden herabgewürdigt. Dies resultiert schließlich in einer Bereitschaft, tödliche Gewalt gegen als andersdenkende Menschen auszuüben.
Kreativität und Innovation: Unkonventionelles strategisches Denken. Die Tat weist eine kreative Komponente auf und/oder ist innovativ (inspiriert zur Nachahmung).
In der Untersuchung ließ sich kein großer Unterschied zwischen den Einzeltätern und Gruppenmitgliedern ausmachen. Bei allen waren insbesondere Faktoren relevant, die den Einstieg und die Verstrickung in Verschwörungsideologien begünstigen. Hierzu gehört der persönliche Missstand oder auch eine erlebte Krise. In Krisen suchen wir nach Lösungen. Hier setzt die Verschwörungsideologie an und zeigt einen Gegner auf, gegen den man kämpfen kann. Dadurch wird ein Schuldiger markiert. In der Stichprobe zeigt sich, dass oft auch berufliches Scheitern in einer Krise münden kann. Zum einen durch ein Gefühl der Herabwürdigung oder Kränkung und zum anderen durch daraus resultierende finanzielle Schwierigkeiten. Alle Personen der Stichprobe erlebten durch die Einbettung in eine Verschwörungsideologie eine vermeintliche Stabilisierung und sahen für sich neue Handlungsoptionen. So konnte der Täter aus Reuden durch zu wenige Einnahmen nicht mehr seine finanziellen Verbindlichkeiten zahlen. Er geriet immer mehr in eine finanzielle Schieflage. Auf der Suche nach Lösungen stieß er auf die Verschwörungsthese, dass Deutschland kein Staat, sondern eine Firma sei. Daraufhin gründete der Täter aus Reuden seinen eigenen „Scheinstaat“, den er als legitim ansah, und forderte die Banken auf, die Hypotheken zu löschen.
Ein solches Denken entlastet die Psyche und führt dazu, dass man nun einen „Gegner“ hat, gegen den man agieren kann. Die eigene Hilflosigkeit wird vermeintlich durch mögliche Handlungsoptionen aufgelöst. Die Radikalisierung kann dadurch verstärkt werden, dass sich die Szene in Online Communitys gegenseitig bestätigt, womit auch psychologische Grundbedürfnisse erfüllt werden. So ist zum Beispiel das Streben nach einer positiven Selbstwahrnehmung (Lamberty 2020) ein soziales Bedürfnis. Diese Selbstwerterhöhung erreicht die Person nun durch die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, die ein Spezialwissen hat, das andere nicht haben. Sie kann sich nun online mit anderen „besonderen“ Menschen vernetzen und darüber austauschen. Dies wiederum erfüllt Bedürfnisse der Zugehörigkeit.
Im Verlauf der Zeit kam es zudem bei allen untersuchten Personen zur Veränderung der Gedanken und Gefühle dahingehend, dass Empathie abgebaut und Gewalt als Option gesehen wurde.
Empfehlungen für Behörden
Die bisherigen Ausführungen machen deutlich, dass es für Beschäftigte aus allen Behördenbereichen, die mit Souveränist:innen in Kontakt kommen können, wichtig ist, für die innere Logik dieser Weltsicht und Warnsignale der Gewalt sensibilisiert zu sein. Wenn Behördenmitarbeitende zu Souveränist:innen nach Hause gehen müssen, zum Beispiel um dort Prüfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen, sollte dies im Vorfeld mit der Polizei besprochen werden. Die Polizei hat mehr Möglichkeiten auf Informationen der Gefahr und Warnsignale, die von einer Person ausgehen, zugreifen zu können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf reaktive Souveränist:innen, die im Vorfeld nicht auffällig wurden, da diese keine Warnsignale nach Außen gezeigt haben. Gibt es entsprechende Hinweise in Bezug auf die Person, bei der eine behördliche Maßnahme wie eine Vollstreckung oder auch eine Prüfung zu Hause durchgeführt werden muss, wird empfohlen, Polizei zum Schutz mitzunehmen. Wo es um Vollstreckungsmaßnahmen geht oder bedrohliche Warnsignale auftreten, sollten also Sicherheitsbehörden hinzugezogen werden. So können bei vorhandener Gefahr Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
Polizist:innen wiederum sollten im Rahmen der Eigensicherung im Umgang mit situativer Gewalt, wie sie in der Vergangenheit beispielsweise im Rahmen von Verkehrskontrollen aufgetreten ist, geschult sein (Deppe 2023). Darüber hinaus sollte eine Sensibilisierung zum Thema Reichsbürger:innen und Souveränist:innen im Hinblick auf Rhetorik und Gefährdungen stattgefunden haben.
Generell ist es für Personen, die beruflich mit Souveränist:innen konfrontiert werden, ratsam, Kommunikationsstrategien für die Begegnung einzuüben. Es ist hilfreich in diesen Gesprächen nicht allein zu sein. Darüber hinaus kann auch eine Sensibilität für die Ängste und Nöte dieser Personen helfen. Deshalb ist ein Verständnis der hier skizzierten Dynamik hilfreich.
Auf der einen Seite sollte ein Diskutieren über oder Eingehen auf die Verschwörungsideologie gemieden werden und dabei entschlossen auf die Anwendung der geltenden Gesetze geachtet werden. Um Nachahmungseffekte zu vermeiden, sollten Behörden den verschwörungsideologischen Souveränismus nicht bestätigen. Lässt man sich auf die Thesen und Dokumente der Szene ein, können Souveränist:innen dies als Beweis werten, dass der Staat nicht legitim sei, und den Vorgang im Internet veröffentlichen. Im persönlichen Kontakt sollten Behördenmitarbeitende Diskussionen um die Wahrheit vermeiden. Souveränist:innen geht es meist nicht um eine Wahrheitsfindung. Sie versuchen ihr Gegenüber verbal in die Enge zu treiben und zu verunsichern. Beschäftigte von Behörden sollten deshalb immer ihren zu bearbeitenden Sachverhalt in den Vordergrund der Kommunikation stellen. Notfalls sollte das Gespräch beendet werden.
Auf der anderen Seite sollte versucht werden, der Person kommunikativ offen und freundlich entgegenzutreten und ein Verständnis für ihre schwierige Situation und Emotionalität zu haben. Dies ist natürlich kein einfaches Unterfangen. Innerhalb eines Gespräches bekommt man im Verlauf in der Regel ein Gefühl dafür, ob eine Person noch erreichbar ist. Dazu sollten Aspekte der Deeskalation, Grenzziehung und einer möglichst gesichtswahrenden Gesprächsführung bekannt sein.
Ausblick
Gesamt betrachtet ist es wichtig, dass gerade in Behörden Strukturen bestehen oder geschaffen werden, bei denen Informationen über Bedrohungen zusammenlaufen. Leider gibt es diese Strukturen noch nicht überall in Deutschland. Es braucht eine einheitliche Vorgehensweise, um problematische beziehungsweise gefährliche Verhaltensweisen im Vorfeld zu erkennen und diesen präventiv zu begegnen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig, dass bei Hinweisen auf Personen, die dem verschwörungsideologischen Souveränismus anhängen könnten, Sicherheitsbehörden informiert werden. Hinweise sind zum Beispiel Aussagen darüber, dass der Staat nicht anerkannt werde oder eine Firma sei.
Damit können mögliche Radikalisierungsverläufe betrachtet und beim Vorhandensein von Warnsignalen der Gewalt weitere Schutzmaßnahmen eingeleitet werden. Für die Prävention ist es darüber hinaus unerlässlich, bei Personen, die Anlass zur Sorge bereiten und eine Gefährdung darstellen, Schutzfaktoren zur langfristigen Stabilisierung wieder aufzubauen: Wie können die menschlichen Grundbedürfnisse der Bindung und Zugehörigkeit, Orientierung und Kontrolle, Selbstwerterhöhung und Selbstwertschutz wieder außerhalb der Verschwörungsideologie befriedigt werden? Dies ist kein einfaches Unterfangen und bedarf regionaler Netzwerke und Hilfsstrukturen, die es mehr und mehr gibt.