In vielen Fällen wird es sich um eine Beleidigung handeln, die man im Internet über sich liest. Hier sollte man nicht zögern, zur örtlichen Polizei oder Staatsanwaltschaft zu gehen und Anzeige zu erstatten. Mit Hilfe einer gerichtlichen Anordnung können die Behörden den Täter ermitteln und so dafür sorgen, dass die schädliche Aussage verschwindet. Alternativ kann man sich zunächst einmal an den Betreiber der Webseite wenden und ihn bitten, die Beleidigung zu entfernen. Bei Mobbing, Hetze oder wüsten Beschimpfungen sollte man jedoch unbedingt zur Polizei gehen.
Geht die Persönlichkeitsrechtsverletzung von einem privaten Unternehmen aus, kann man sich an eine der Externer Link: zahlreichen Verbraucherzentralen wenden. Sinnvoll ist das besonders dann, wenn (wahrscheinlich) mehrere Menschen von der gleichen Verletzungshandlung betroffen sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Unternehmen von allen Nutzern unberechtigt Daten erhebt beziehungsweise miteinander verbindet oder persönliche Informationen veröffentlicht. Die Verbraucherzentralen verlangen meist eine geringe Beratungsgebühr, erteilen manche Auskünfte aber auch kostenlos. Über die reine Beratungsleistung hinaus können sie im Namen der Verbraucher außerdem Abmahnungen verschicken und die Unternehmen verklagen.
Eine weitere Anlaufstelle sind die staatlichen Externer Link: Datenschutzbeauftragten. Sie können mittels ordnungsbehördlicher Verfügungen vorgehen, wenn ein privates Unternehmen den Datenschutz missachtet hat. Darüber hinaus kontrollieren sie, ob die öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder keine Datenschutzverstöße begehen (zum Beispiel Behörden).
Möchte man erreichen, dass Suchmaschinen bestimmte Links nicht mehr anzeigen, wenn man den eigenen Namen eingibt, sollte man sich zuerst an deren Anbieter wenden. Externer Link: Google und Externer Link: Microsoft bieten dazu ein eigenes Online-Formular für ihre Suchmaschinen an, um einen entsprechenden Antrag abzuschicken. Sollte dieser abgelehnt werden, kann man sich im nächsten Schritt an den Externer Link: Datenschutzbeauftragen Hamburgs wenden. Er kann eine Anordnung erlassen und wird notfalls auch versuchen, diese gerichtlich durchzusetzen. Für die Suchmaschinen Bing und Yahoo ist das Externer Link: Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zuständig.
Abgesehen davon ist es immer empfehlenswert, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Er kennt nicht nur das Gesetz, sondern weiß auch, wie Gerichte in der Vergangenheit entschieden haben. Das ist gerade im Bereich des Persönlichkeitsrechts relevant, da hier wenig gesetzlich geregelt ist und gleichzeitig viele Entscheidungen ergehen. Um die beste Beratung zu erhalten, sollte man deshalb stets zu einem Spezialisten gehen. Fühlt man sich von seinem Arbeitgeber in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, bietet sich ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder Datenschutzrecht an. Geht es um eine Veröffentlichung in der Presse, dem Fernsehen oder im Internet, ist ein Anwalt für Urheber-, Presse- oder Medienrecht in der Regel die bessere Wahl. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Spezialisierung nicht nur auf der Website steht, sondern dass auch entsprechende Fachanwaltstitel vorliegen, die zumindest schon einmal nachweisen, dass der Anwalt in dem Bereich in einer gewissen Anzahl von Fälle tätig wurde, also gewisse Erfahrungswerte hat.
Kostengünstige Rechtsberatung bieten auch die Law Clinics, die an manchen Universitäten für das Medienrecht unterhalten werden, und im Rahmen derer Betroffene durch Schwerpunkstudierende, die mit erfahrenen Praktikern zusammenarbeiten, kostenlos beraten werden.
Beispielsweise in Hamburg: Externer Link: Cyber Law Clinic der Universität Hamburg