Mit einer Abmahnung und erst recht mit einer Klage erzeugt man eine Drohkulisse, denn man wirft dem anderen vor, das Recht gebrochen zu haben. Abmahngebühren sollen ersetzt werden und auch eine Klage erzeugt nicht zu unterschätzende Kosten. Das beeinflusst die geistige Einstellung der Verletzer zu ihrer Tat. Vielen wird bis dahin nicht bewusst gewesen sein, dass sie rechtswidrig gehandelt haben. Angesichts der Drohungen könnten sie mit Trotz reagieren – und die Fronten verhärten sich. Dem kann man durchaus mit einer neutral formulierten Bitte vorbeugen. Niemand wird in eine Rolle gedrängt und man kann sich auf Augenhöhe begegnen. Aus dem Gespräch kann man wichtige Informationen mitnehmen: Wie steht der andere zu seiner Handlung? Wollte er verletzen oder hat er das gar nicht bedacht? Nur weil man sich verletzt fühlt, heißt es noch nicht, dass aus rechtlicher Sicht auch tatsächlich eine Verletzung vorliegt. Das ist gerade beim Allgemeinen Persönlichkeitsrecht relevant, bei dem immer zwischen verschiedenen Interessen abgewogen werden muss. Erfährt man die Sicht des anderen, hilft einem das dabei, sein eigenes weiteres Vorgehen zu überdenken. Das kann einem viel Geld sparen, sollte man überreagiert haben und unberechtigt von einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechts ausgegangen sein. Hat jedoch jemand einen Hasskommentar verfasst, ein Nacktfoto von einem veröffentlicht oder auf andere Weise völlig unstreitig das Persönlichkeitsrecht verletzt, wird er seine Meinung nicht plötzlich ändern. Im Falle von Cyber-Mobbing können sich die Attacken sogar weiter hochschaukeln. In solchen Situationen sollte man besser gleich professionelle Hilfe aufsuchen. Neben dem Verletzer gibt es noch die sogenannten Störer, an die man sich wenden kann. Störer ist jede Person, die in irgendeiner Weise willentlich und zurechenbar zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt. Das kann zum Beispiel der Betreiber eines Bewertungsportals sein, auf dem Nutzer ihre Meinung abgeben können oder der Autor eines Blogs, der es Lesern ermöglicht, Kommentare zu hinterlassen. Verletzten die Anbieter ihre Prüfpflichten, tragen sie zur Fortsetzung der Rechtsverletzung bei und können auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Deshalb sind sie in aller Regel darauf bedacht, dass ihre Seite "sauber" ist. Oftmals hätten sie neben den rechtlichen Konsequenzen auch Imageschäden zu befürchten, die zu Lasten von Reichweite, Relevanz und Einnahmen gehen können. Deshalb reagieren sie regelmäßig auf Hinweise und zeigen sich kooperativ. Plattformen wie YouTube, Twitter oder Facebook bieten sogar eine eigene Funktion an, um Rechtsverletzungen zu melden.
Maßnahme – Sich an den Verletzer / Störer wenden
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Fühlt man sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, ist der Ärger oft groß. Doch in manchen Fällen ist es weder erforderlich noch hilfreich, gleich in den Angriffsmodus zu schalten. Stattdessen kann es die taktisch klügere Wahl sein, sich mit einer E-Mail oder einem kurzen Anruf direkt an den Verletzer zu wenden und ihn zu bitten, die Verletzung zu beseitigen.
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Jana Maire ist freie Beraterin für digitalen Gesellschaftswandel beim Think Tank iRights.Lab und beim Verlag iRights.Media.
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