Jeder wird in seinem Leben schon mindestens einmal als "Idiot" oder "Dummkopf" bezeichnet worden sein. Das ist zwar unschön, häufig wird man es aber problemlos wegstecken können. Doch muss man sich längst nicht alles gefallen lassen – vor allem, wenn die Aussagen besonders herabwürdigend sind und gegenüber einer breiten Öffentlichkeit getätigt werden.
Verletzungen können aber auch ganz anders aussehen: Äußerungen werden verdreht und verkürzt wiedergegeben. Ein Unternehmen wirbt ungefragt mit dem eigenen Antlitz für ein Präparat bei Blasenschwäche. Der Vorwurf, übergriffig oder gewalttätig geworden zu sein, wird öffentlichkeitswirksam erhoben. Intimaufnahmen werden in im Internet verbreitet. Bei einem Bewertungsportal wird ein negativer Eintrag hinterlassen. Informationen, die man einer Webseite anvertraut hat, werden an andere Anbieter weitergegeben oder sind plötzlich für jeden zugänglich. Unsere Rechtsordnung schützt das Persönlichkeitsrecht umfassend. Das passiert teilweise mit der Hilfe des Strafrechts, in jedem Fall aber auf zivilrechtliche Weise. Beseitigungsansprüche sorgen dafür, dass die Verletzung entfernt wird. Ein Hasskommentar muss gelöscht, eine Auflage eingestampft oder das Datenleck geschlossen werden. Vor zukünftigen Verletzungen schützen Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche stellen sicher, dass alle materiellen Einbußen ausgeglichen werden. In Extremfällen erhält die betroffene Person eine Entschädigung für besondere Leiden.
Nicht immer muss der Rechtsweg beschritten werden. In bestimmten Fällen kann es ausreichen, den Betreiber einer Internetseite auf die Verletzung hinzuweisen und zu bitten, sie zu beseitigen. Wird der Bitte nicht nachgekommen oder verspricht sie erst gar keinen Erfolg, sollte man als nächsten Schritt einen spezialisierten Anwalt zu einer Abmahnung beauftragen. Damit kann das Problem oftmals auf schnelle und auch für den Verletzer relativ kostengünstige Weise gelöst werden – im Fall einer berechtigten Abmahnung kann der Abmahnende die Kosten hierfür vom Verletzer verlangen. Ist das nicht der Fall, bleibt einem nur der Klageweg übrig. In vielen Fällen muss es besonders schnell gehen. Hierfür empfiehlt sich der sogenannte einstweilige Rechtsschutz. Innerhalb weniger Tage kann so eine gerichtliche Verfügung herbeigeführt werden. Ein langes und kostenintensives Hauptverfahren lässt sich damit aber nicht immer vermeiden.
Jeder dieser Schritte sollte genau überlegt sein. Ist man auch noch so sehr davon überzeugt, dass man im Recht ist, kann ein Richter das anders sehen. Das Persönlichkeitsrecht ist immer mit anderen Rechten abzuwägen, wie etwa der Meinungs- oder Pressefreiheit. Eindeutige Aussagen lassen sich hier nur schwer treffen. Wie das Verfahren ausgeht, ist häufig ungewiss. Hinzu kommt der sogenannte Externer Link: Streisand-Effekt: Manchmal erzeugt erst eine rechtliche Auseinandersetzung eines besonders rufschädigende Aufmerksamkeit.