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Wie kann man im Internet das Persönlichkeitsrecht verletzen? | Persönlichkeitsrechte | bpb.de

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Wie kann man im Internet das Persönlichkeitsrecht verletzen?

Autorenteam iRights.Lab

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Persönlichkeitsbezogene Interessen wurden schon verletzt, lange bevor sie als solche definiert waren und den Menschen die sogenannten "subjektiven Rechtspositionen" zustanden. Das Internet hat daran nichts geändert. In den meisten Fällen verlagerte sich die Verletzungshandlung lediglich in die digitalen Sphären und erfolgt dort mitunter intensiver.

Persönlichkeitsrechte - Illustration (infografiker.com) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Statt jemandem ins Gesicht zu sagen, was man von ihm denkt, geschieht das jetzt vermehrt in Foren oder Kommentarspalten. Boulevardzeitungen verbreiten schon seit Jahrzehnten unbefugt unvorteilhafte Aufnahmen, intime Details oder unwahre Behauptungen. Genau dafür können nun Plattformen wie Facebook, Tumblr, Twitter und so weiter missbraucht werden. Damals wie heute werden Fotos manipuliert oder negative Bewertungen beziehungsweise Kritiken veröffentlicht. Menschen werden nicht mehr wie im Mittelalter an den Pranger gestellt, sondern auf sogenannten "Racheseiten". Mit erlangten Dokumenten oder großer Schauspielkunst konnte man sich auch schon vor dem Internet als jemand anderes ausgeben. Heute besorgt man sich mal eben eine kostenlose Mail-Adresse und legt damit ein Fake-Profil an.

Was sich jedoch geändert hat, sind die Umstände und damit einhergehend der wirtschaftliche und organisatorische Aufwand der Verletzungshandlung. Es ist viel einfacher geworden, Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Man muss dafür nicht einmal mehr das Bett verlassen oder kann dank des mobilen Internets von fast jedem Ort der Welt und zu jeder Zeit tätig werden, Smartphones und Tablets machen es möglich. Außerdem ist der erforderliche Aufwand, um einen verletzenden Beitrag zu erstellen – auf welcher Internetseite oder Plattform auch immer – äußerst gering. Nach wenigen Sekunden oder Minuten ist man fertig. Viel Zeit, um über das eigene Handeln nachzudenken, nimmt man sich häufig nicht. Ganz zu schweigen von Kontrollen, wie sie beispielsweise Redaktionen praktizieren, ob nun aus rechtlicher oder moralischer Sicht.

Oftmals handeln die Täter anonym oder verstecken sich hinter Benutzernamen. Sie fühlen sich sicher und unangreifbar, das lässt die Hemmschwelle zu solchen Taten deutlich absinken. Weil sie meist nicht sehen, was für Schmerzen sie ihrem Opfer zufügen, kommt kein Mitleid bei ihnen auf. So fehlt ihnen ein wichtiger Anreiz, damit aufzuhören.

Hinzu kommt, dass im Internet begangene Verletzungshandlungen einen viel massiveren Schaden anrichten, als ihr analoges Pendant. Plattformen bieten zahlreiche Möglichkeiten, einen Beitrag mit seinen Follower oder eben öffentlich zu teilen. Verletzungen können sich dadurch wie ein Lauffeuer verbreiten. Gleichzeitig ist für die Opfer nicht überschaubar, wer die Anwürfe mitbekommen und jetzt ein schlechtes Bild von ihnen hat. Während Geschehnisse in der analogen Welt schnell in Vergessenheit geraten und höchstens in staubigen Archiven ruhen, bleibt die digitale Welt immer gegenwärtig. Suchmaschinen spülen jede noch so alte Geschichte in Sekundenschnelle wieder nach oben. Was einmal im Internet ist, bekommt man nur schwer wieder heraus – wenn überhaupt.

Wird eine Internetseite von einem anderen Land aus betrieben, ist der Verletzer vor den deutschen Gerichten und Strafverfolgungsbehörden weitgehend sicher. Schafft es der Betroffene überhaupt einmal, dass ein Beitrag gelöscht wird, ist der Ruf damit noch nicht unbedingt gerettet. Es kann immer sein, dass ihn jemand noch auf seiner Festplatte (oder in seiner Cloud) gespeichert hat und ihn auf einer anderen Seite wieder hochlädt.

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Philipp Otto ist Gründer und Executive Director des unabhängigen Think Tank für digitale Strategien iRights.Lab. Externer Link: irights-lab.de.

Valie Djordjevic ist Mitgründerin und Herausgeberin von iRights.info. Sie schreibt vor allem zu den Themen Urheberrecht und Kunst, Gender und unterrichtet als Dozentin Schreiben fürs Netz. Beim iRights.Lab arbeitet sie als Scientific Editor.

Jana Maire ist freie Beraterin für digitalen Gesellschaftswandel beim Think Tank iRights.Lab und beim Verlag iRights.Media.

Tom Hirche hat Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und ist Alumnus der ersten deutschen Law Clinic für Internetrecht. Er beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen zwischen digitaler Welt und dem Recht. Beim iRights.Lab arbeitet er als Analyst für Policy & Legal Affairs.

Eike Gräf ist Policy Advisor beim iRights.Lab. Seine Schwerpunkte liegen in der Projektentwicklung, der Erstellung von Konzepten zur Wissensvermittlung über digitale Themen sowie der Mitarbeit an Berichten und Studien.

Henry Steinhau arbeitet als freier Medien-Journalist und Autor in Berlin, er veröffentlicht Berichte, Interviews und Artikel, Hintergründe und Kolumnen zu medienrelevanten Themen. Er ist als freier Online-Redakteur beiExterner Link: iRights.info tätig.