Nahezu alle Menschen in Deutschland nutzen das Internet. Bei den 18- bis 24-Jährigen beträgt der Anteil inzwischen sogar 100 Prozent. Neben aktuellen Informationen zu Nachrichten und Wetter spielt vor allem die Interaktion eine wichtige Rolle. Das Internet bietet diverse Plattformen, um zu kommunizieren oder sich kreativ zu betätigen. Die Möglichkeiten, die eigene Persönlichkeit frei zu entfalten, sind fast grenzenlos.
Verschiedene Gesetze wollen die Nutzer davor bewahren, dass sie zu viel von sich preisgeben oder dass sie ausspioniert werden. Dazu zählen das Telemediengesetz, das rechtliche Anforderungen bei für den Betrieb von Plattformen regelt, etwa zu erforderlichen Registrierungsangaben, und das Telekommunikationsgesetz, das sich dem Datentransport widmet, beispielsweise beim E-Mail-Verkehr. Des Weiteren sehen die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder unter anderem den Schutz von inhaltlichen Daten vor, etwa Posts in Foren, hochgeladene Fotos und so weiter. Alle diese Regelungen gehen von dem Grundsatz aus, dass Daten eines Nutzers nur verarbeitet werden dürfen, wenn er vorher ausdrücklich zugestimmt hat (Einwilligungsgrundsatz). Dazu muss er ausgiebig und umfassend darüber informiert werden, wofür der jeweilige seine Daten benötigt und wie er sie verwendet (Grundsatz der Zweckbindung). Außerdem dürfen nur solche Daten gesammelt werden, die für den jeweiligen Service wirklich notwendig sind (Grundsätze der Datenvermeidung- und Datensparsamkeit). Mit all diesen Maßnahmen soll der "gläserne Nutzer" verhindert werden.
Das stößt in der Praxis auf mehrere Schwierigkeiten. Zum einen läuft der Gesetzgeber dem technischen Fortschritt hinterher. Das war schon immer so und ist insofern kein Einzelfall. Im Vergleich zu anderen Branchen hat sich das Internet mit seinen unzähligen Diensten und Möglichkeiten jedoch explosionsartig entwickelt. Manche der Gesetze, die das Internet adressieren, stammen aus einer Zeit, in der das Internet noch gar nicht weit verbreitet war. Wenn die vom EU-Parlament verabschiedete Externer Link: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, wird auch sie bereits wieder mehrere Jahre alt sein. Dennoch ist sie ein erster großer Schritt hin zu einheitlichen Datenschutz-Standards in Europa.
Hinzu kommt, dass bestehende Regelungen noch nicht umgesetzt sind oder nicht durchgesetzt werden. Mitunter halten sich Unternehmen nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Ob dies bewusst oder unbewusst geschieht, ist für die Persönlichkeitsrechte der Nutzer zunächst unerheblich (kann aber für die Frage entscheidend sein, ob nur Unterlassung oder – bei Verschulden – auch Schadensersatz verlangt werden kann). Verbraucher- und Datenschützer führen bereits seit einigen Jahren einen mühsamen Kampf gegen Google, Facebook & Co. Die Internetriesen berufen sich darauf, dass deutsches Datenschutzrecht für sie gar nicht relevant sei, weil sie in Deutschland keine Betriebsstätte hätten, in der Datenverarbeitung betrieben werde. Teilweise haben deutsche und europäische Gerichte Externer Link: anders entschieden, und zwar für Fälle, in denen sich das Angebot auch an die Nutzer des Mitgliedsstaats richtet. Sie wendeten hierbei das sogenannte Marktortprinzip an, das auch der Standard nach der kommenden EU-Datenschutzgrundverordnung sein wird. Sie bringt in einigen wesentlichen Punkten Klarheit, aber auch neue Unsicherheiten mit sich. Andererseits hat sich insbesondere im Mittelstand eine erhöhte Sensibilität im Umgang mit Kundendaten der Kunden entwickelt. Ein vernünftiger Datenschutz gilt als Merkmal der Seriosität eines Unternehmens und ist ein Faktor für die Kundenbindung. Entsprechend wird die Stellung der internen oder extern bestellten Datenschutzbeauftragten mehr und mehr anerkannt.
Auf der anderen Seite steht das Phänomen der Selbstdarstellung. Immer mehr – vor allem junge Menschen – tragen private Informationen freiwillig nach außen. Auf YouTube stellen sie ihr musikalisches Können zur Schau, bei Instagram laden sie ein Foto von sich hoch und später schreiben sie noch auf Facebook, wie sie sich gerade fühlen. Mit wenigen Klicks ist der Beitrag erstellt und mit den Freunden, Followern oder Abonnenten geteilt. Manche sprechen hier von einer Externer Link: veröffentlichten Privatheit. Der sogenannte digitale Fußabdruck wird dadurch immer größer.
Das Prinzip der Datensparsamkeit scheint nicht mehr zu zählen. Private Unternehmen und Ermittlungsbehörden freuen sich, können sie auf diese Weise doch umfassende Persönlichkeitsprofile der Internetnutzer erhalten. Andere missbrauchen die Möglichkeiten, die ihnen "soziale Medien" bieten, um bewusst zu verletzen und zu denunzieren. Damit ist das Internet für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Segen und Fluch zugleich.