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Philosophische Einordnung

Autorenteam iRights.Lab

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Ausgangspunkt des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist die menschliche Würde. Gleich in seinem ersten Artikel erklärt das Grundgesetz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Heute betrachten wir dieses Gebot als eine unserer bedeutendsten Errungenschaften. Es ist das Ergebnis eines weit über zweitausend Jahre alten Diskurses.

Persönlichkeitsrechte - Philosophische Einordnung (Externer Link: infografiker.com) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Erste Ansätze für die Idee einer Menschenwürde finden sich bereits in der griechischen und römischen Antike, namentlich bei Aristoteles (384 - 322 vor Christus) und Cicero (106 - 43 vor Christus). Letzterer ging davon aus, dass die Würde nur eine von vielen menschlichen Eigenschaften darstellt, die man sich erst verdienen muss und folglich nicht unter allen Menschen gleich verteilt ist. Nach der christlichen Theologie hingegen ist es Gott, der den Menschen ihre Würde verleiht, indem er sie nach seinem Ebenbild geschaffen hat. Für den Humanisten Giovanni Pico della Mirandola (1463 - 1494) kommt dem Menschen deshalb eine Würde zu, weil er – anders als Tiere oder Pflanzen – frei wählen kann, wie er leben will.

Prägend waren die Gedanken des großen Aufklärers Immanuel Kant (1724 - 1804). Er grenzt Personen von allem anderen, den sogenannten "Sachen" ab. Ihnen kommt ein bestimmter Wert zu (Preis), den man genau bestimmen kann und der einen in die Lage versetzt, die Sache zugunsten wertvollerer Zwecke aufzugeben. Dem Menschen als Wesen der Vernunft kommt jedoch kein solcher Preis zu. Er darf nicht als Mittel zum Zweck benutzt oder durch ein Äquivalent ersetzt werden. Ganz im Gegenteil existiert der Mensch zum Zweck an sich selbst. In Abgrenzung zu Sachen hat er die Freiheit (Autonomie), sich selbstbestimmt Zwecke setzen zu können. Darauf gründet seine Würde, die von allen zu achten ist.

Daran knüpft unser heutiges Verständnis der Menschenwürde an, wie sie vom Grundgesetz gewährleistet wird. Demnach darf kein Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt werden. Seine Subjektqualität darf nie in Frage gestellt werden, weil sonst genau dieser besondere Wert missachtet würde, der ihm als Person zukommt. Damit ist es dem Staat zum Beispiel verboten, "den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist". So jedenfalls urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits in den sechziger Jahren (Externer Link: BVerfG, Urteil vom 16.07.1969, Aktenzeichen 1 BVL 19/63 – Mikrozensus).

Untrennbar mit der Würde verknüpft ist die Persönlichkeit eines Menschen. Sie macht seinen individuellen Kern, seine Identität aus. Was genau sie jedoch ist, wie sie entsteht und wie sie beeinflusst werden kann, das beschäftigt die Gelehrten ebenfalls bereits seit der Antike. Relativ einig scheint man sich jedenfalls zu sein, dass man seine eigene Persönlichkeit nur unter größter Anstrengung – wenn überhaupt – bewusst ändern kann und dass sie mit steigendem Alter immer stabiler wird. Gleichwohl hört sie nie auf, sich zu entwickeln und zu entfalten, da man bis zu seinem Lebensende sozialen Einflüssen ausgesetzt ist und Erfahrungen macht.

Weitere Inhalte

Philipp Otto ist Gründer und Executive Director des unabhängigen Think Tank für digitale Strategien iRights.Lab. Externer Link: irights-lab.de.

Valie Djordjevic ist Mitgründerin und Herausgeberin von iRights.info. Sie schreibt vor allem zu den Themen Urheberrecht und Kunst, Gender und unterrichtet als Dozentin Schreiben fürs Netz. Beim iRights.Lab arbeitet sie als Scientific Editor.

Jana Maire ist freie Beraterin für digitalen Gesellschaftswandel beim Think Tank iRights.Lab und beim Verlag iRights.Media.

Tom Hirche hat Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und ist Alumnus der ersten deutschen Law Clinic für Internetrecht. Er beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen zwischen digitaler Welt und dem Recht. Beim iRights.Lab arbeitet er als Analyst für Policy & Legal Affairs.

Eike Gräf ist Policy Advisor beim iRights.Lab. Seine Schwerpunkte liegen in der Projektentwicklung, der Erstellung von Konzepten zur Wissensvermittlung über digitale Themen sowie der Mitarbeit an Berichten und Studien.

Henry Steinhau arbeitet als freier Medien-Journalist und Autor in Berlin, er veröffentlicht Berichte, Interviews und Artikel, Hintergründe und Kolumnen zu medienrelevanten Themen. Er ist als freier Online-Redakteur beiExterner Link: iRights.info tätig.