Doch das ändert nichts daran, dass die Persönlichkeit geschützt werden muss. Diese anspruchsvolle Aufgabe übernehmen das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die besonderen Persönlichkeitsrechte. Zusammen bilden diese Rechte ein feingliedriges Schutzkonzept, das ähnlich komplex ist wie die Persönlichkeit selbst – doch nur deshalb kann es umfassenden Schutz gewährleisten. Man könnte sogar sagen: Im Bereich der zwischenmenschlichen Interaktion ergibt sich die Persönlichkeit der einzelnen Person über die Rechtspositionen, die ihr durch das geltende Recht und dessen Anwendung durch die Gerichte verliehen werden. Jedoch können die unterschiedlichen Persönlichkeitsrechte und ihre sich teilweise überschneidenden Anwendungsbereiche sowie die gegenläufigen Interessen schnell zur Verwirrung führen (insbesondere beim Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit). Um die Persönlichkeitsrechte besser zu verstehen, wird es im Folgenden – nach einer kleinen philosophischen Zeitreise – in die Systematik unseres Rechtssystems eingeordnet.
Der Gesetzgeber hat lediglich einzelne Bereiche ausdrücklich geregelt. Ausgehend von vereinzelten Regelungen und insbesondere von den Grundrechten der Menschenwürde (Externer Link: Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) und der Allgemeinen Handlungsfreiheit Externer Link: (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz) bildete sich im Laufe der letzten Jahrzehnte eine umfangreiche Rechtsprechung heraus. Sie hat den Persönlichkeitsrechten ihre Konturen verliehen und zur Beantwortung vieler Einzelfragen beigetragen: Kann ich mich gegen jede Äußerung zur Wehr setzen, die gegen mich betrifft? Wer entscheidet, ob andere Personen überhaupt und gegebenenfalls in welchem Umfang Informationen über mich und mein Leben erhalten oder verbreiten dürfen? Muss ich im Berufsleben Eingriffe in meine Persönlichkeitsrechte dulden? Und wie wird mein Andenken nach dem Tod geschützt?
Durch die Digitalisierung in nahezu allen Lebensbereichen sind unsere Persönlichkeitsrechte vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt, welche das im analogen Zeitalter gesetzte Recht so nicht vorhersehen konnte. Daher bedarf es einer ständigen Anpassung der rechtlichen Grundsätze. Gleichzeitig läuft jeder Einzelne Gefahr, durch unbedachte Verbreitung von Informationen – in Texten, Bildern, Audio- und Videoaufnahmen – Persönlichkeitsrechte in einem oftmals ungeahnten Ausmaß zu verletzen. Basis hierfür ist häufig Unwissenheit darüber, welche rechtlichen Standards auch im Internet von Anbietern und Nutzern sozialer Medien zu beachten sind und welche Möglichkeiten der Gegenwehr es gegen Angriffe auf Persönlichkeitsrechte gibt.
Fühlt man sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, gilt es zu allererst ruhig zu bleiben. Im zweiten Schritt sollte man überlegen, ob man sich überhaupt dagegen wehren möchte. Manchmal ist es sinnvoller, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Hat man sich jedoch dazu entschlossen, stehen mehrere Entscheidungen an: Wer hilft einem weiter? Ist es besser, zuerst mit dem Verletzer zu reden? Welche Ansprüche hat man überhaupt? Und kann man auch Schmerzensgeld verlangen?
Auf diese und noch viele weitere Fragen soll dieses Dossier Antworten geben. Wer dann noch nicht genug hat, der findet am Ende zahlreiche Hinweise auf verschiedene Online- und Offline-Literatur zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.