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Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, dessen Schutzbereich bewusst offen gehalten ist. Um Verletzungen beurteilen zu können, hat sich in der Rechtsprechung das Sphärenmodell etabliert. Ausgehend von vier Sphären der Persönlichkeit leiten sich zahlreiche Rechte ab, wie unter anderem das Recht auf Privatheit, das Recht am gesprochenen und am geschriebenen Wort, das Recht am eigenen Bild, das Urheberpersönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
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