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Die Persönlichkeitsrechte haben eine lange Vorgeschichte. Ausgehend vom Begriff der Würde, über die schon griechische und römische Philosophen redeten, entwickelte sich über die vergangenen zweitausend Jahre das heutige Verständnis der Persönlichkeit als Kern unseres Wesens. Ihr kommt durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ein ganz besonderer, grundrechtlicher Schutz zu.
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