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Kinderrechte – ein unerfülltes Versprechen

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Die VN-Kinderrechtskonvention bildet einen wichtigen Schutzrahmen für Minderjährige. Doch die Realität ist ernüchternd: Millionen Kinder weltweit leiden unter Gewalt, Armut und anderen Rechtsverletzungen.

Kinder spielen auf einer Schaukel. Im Hintergrund ist ein zerbombtes Hochhaus.
Die Zahl der Kinder die in Konfliktgebieten leben, hat sich in den vergangenen dreißig Jahren mehr als verdoppelt und liegt nun bei 468 Millionen – also eines von sechs Kindern (Aufnahme: Kyjiw, Ukraine, 2022). (© picture-alliance, AA | Metin Aktas)

Die Kinderrechte sind eine wichtige Errungenschaft der (Welt-)Gesellschaft. Bis zur Verabschiedung des Externer Link: Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (VN-Kinderrechtskonvention, VN-KRK) im Jahr 1989 war die Vorstellung, dass Kinder eigene Rechte haben, höchst umstritten. Heute zählt die UN-Kinderechtskonvention 196 Vertragsstaaten – mehr als jeder andere Menschenrechtsvertrag. Zur Auflösung der Fußnote[1] Mit der Anerkennung der Kinderrechte hat sich die Sicht auf Kinder und ihre Stellung in der Gesellschaft grundlegend verändert. Zur Auflösung der Fußnote[2] Ungerechtigkeiten gegen Kinder können nun wirkungsvoller angeprangert und mit rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden.

Jede dokumentierte Verletzung der Kinderrechte zeigt weltweite Missstände auf, wie Kinder brutal misshandelt, tausendfach übergangen und Entwicklungschancen beraubt werden. In den letzten dreißig Jahren hat sich die Zahl der Kinder, die in Konfliktgebieten leben, mehr als verdoppelt und liegt nun bei 468 Millionen – also eines von sechs Kindern. Zur Auflösung der Fußnote[3] Die Interner Link: Vereinten Nationen

berichten von einer dramatischen Zunahme von schweren Kinderrechtsverletzungen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten. Zur Auflösung der Fußnote[4] Ende 2023 waren weltweit rund 47 Millionen Kinder auf der Flucht vor Konflikten, Verfolgung, Gewalt und anderen Menschenrechtsbedrohungen. Zur Auflösung der Fußnote[5] Jede achte Frau ist als Minderjährige Interner Link: von sexueller Gewalt betroffen. Zur Auflösung der Fußnote[6] Eine Milliarde Kinder sind heute durch Interner Link: die Auswirkungen der Klimakrise extrem gefährdet. Zur Auflösung der Fußnote[7]

Kinderrechte als Standpunkt

Unter Kinderrechten werden im Allgemeinen elementare Rechtsansprüche des Kindes verstanden, wie sie beispielsweise in der VN-Kinderrechtskonvention festgelegt sind. In einem weiter gefassten Konzept können sie allerdings als eine Art Brille fungieren, durch die Lebensbedingungen von Kindern betrachtet werden. Zur Auflösung der Fußnote[8] Als solche beziehen sie sich auf soziales Handeln (z.B. Ausübung von Gewalt gegen Kinder) und werden zu dessen Gegenstand (z.B. durch das Eingreifen des Jugendamts bei Kindeswohlgefährdung). Rechtliche Ansätze (z.B. das gesetzliche Gewaltverbot in der Erziehung) sind ein wichtiger Bestandteil des Kinderrechtsschutzes (z.B. dem Recht auf gewaltfreie Erziehung), aber sie führen nicht immer zu einer Verbesserung der vorgefundenen Situation (z.B., weil Gewalt als gesellschaftlich toleriertes Mittel der Erziehung gilt). Wie Kinderrechte am besten zu verstehen und umzusetzen sind, hängt stark vom sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Umfeld ab, in dem Kinder aufwachsen. Zur Auflösung der Fußnote[9]

Kinderrechte haben bereits als Forderung in der Gesellschaft existiert, bevor sie rechtlich anerkannt waren. Soziologen betonen, dass der Ursprung aller Menschenrechte in konkretem Widerstand gegen Unterdrückung und Machtmissbrauch liegt. Zur Auflösung der Fußnote[10] Soziale Bewegungen spielen in solchen Kämpfen für Gerechtigkeit eine wichtige Rolle, indem sie menschenrechtliche Ansprüche zum Ausdruck bringen. Zur Auflösung der Fußnote[11] Die internationale Kinderrechtsbewegung steht für einen langen Kampf um die Anerkennung von Kindern als Träger eigener Rechte. Zur Auflösung der Fußnote[12] Gesellschaftliche Veränderungen bringen laufend neue Herausforderungen hervor, die kinderrechtliche Fragen aufwerfen. So dreht sich ein Teil der gegenwärtigen Diskussion darum, wie allen Kindern ein sicherer Zugang zu digitalen Räumen ermöglicht werden kann. Zur Auflösung der Fußnote[13]

Ob und wie kinderrechtliche Ansprüche rechtlich anerkannt und umgesetzt werden, hängt von politischen Entscheidungsprozessen ab, an denen Gruppen mit unterschiedlichen Interessen und Einflussmöglichkeiten beteiligt sind. Zur Auflösung der Fußnote[14] In Deutschland wird zum Beispiel seit Jahren über die Verankerung der Kinderrechte Interner Link: im Grundgesetz

diskutiert. Zur Auflösung der Fußnote[15] Entsprechende Pläne sind bisher daran gescheitert, dass die parlamentarischen Parteien keinen Konsens über eine geeignete Formulierung für eine Grundgesetzänderung erzielen konnten. Dies liegt unter anderem an unterschiedlichen Auffassungen zum Umfang von Beteiligungsrechten, zum „Vorrang“ des Kindeswohls gegenüber anderen gesellschaftlichen Interessen und zum Verhältnis von Kinder- und Elternrechten.

Als übergreifende Idee pendeln Kinderrechte ständig zwischen allgemein gültigen Regeln (z.B. der VN-KRK) einerseits und den spezifischen Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und den damit verbundenen Gerechtigkeitsvorstellungen andererseits. Aus einer Perspektive „von oben“ geht es darum, die anerkannten Kinderrechte auf nationaler und lokaler Ebene und in verschiedenen Lebensbereichen in die Praxis umzusetzen. Dies ist jedoch keineswegs als ein passiver Prozess zu verstehen, bei dem etwa staatliche Behörden, Schulen, Vereine, Eltern, Kinder und Jugendliche kinderrechtliche Vorgaben einfach übernehmen und anwenden. Denn die handelnden Personen interpretieren die Kinderrechte, machen sie sich zu eigen, gestalten sie um, verfälschen sie manchmal auch oder lehnen sie ab. Zur Auflösung der Fußnote[16] Umgekehrt liefern lokale Ereignisse immer wieder Anstöße für die Weiterentwicklung der Kinderrechte „von unten“. Zur Auflösung der Fußnote[17]

Unabhängig davon, wie Kinderrechte konkret ausgestaltet werden, sollten sie immer ihren kritischen und auf die Veränderung sozialer Verhältnisse ausgerichteten Kern bewahren. Mit anderen Worten: Im besten Fall tragen Kinderrechte dazu bei, strukturelles Unrecht gegenüber Kindern aufzudecken und ihnen „Mittel der Überwindung von Benachteiligung und Verletzlichkeit“ an die Hand zu geben. Zur Auflösung der Fußnote[18]

Die VN-Kinderrechtskonvention

Die vertragliche oder gesetzliche Verankerung der Menschenrechte ist eine wichtige Voraussetzung für ihre Anerkennung und Verwirklichung. Zur Auflösung der Fußnote[19] Kinderrechte sind in zahlreichen Menschenrechtsverträgen und anderen Abkommen der Vereinten Nationen und anderer Staatenbündnisse (z.B. Interner Link: der EU

, Interner Link: Afrikanischen Union), nationalen Verfassungen und Gesetzen enthalten. Der wichtigste Kinderrechtskatalog ist das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen. Die darin zusammengefassten Rechte können im Grunde allgemeine Gültigkeit beanspruchen. Die USA sind der einzige UN-Mitgliedsstaat, der dem Übereinkommen nicht beigetreten ist. In Deutschland ist die VN-KRK im Jahr 1992 in Kraft getreten.

Die VN-Kinderrechtskonvention verfolgt einen ähnlichen Zweck wie andere Menschenrechtsverträge, die zum Schutz von diskriminierten Bevölkerungsgruppen (z.B. Frauen Zur Auflösung der Fußnote[20]) verfasst wurden. Sie macht die Menschenrechte als Rechte der Kinder sichtbar, fördert ihre Gleichberechtigung und Selbstbestimmung sowie den Respekt vor ihren Ansichten. Das Recht auf Mitsprache (Artikel 12) symbolisiert den Anspruch des Übereinkommens wie kein anderes Kinderrecht. Zur Auflösung der Fußnote[21] Die VN-Kinderrechtskonvention hat aber noch eine weitere wichtige Funktion. Sie konkretisiert die Menschenrechte in einer Weise, die den Voraussetzungen von Kindern, d.h. ihren Abhängigkeiten, ihrem Schutz- und Förderbedarf, aber auch ihren sich entwickelnden Fähigkeiten entspricht. Ein Beispiel hierfür ist das Recht auf Leben (Artikel 6). Es verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, das Leben von Kindern zu schützen (als Menschenrecht) und Lebensbedingungen zu schaffen, die ihr Überleben und ihre Entwicklung so weit wie möglich sichern (als Kinderrecht).

Die VN-KRK enthält keine Liste wünschenswerter Ziele, sondern gibt Mindeststandards für ein Leben in Würde vor, die nicht unterschritten werden dürfen. Zur Auflösung der Fußnote[22] Es kommt vor, dass die Einhaltung der Kinderrechte mit anderen Gerechtigkeitsvorstellungen oder Tugenden wie Wohltätigkeit verwechselt wird. Der Kinderrechtsansatz zeichnet sich dadurch aus, dass er Kinder als Träger von Rechten begreift. Wenn ein Kind Rechte beanspruchen kann (z.B. das auf Spiel, Artikel 31), dann ist es nicht von dem guten Willen oder der Güte anderer abhängig. Zur Auflösung der Fußnote[23] Kinderrechte schließen nicht aus, dass Kinder auch Pflichten haben, aber ihre Rechte gelten unabhängig davon, ob sie diese Pflichten erfüllen oder nicht. Zur Auflösung der Fußnote[24] Die in der VN-Kinderrechtskonvention enthaltenen Rechte können in verschiedene Gruppen eingeteilt werden, was das Verständnis der Kinderrechte als Ganzes erleichtert. Eine sehr verbreitete Unterscheidung ist die zwischen Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Zur Auflösung der Fußnote[25] Damit sollen Schlüsselaspekte der Kinderrechte betont werden, die bei ihrer Umsetzung eine wichtige Rolle spielen. Zu den Schutzrechten wird zum Beispiel das Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit (Artikel 32) gezählt. Ein Beispiel für ein Beteiligungsrecht ist das Recht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 15). Bildung ist ein Förderrecht (Artikel 28). Allerdings lassen sich viele Kinderrechte nicht eindeutig der einen oder anderen Kategorie zuordnen. Zur Auflösung der Fußnote[26] Ein Beispiel ist das das Recht auf Gesundheit (Artikel 24), das neben der Gesundheitsversorgung auch den Schutz vor Gesundheitsrisiken und die Einwilligung in medizinische Behandlungen umfasst. In der Diskussion über die allgemeinen Menschenrechte wird gewöhnlich zwischen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten einerseits und bürgerlichen und politischen Rechten andererseits unterschieden. Zur Auflösung der Fußnote[27] Erstere (z.B. das Recht auf Wasser) zielen auf die Befriedigung der materiellen und kulturellen Grundbedürfnisse ab. Letztere schützen die persönliche Freiheit (z.B. die Religionsfreiheit) und ermöglichen gleichzeitig die gesellschaftliche und politische Teilhabe (z.B. die Meinungsfreiheit). Die VN-KRK enthält sowohl wirtschaftliche, soziale und kulturelle als auch bürgerliche und politische Rechte. Kinderrechte existieren nicht für sich, sondern müssen mit den Rechten anderer Menschen (z.B. Eltern) und wichtigen gesellschaftlichen Zielen (z.B. öffentliche Sicherheit) in Einklang gebracht werden. Dabei kann es zu einer Abwägung widerstreitender Interessen kommen. In solchen Fällen muss gemäß Artikel 3 der VN-KRK das Kindeswohl erkennbar als ein „vorrangiger“ Gesichtspunkt behandelt werden. Zur Auflösung der Fußnote[28]

Kritische Diskussion von Kinderrechten

Eine gängige Kritik an den Kinderrechten lautet, dass sie den Familienzusammenhalt und die Eltern-Kind-Beziehung schädigen würden. Zur Auflösung der Fußnote[29] Dies ist insofern problematisch, als die VN-Kinderrechtskonvention der Familie und insbesondere den Eltern eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Kinderrechte zuweist. Eltern sind primär für die Erziehung, Entwicklung und Fürsorge ihrer Kinder zuständig und sollen sie bei der Ausübung ihrer Rechte anleiten (u.a. Artikel 5, 18 und 27). Dabei sind jedoch zwei Regeln zu beachten: Erstens können Kinder mit zunehmender Reife selbständiger Entscheidungen treffen und zweitens muss die elterliche Verantwortung im Sinne der Kinderrechte ausgeübt werden. Die Anwendung von Gewalt zu Erziehungszwecken ist zum Beispiel nicht mit der VN-KRK vereinbar.

Kinderrechte werfen Interessenskonflikte sowie Macht- und Verteilungsfragen auf. Auf einige der daraus resultierenden Kritiken gibt die VN-Kinderrechtkonvention differenzierte Antworten: Zum Beispiel werden Beteiligungsrechte oftmals abgelehnt, weil Kindern die Fähigkeit abgesprochen wird, sich eigene Meinungen bilden zu können. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die VN-KRK Beteiligung an bestimmte Voraussetzungen knüpft (Alter, Reife, Anleitung) und sie als Teil des Entwicklungsprozesses von Kindern und der Vorbereitung auf ein verantwortungsbewusstes Leben begreift (Artikel 29). Kinderrechte werden auch als Versuch gesehen, westliche Vorstellungen einer guten Kindheit auf kulturell anders geprägte Gesellschaften zu übertragen. Zur Auflösung der Fußnote[30] Die VN-KRK lässt jedoch ausreichend Spielraum für eine kultursensible Auslegung und Umsetzung. Zur Auflösung der Fußnote[31] Außerdem enthält sie eine Reihe von Rechten, die kulturelle Vielfalt fördern (z. B. Artikel 30 und 31).

Vom Anspruch zur Wirklichkeit

Ein Recht zu haben setzt voraus, dass jemand anderes eine entsprechende Pflicht hat, es einzulösen. Für die Umsetzung der in der VN-Kinderrechtskonvention enthaltenen Rechte sind die Vertragsstaaten laut Artikel 4 verantwortlich. Jedem Kinderrecht lassen sich drei Arten von Pflichten zuordnen. Zur Auflösung der Fußnote[32] Aus der Achtungspflicht folgt, dass der Staat (z.B. die Polizei) Kinder und Jugendliche nicht an der Ausübung ihre Rechte hindern darf (z.B. der Versammlungsfreiheit). Aus der Schutzpflicht folgt, dass der Staat Kinderrechte (z.B. das Recht auf Privatsphäre) vor Übergriffen durch Dritte (z.B. Datensammlung durch Technologiekonzerne) schützen muss. Aus der Gewährleistungspflicht folgt, dass der Staat im Rahmen seiner Möglichkeiten alles Notwendige tun muss, um Kinderrechte (z.B. Bildung) umzusetzen (z.B. durch Schulbau). Nicht immer lassen sich Kinderrechte allein durch die Bemühungen des Staates, in dem das Kind lebt, garantieren. Der Klimawandel zum Beispiel kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Staaten einen Beitrag leisten. Das bedeutet, dass die Staaten zur internationalen Zusammenarbeit verpflichtet sind, um die Kinderrechte zu verwirklichen. Zur Auflösung der Fußnote[33]

Grundsätzlich können Staaten selbst entscheiden, welche konkreten Schritte sie zur Erfüllung ihrer kinderrechtlichen Verpflichtungen unternehmen, sofern diese geeignet sind, d.h. ihren Zweck erfüllen und mit allen Kinderrechten im Einklang stehen. Es gibt jedoch eine Reihe von allgemeinen Umsetzungsanforderungen, ohne die Kinderrechte nicht wirksam umgesetzt werden können. Zur Auflösung der Fußnote[34] Dazu gehören eine solide Rechtsgrundlage sowie die Möglichkeit, Kinderrechte gerichtlich durchsetzen zu können. Die Kinderrechte sollten die Gesetzgebung in allen relevanten Politikfeldern beeinflussen, nicht nur in der Familienpolitik. Ein Beispiel dafür ist das 2021 vom deutschen Bundestag verabschiedete Externer Link: „Lieferkettengesetz“, das Wirtschaftsunternehmen dazu verpflichtet, der Kinderarbeit in ihrer Geschäftstätigkeit entgegenzuwirken. Zur Auflösung der Fußnote[35] Die Umsetzung der Kinderrechte erfordert darüber hinaus institutionelle Strukturen (z.B. Beratungs- und Beschwerdestellen), unabhängige Überwachungsmechanismen und Rechenschaftspflichten sowie Sensibilisierungsprogramme für Rechts- und Pflichtenträger. Konzepte, Strategien, Aktionspläne, Programme und Modellprojekte sind ebenfalls Mittel eines strategischen Kinderrechtsansatzes. Zur Auflösung der Fußnote[36] Zur Auflösung der Fußnote[37]

Der Schutz der Kinderrechte hängt in hohem Maße vom Handeln des Staates ab und kann nur von ihm rechtlich eingefordert werden. Dabei sind zwei Aspekte zu berücksichtigen. Erstens sind Staaten nicht nur Garanten der Kinderrechte, sondern staatliches Handeln ist oft auch für Kinderrechtsverletzungen verantwortlich. Ein Beispiel ist polizeiliche Gewalt gegen Jugendliche bei der Verbrechensbekämpfung. Zur Auflösung der Fußnote[38] Zum anderen steht staatliche Kinderrechtspolitik für ein Verständnis der Kinderrechte „von oben“, das meist in feste Strukturen eingebunden ist. Zur Auflösung der Fußnote[39] Daher ist es sinnvoll, die Umsetzung der Kinderrechte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten. Dies bezieht Kinder und Jugendliche ein, aber auch Eltern, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Religionsgemeinschaften, Fachkräfte im Gesundheitsbereich oder in Kindertagesstätten, Sportvereine, nichtstaatliche Kinderrechtsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen und Medien. Die Zivilgesellschaft kann positive Beiträge zur Verwirklichung der Kinderrechte leisten, indem sie bestimmte Leistungen erbringt und für eine Kultur der Kinderrechte eintritt. Dies ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Auch nichtstaatliche Akteure verletzen Kinderrechte. So werden beispielsweise immer wieder Fälle von Gewalt gegen Kinder in Kirchen und Sportvereinen bekannt. Zur Auflösung der Fußnote[40] Einerseits muss der Staat hier seiner Schutzpflicht nachkommen, andererseits sollten alle Mitglieder der Gesellschaft die Kinderrechte achten und aktiv gegen Risiken in ihrem Verantwortungsbereich vorgehen. Sportvereine können zum Beispiel Verhaltensrichtlinien einführen und erweiterte Führungszeugnisse einfordern, um Kinder bei ihren Aktivitäten zu schützen. Zur Auflösung der Fußnote[41]

Eine Bilanz der Kinderrechte

Angesichts der unterschiedlichen und sich ständig verändernden Bedingungen, unter denen Kinder aufwachsen, und der vielen Einflüsse auf ihr Leben muss eine Bilanz der Kinderrechte auf Schlaglichter begrenzt bleiben. Während die anfangs genannten Zahlen Grund zur Ernüchterung bieten, gibt es auch positive Entwicklungen. Ein Beispiel ist die Halbierung der globalen Kindersterblichkeit seit dem Jahr 2000. Zur Auflösung der Fußnote[42] Dies ist vor allem auf eine bessere Gesundheitsfürsorge zurückzuführen. Die Zahl der Kinder, die unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten, ist zwischen 2000 und 2016 um mehr als die Hälfte zurückgegangen, stieg zuletzt aber wieder leicht an und bleibt insgesamt auf einem hohen Niveau (79 Millionen). Zur Auflösung der Fußnote[43] Wie man an diesen Beispielen ablesen kann, sind deutliche Fortschritte bei der Verwirklichung von Kinderrechten möglich.

Als gemeinsame Richtschnur für das Handeln der Staaten bleiben sie eine fortschrittliche Agenda, auf die hingearbeitet werden muss und deren Verwirklichung zwangsläufig ein schrittweiser und langwieriger Prozess ist. Zur Auflösung der Fußnote[44] Das Missverhältnis zwischen Anspruch und Wirklichkeit darf nicht dazu führen, die „realistische Utopie“ Zur Auflösung der Fußnote[45] der Kinderrechte aufzugeben, sondern erfordert verstärkte Umsetzungsbemühungen durch eine entschlossene Kinderrechtspolitik. Kritik sollte dort ansetzen, wo diese fehlt. Zum Beispiel hat die überwiegende Mehrheit der Kinder, deren Rechte verletzt werden, keinen Zugang zu Beschwerdemöglichkeiten und erhält für erlittenes Unrecht keine Wiedergutmachung. Zur Auflösung der Fußnote[46] Nach wie vor gibt es gesellschaftliche Kräfte, die Kinderrechte missachten und offen in Frage stellen. Der Konsens über die Kinderrechte, wie er in der VN-Kinderrechtskonvention zum Ausdruck kommt, ist keineswegs gesichert. Für die Kinderrechte muss auch in Zukunft gestritten und gekämpft werden.

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