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Arbeits- und Menschenrechte in der Textilindustrie

Berndt Hinzmann

/ 8 Minuten zu lesen

Niedriglöhne, prekäre Beschäftigungsformen und Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit prägen Teile der globalen Bekleidungs- und Sportartikelindustrie. Inzwischen gibt es jedoch immer mehr Initiativen, die auf die Umsetzung von Sozialstandards und verbesserte Arbeitsbedingungen drängen.

Lange Arbeitstage, erzwungene Überstunden und ein Hungerlohn sind oft traurige Realität: Näherinnen in einer Kleiderfabrik in Guatemala City. (© AP)

Soziale Mindeststandards sind des Menschen Recht

Alle Menschen haben ein Recht darauf, sich zu entwickeln und teilzuhaben an den Gütern und der Fülle dieser Welt. Gemeint ist hier eine Teilhabe an der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Dimension von Entwicklung. Die Verpflichtung der Weltgemeinschaft, dieses Versprechen zu gewährleisten, ist bereits im UN-Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSK-Rechte) von 1966 verankert. Mit der 1998 ohne Gegenstimme angenommenen "Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit" haben die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und damit das Recht auf würdige Arbeit den Charakter eines universellen Menschenrechts erhalten. Mit ihrem Konzept der "Decent Work – Würdige Arbeit" zielt die ILO auf die Durchsetzung von Sozialstandards und menschenwürdiger Arbeit. Globalisierung und globale Produktionsketten sind jedoch von Konkurrenz um Märkte und Investoren sowie der Orientierung auf kurzfristige Wettbewerbsvorteile geprägt. Das Interesse der Aktienbesitzer beispielsweise bei börsennotierten Sportartikelmarken wird höher bewertet als Mensch und Umwelt. Dabei wird die Missachtung grundlegender Rechte und Sozialstandards billigend in Kauf genommen. Gerade innerhalb der globalen Bekleidungs- und Sportartikelindustrie, wo der Prozess der internationalen Verflechtung am längsten und weitesten vorangeschritten ist, beobachtet die Zivilgesellschaft seit Jahren vier Kernprobleme: Niedriglöhne, Missbrauch von Kurzzeitverträgen und anderen prekären Beschäftigungsformen, Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit sowie Betriebsschließungen aufgrund von Umstrukturierungen.

Kleidung: Hergestellt im rechtsfreien Raum

Arbeitsrechtsverletzungen und Missstände sowie deren Vertuschung sind gängige Praxis in den weltweit tätigen Zulieferfirmen und werden von Abnehmerfirmen bis heute immer wieder geleugnet. So reicht beispielsweise der Lohn der Näherinnen in China oder Bangladesch kaum, um den Lebensunterhalt zu sichern. Markenfirmen, Discounter und Handelshäuser übernehmen nicht konsequent Verantwortung für die oft menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen. Seit den 1970er Jahren verlagern Markenfirmen und Sportartikelhersteller ihre arbeitsintensive Produktion in Entwicklungs- und Schwellenländer. Mit fördernden Maßnahmen umwerben diese Länder ausländische Investoren, um die wirtschaftliche Entwicklung in Gang zu bringen. Als förderlich gelten u.a. niedrige Zölle und die Errichtung von freien Sonderwirtschaftszonen – spezielle Industriegebiete mit kostenloser Infrastruktur, Steuererlässen sowie einer willkürlichen Arbeitsgesetzgebung. Durch diese Vergünstigungen wird es Unternehmen ermöglicht, zu extrem niedrigen Herstellungs- und Lohnkosten produzieren zu lassen. Einen hohen Preis bezahlen jedoch die Beschäftigten in den unzähligen Textilfabriken dieser Sonderwirtschaftszonen. Millionen von ArbeiterInnen sind in diesen "gesetzlosen Räumen" ausbeuterischen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen ausgesetzt, da internationale Menschen- und Arbeitsrechte mit Füßen getreten werden.
Zenayda Torres, eine Näherin in einer Fabrik dieser Zonen in Nicaragua, schildert ihren Arbeitsalltag: "Wir arbeiteten von 7 Uhr morgens bis 19 oder 21 Uhr abends. Wenn Eilaufträge vorhanden waren, wurden wir gezwungen, 24 Stunden am Stück zu arbeiten. Wir arbeiteten auch das Wochenende durch, oft gab es keinen Tag Pause dazwischen. Sie behandelten uns wie Tiere, oder so, als ob wir Maschinen wären. Sie brüllten uns an, beschimpften und beleidigten uns. Manchmal wurden Mitarbeiter sogar geschlagen".

Diese Erfahrung teilt Torres mit Millionen von Beschäftigten in der internationalen Bekleidungs- und Sportartikelindustrie. Die Branche ist für ihre gesundheitsgefährdenden und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen bekannt. Lange Arbeitstage, erzwungene Überstunden und ein Hungerlohn sind traurige Realität der hauptsächlich weiblichen Beschäftigten, die oft getrennt von ihren Familien leben. Die jungen Frauen sind zudem physischen und psychischen Übergriffen von Seiten der Aufseher und Vorgesetzten ausgesetzt. Die Angst, ihren Job und damit ihre dürftige Lebensgrundlage oder das einzige finanzielle Einkommen der Familie zu verlieren, ist groß.

Geheuert und gefeuert: Gelegenheits- und Wanderarbeiter

Ein Kennzeichen der globalen "Fertigungsbänke" der Branche sind prekäre Beschäftigungsformen – zumeist saisonale Beschäftigung oder Beschäftigung nach Auftragslage. Eine spezielle Zuspitzung dieses Problems ist in China zu beobachten. Bei der Einstellung bevorzugen viele Fabrikbesitzer Gelegenheits- und WanderarbeiterInnen. Der Großteil von diesen kommt aus dem ländlichen Raum. Auf der Flucht vor der bitteren Armut streben viele Menschen in die großen Industriezentren. Allein in China ist die Zahl der WanderarbeiterInnen seit 1980 von zwei Millionen auf über 200 Millionen gestiegen. Da sie auf den geringen Lohn angewiesen sind, bilden sie eine Schar gehorsamer und billiger Arbeitskräfte. Die meisten haben keinen Arbeitsvertrag und sind somit der Willkür der Arbeitgeber schutzlos ausgeliefert: Bei sinkender Auftragslage oder geringeren Stückpreisen werden sie schnell und unproblematisch wieder entlassen.

Das Recht sich zu organisieren: unerwünscht!

In der Branche werden Gewerkschaften behindert, obwohl Markenfirmen und seit kurzem auch Discounter in ihren Verhaltenskodices zur "Sozialen Verantwortung" das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung verankert haben. Studien der Clean Clothes Campaign zur Wirkung von Kontrollen sowie Sozial-Audits wie "Quick Fix – Die Suche nach der schnellen Lösung" dokumentieren die Wirklichkeit: "ArbeiterInnen (...) dürfen keine Gewerkschaften und andere Organisationen gründen. Die Geschäftsleitung hat damit gedroht, dass jeder, der versucht, die ArbeiterInnen zu organisieren und eine Gewerkschaft zu gründen, der Polizei übergeben wird", so ein Arbeiter einer Bekleidungsfabrik in Bangladesch.

Gewerkschaftsmitglieder und ArbeitsrechtsaktivistInnen, die sich für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in ihren Fabriken einsetzen, gehen große Gefahren ein. Beleidigungen, Entlassungen ohne ausbezahlten Lohn und physische Übergriffe gehören zu den alltäglichen Formen der Bestrafung. Umerziehungslager, in denen die rechte Gesinnung vermittelt werden soll sowie Meldungen über die Verschleppung und Ermordung von Gewerkschaftsmitgliedern und ArbeitsrechtlerInnen sind alarmierende Beispiele für die skrupellosen Praktiken in den Zulieferfirmen. Sie kennzeichnen gleichzeitig den Druck unter dem diese Wettbewerber im globalen Bekleidungsmarkt stehen.

Schockierend ist auch die Rolle multinationaler Unternehmen als Auftraggeber. In den letzten Jahren ist verstärkt der Trend festzustellen, dass große Unternehmen ihre Aufträge aus Fabriken zurückziehen, in denen sich die ArbeiterInnen durch Gewerkschaften für ihre Rechte stark machten und Erfolge erzielen konnten. Die Produktion wird in jene Fabriken bzw. Länder verlagert, in denen repressiver gegen Gewerkschaften vorgegangen wird bzw. deren Gründung erst gar nicht erlaubt ist.

Profit auf Kosten der Beschäftigten

Mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen in sogenannte Billiglohnländer entledigen sich die Unternehmen ihrer Verantwortung als Arbeitgeber. Die unabhängigen Anbieter und Zulieferer der Markenfirmen, Discounter und Handelshäuser sind verstärkt aggressiven Einkaufspraktiken ausgesetzt. Wenn Preis und Liefertermin nicht stimmen, drohen die Unternehmen indirekt oder direkt damit, Aufträge zurückzuziehen und an die billiger produzierende Konkurrenz zu vergeben. Dies wiederum erzeugt bei den Zulieferern enormen Druck, da sie von den Aufträgen der Unternehmen abhängig sind. Der Druck wird an die Beschäftigten weitergegeben: Es kommt zu Zwangsüberstunden und nicht gezahltem Lohn. Obwohl in den betroffenen Ländern zumeist ArbeitnehmerInnenrechte und ein Mindestlohn gesetzlich festgeschrieben sind, mangelt es an der Einhaltung der Schutzbestimmungen. Doch Verstöße gegen national oder international geltende Arbeitsrechtsbestimmungen bleiben oft ohne Konsequenzen. Hinzu kommt, dass der offizielle Mindestlohn in vielen Entwicklungsländern nicht ausreicht, um den normalen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Können Markenklamotten IN sein, wenn Arbeitsrechte OUT sind?

Inzwischen verkaufen die großen Unternehmen nicht mehr allein Produkte, sondern eine Marke, Image und Lifestyle. Es geht um ein Lebensgefühl oder die Zugehörigkeit des Klientels zu einer bestimmten Gruppe, die sich mit ihrem Stil und Chic von anderen unterscheidet bzw. zusammen gehört. Die größten Investitionen fließen in die Kreation und die Vermarktung der Marke. Millionen werden deshalb für Werbung ausgegeben. Gleichzeitig wird dort, wo produziert wird, vor allem bei der Entlohnung der Arbeitskräfte gespart. Der prozentuale Anteil des Lohns einer Näherin am Produktverkaufspreis liegt zwischen 0,4 bis 1 Prozent. Das Ansehen und Image der Unternehmen bei der Kundschaft scheint mehr wert zu sein als die Lebenssituation und das Wohlergehen derer, die für dieses Image hart arbeiten. Während die ArbeiterInnen von ihrem Lohn kaum überleben können, nehmen bestehende "Corporate Social Responsibility"-Maßnahmen die Kernprobleme nicht in Angriff und wirken daher eher wie weitere Werbemaßnahmen.

In einer anlässlich der Olympischen Spiele 2008 in Peking durchgeführten Studie wurde offengelegt, dass die ArbeiterInnen der untersuchten Betriebe in China, Indien, Indonesien und Thailand bis zu 50 Prozent weniger als den gesetzlich festgelegten Mindestlohn erhalten. Sie arbeiten sieben Tage die Woche bis zu zwölf Stunden täglich. In allen Fabriken sind Kinder beschäftigt, zum Teil sind diese jünger als zwölf Jahre. Die Studie stellt fest: In den Betrieben besteht ein strenges Disziplinierungssystem, keine Zahlung von Sozialversicherungs- und anderen gesetzlichen Leistungen sowie das Verbot von Gewerkschaftsvertretungen. Auch sind die Sicherheits- und Gesundheitsvorkehrungen in den Fabriken katastrophal. Eine Arbeiterin, die in der Bandweberei einer Taschenfabrik angestellt ist, erzählt, warum sie bei der Arbeit keine Schutzhandschuhe trägt: "Natürlich trägt hier niemand Schutzhandschuhe! Handschuhe machen dich langsamer und der Aufseher hält dich für arrogant. Wenn du Handschuhe tragen willst, brauchst du gar nicht erst hier anzufangen." Ihre Hände sind somit schutzlos den Färbemitteln und Chemikalien ausgesetzt, die sich in die Haut und das darunter liegende Gewebe fressen.

Dass diese Missstände weiterhin den Arbeitsalltag der globalen Lieferkette prägen, zeigt die Notwendigkeit von verbindlichen politischen Regulierungsmechanismen zur Durchsetzung des seit langer Zeit festgeschrieben Rechts auf "Decent Work – Würdige Arbeit". Die Kernprobleme werden offensichtlich nicht gelöst und die "soziale Verantwortung" der Unternehmen der Freiwilligkeit überlassen. Hier sei nochmals Zenayda Torres aus Nicaragua zitiert: "Wir sind arm, aber das gibt dem Unternehmen noch lange nicht das Recht, uns wie Tiere zu behandeln. Wir brauchen diese Jobs und wir sind bereit, hart zu arbeiten. Aber dennoch stehen uns auch Rechte zu. Das Recht, dass wir mit Würde behandelt werden und einen angemessenen Lohn erhalten, der zumindest die Grundbedürfnisse unserer Familien deckt."

Auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene gab es in den vergangenen Jahren unterschiedliche politische Initiativen im Bereich der sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen wie das Global Compact oder die Etablierung der OECD-Leitlinien sowie Diskussionsgremien und Foren zur "Sozialen Unternehmensverantwortung". Gemessen an den verschiedenen Postulaten bestehen jedoch große Regelungslücken. Es existieren beispielsweise keine Sanktionsmechanismen, um würdige Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Die derzeitigen politischen Vorgaben und freiwilligen Verpflichtungen reichen nicht aus. Die gegenwärtige Praxis in der globalen Beschaffung von Bekleidung steht im Widerspruch zum erklärten politischen Ziel, durch "Decent Work" Armut zu reduzieren.

Veränderungen sind möglich und des Menschen Recht!

Nach anfänglicher Ignoranz von Unternehmen und Politik ist das Thema Gegenstand der öffentlichen Diskussion geworden. Auf unterschiedlichen Ebenen der Gesellschaft gibt es inzwischen Initiativen, die für die Umsetzung von Sozialstandards und für die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für diejenigen kämpfen, die Bekleidung fertigen. Dies ist gelungen, da immer wieder mündige und selbstbewusste VerbraucherInnen in verschiedener Weise aktiv wurden und nachgefragt haben, wie das Hemd, die Hose oder das Kleid hergestellt wurde, das sie erworben haben. Proteste vieler einzelner Menschen, wenn gravierende Missstände wie Verhaftungen, Repressionen, Entlassungen oder tragische Unglücke bekannt wurden, haben Verbesserungen erzwungen. Beständiges Nachfragen von VerbraucherInnen und der politische Dialog haben dazu geführt, dass sich Unternehmen einen freiwilligen Verhaltenskodex gegeben haben und Missstände nicht mehr prinzipiell geleugnet werden. Unterdessen werden Kontrollen durchgeführt – auch wenn diese noch ungenügend sind und oft keine Verbesserungsmaßnahmen erfolgen. Bei den Zulieferfirmen wurde zum Teil mehr Transparenz erreicht, was letztendlich die Kontrolle und Überprüfung der Arbeitsbedingungen etwas verbesserte. Für ArbeiterInnen, die durch Standortverlagerung entlassen wurden, konnten Entschädigungsfonds eingerichtet werden.

Diese kleinen Erfolge der vergangenen Jahre und die anhaltende Unterstützung der KonsumentInnen machen Mut und haben Schritte in die richtige Richtung bewirkt. Es ist der Anfang eines sicherlich noch mühseligen Weges, damit ungerechte Strukturen beendet werden und Bekleidung zu menschenwürdigen Bedingungen gefertigt wird. Eine grundsätzliche Verbesserung und Veränderung der Beschaffungspraxis der Markenfirmen, Discounter und Handelshäuser steht jedoch noch aus. Mehr Transparenz und Verbraucherinformation würden zur Durchsetzung der Arbeits- und Menschenrechte erheblich beitragen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Bericht des National Labor Committee, http://www.nlcnet.org.

  2. Clean Clothes Campaign: "Die Hürden überwinden. Schritte zur Verbesserung von Löhnen und Arbeitsbedingungen in der globalen Sportbekleidungsindustrie".

Weitere Inhalte

Berndt Hinzmann, geb. 1963, ist Referent für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit beim INKOTA-netzwerk, Berlin. Seit vielen Jahren ist Hinzmann aktiv in der Clean Clothes Campaign - Kampagne für Saubere Kleidung und in deren Trägerkreis.