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Die Grundprinzipien der Bundestagswahl – Verhältniswahlrecht und Fünfprozentklausel – gelten auch für die Wahlen der Landesparlamente. In den Einzelbestimmungen, die in den Landesverfassungen, Landeswahlgesetzen und Landeswahlordnungen festgelegt sind, bestehen jedoch erhebliche Unterschiede.
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