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Laut Bundeswahlgesetz wird der Bundestag "nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl" gewählt. Das Wahlsystem der Bundesrepublik ist aber nur eines von mehr als 250 verschiedenen Wahlverfahren. Diese lassen sich auf zwei Grundtypen zurückführen: Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Sie unterscheiden sich in der Art und Weise, wie die Stimmen der Wählerinnen und Wähler in Mandate umgewandelt werden. Dabei handelt es sich um mehr als nur ein formelles Problem. Die Zusammensetzung des Parlaments fällt nämlich je nach Wahlsystem unterschiedlich aus. In der parlamentarischen Demokratie bestimmt das Wahlsystem darüber, wer die Regierung stellen kann. Die Ausgestaltung des Wahlsystems berührt daher unmittelbar die Machtfrage.
Die Verhältniswahl – in der Bundesrepublik wird eine Variante davon angewendet – ist das am weitesten verbreitete Wahlsystem. Auch in Mittel- und Osteuropa hat sie sich nach der Wende von 1989/90 überwiegend durchgesetzt. In Frankreich dagegen findet das Prinzip der absoluten Mehrheitswahl Anwendung. Die relative Mehrheitswahl wird vor allem im englischsprachigen Raum verwendet. Man findet sie in Kanada, den Vereinigten Staaten von Amerika und in Großbritannien. Vor- und Nachteile dieser unterschiedlichen Wahlsysteme und ihrer Auswirkungen werden im Folgenden ausgeführt. Anschließend erfolgt deren politische Bewertung unter Einbeziehung des bundesdeutschen Wahlsystems.
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