Der Vertrag von Lissabon reformierte den Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag). Er übernahm dabei wesentliche Inhalte des EU-Verfassungsvertrages, der 2005 in Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war. Im Gegensatz zum Verfassungsvertrag ersetzte er den EU- und den EG-Vertrag aber nicht, sondern änderte sie nur ab.
Die Rechte des Europäischen Parlaments sind vom Vertrag insoweit berührt, als die Mitbestimmungsrechte auf fast alle Politikbereiche ausgeweitet worden sind. Der Vertrag sieht unter anderem Folgendes vor:
die Grundrechtecharta wird für verbindlich erklärt, wenn sich auch einige Staaten Ausnahmen vorbehalten,
ein diplomatischer Dienst der EU wird eingeführt. Ihr Leiter, der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, wird zugleich Vizepräsident der Kommission und Vorsitzender des Außenministerrates,
Rat und Parlament entscheiden gleichberechtigt über Gesetzesvorhaben,
das Europäische Parlament kann im Haushaltsaufstellungsverfahren nach einem Vermittlungsversuch den Rat mit einer Dreifünftelmehrheit überstimmen,
tiefgreifende Ratsbeschlüsse zur Organisation der Union benötigen die Zustimmung des Parlaments,
die Zusammensetzung des Parlaments wird erneut verändert und
das Parlament wählt den Kommissionspräsidenten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel unterzeichnet für Deutschland den EU-Reformvertrag. (© Bundesbildstelle – Steffen Kugler)
Bundeskanzlerin Angela Merkel unterzeichnet für Deutschland den EU-Reformvertrag. (© Bundesbildstelle – Steffen Kugler)
Trotz dieser weitreichenden Reformen verbleiben zwei Lücken: Dem Europäischen Parlament fehlt nach wie vor das Initiativrecht bei der Gesetzgebung und es hat nicht die Kompetenz, über sein eigenes Wahlrecht zu entscheiden.
Der Weg zu einem vollwertigen Parlament lässt sich aber aus der bisherigen Entwicklung der einstigen Parlamentarischen Versammlung ablesen. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass sich das Europaparlament neben der Kommission und dem Rat als eigenständige Bürgervertretung herausbilden wird. Schon jetzt vertritt das Europaparlament nach dem indischen Parlament die meisten Wählerinnen und Wähler auf der Welt.