Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Vertrag von Nizza | Wahlen in Deutschland: Grundsätze, Verfahren, Analysen | bpb.de

Wahlen in Deutschland: Grundsätze, Verfahren, Analysen Wahlen und Demokratie Warum wählen? Wahlrechtsgrundsätze Zur Wahl gestellt: die Parteien Wahlsysteme im Vergleich Mehrheitswahl Verhältniswahl Auswirkungen von Wahlsystemen Politische Stabilität und Bewertung Wahlen zum Deutschen Bundestag Historischer Hintergrund und Parteiensystem Personalisiertes Verhältniswahlrecht Wahlkreiseinteilung Wahlorgane Wahlrecht und Wählbarkeit Wahltermin Vorzeitige Auflösung des Bundestages Kandidatenaufstellung Wahlhandlung Feststellung des Wahlergebnisses Überhangmandate und Grundmandatsklausel Bundeskanzlerwahl Wahlen zum Europäischen Parlament Geschichte Wahlverfahren Fraktionen im Europäischen Parlament Arbeit des Europäischen Parlaments Vertrag von Amsterdam Vertrag von Nizza Vertrag von Lissabon Direktwahlen zum Europäischen Parlament Landtagswahlen Wahlsysteme Ergebnisse und Wahlverhalten Kommunalwahlen Wahlforschung Prognosen, Hochrechnungen, Umfragen Datenbasis der Wahlforschung Theorien des Wahlverhaltens Wahlverhalten und Parteiensystem Wahlbeteiligung: Nichtwähler- und Protestwählerschaft Sozialstruktur und Milieus: Stammwählerschaft Parteiidentifikation, Kandidatenorientierung und politische Streitfragen Veränderungen im Parteiensystem Wahlkampf und die Bundestagswahl 2017 Amerikanisierung der Wahlkämpfe Professionalisierung Massenmedien und Wahlkampf Wahlkampfmanagement Wahlkampfkosten Wahlergebnis, Koalitionsverhandlungen und Regierungsbildung Literatur und Internetadressen Redaktion

Vertrag von Nizza

Karl-Rudolf Korte

/ 2 Minuten zu lesen

Mit dem Vertrag von Nizza aus dem Jahre 2001 konnte das Europäische Parlament seine Kompetenzen im institutionellen Gefüge der Europäischen Union weiter ausbauen.

Der Vertrag von Nizza wird am 26. Februar 2001 unterzeichnet. (© picture-alliance /dpa/dpaweb)

  • Die Obergrenze der Anzahl der zukünftigen Abgeordneten im Parlament wurde von 700 auf 732 angehoben. Traten während der Wahlperiode neue Mitglieder der Europäischen Union bei, konnte diese Obergrenze auch überschritten werden.

  • Mit dem Vertrag von Nizza wurde der Anwendungsbereich des Mitentscheidungsverfahrens des Europäischen Parlaments um sieben weitere Bereiche erweitert (Art. 13, 62, 63, 65, 157, 159, 191 EG-V), für die gleichzeitig die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit eingeführt wurde. Damit konnte das Parlament seine Kompetenzen im institutionellen Gefüge der Europäischen Union weiter ausbauen. Allerdings wurde das Mitentscheidungsverfahren nicht auf die legislativen Maßnahmen ausgedehnt, für die schon damals die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit galt (zum Beispiel in der Agrar- oder Handelspolitik).

  • Des Weiteren wurde das Parlament dem Rat und der Kommission beim Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof sowie beim Recht, ein Gutachten des Gerichtshofs über die Vertragskonformität eines geplanten Abkommens einzuholen, gleichgestellt.

Nach der Unterzeichnung des Vertrags von Nizza am 26. Februar 2001 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf einer Konferenz in Laeken weitere Reformschritte. Grundlage dieser Reformen und der zukünftigen Gestaltung der Union sollte eine Verfassung sein, die von einem Europäischen Verfassungskonvent ausgearbeitet wurde.

Der Konvent begann am 28. Februar 2002 mit seiner Arbeit und schloss diese am 20. Juli des folgenden Jahres mit der Vorlage eines Verfassungsentwurfs ab. Nach mehr als einjähriger Beratung und Verhandlung unterzeichneten die Vertreter der Mitgliedstaaten den Verfassungsentwurf am 29. Oktober 2004. Nach der Ratifikation der Verfassung durch alle Mitgliedstaaten hätte sie in Kraft treten können. Aufgrund der politischen Bedeutung einer Verfassung für die Europäische Union entschieden sich einige Mitgliedstaaten jedoch für eine Ratifikation des Vertragswerkes durch Volksabstimmungen. Letztendlich scheiterte der Prozess durch die negativen Abstimmungsergebnisse in Frankreich und den Niederlanden. Damit war eine Realisierung der Verfassungsinhalte nur noch über Umwege möglich.

Die Staatsspitzen einigten sich auf einen neuen Vertragsentwurf, den Vertrag von Lissabon, der viele Inhalte der Verfassung in abgewandelter und zum Teil entschärfter Form aufnahm. Am 13. Dezember 2007 wurde der Vertrag von Lissabon unterzeichnet. Bei der Ratifikation des Vertrages kam es in mehreren Mitgliedstaaten zu Schwierigkeiten. Insbesondere ein ablehnendes Referendum in Irland im Sommer 2008 verzögerte den ursprünglichen Zeitplan. Nach einer Wiederholung des Referendums im Herbst 2009 trat der Vertrag schließlich zum 1. Dezember 2009 in Kraft.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Professor Dr. Karl-Rudolf Korte hat einen Lehrstuhl für Politikwissenschaft inne und ist Direktor der NRW School of Governance der Universität Duisburg-Essen. Er ist zudem geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift für Politikwissenschaft.

Externer Link: www.karl-rudolf-korte.de
Externer Link: www.nrwschool.de
Externer Link: www.regierungsforschung.de
Instagram: @krkorte
Twitter: @nrw_sog