Die Fraktionen spiegeln die verschiedenen politischen Richtungen im Europäischen Parlament wider. In der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments – das Parlament wird von dem Präsidenten/der Präsidentin und 14 Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen geleitet – sind auch die Fraktionen durch ihre Vorsitzenden vertreten. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt wurden. Die Grafik veranschaulicht die aktuelle Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Die deutschen Parteien CDU/CSU, SPD und FDP bilden jeweils auf der Basis europäischer Parteienzusammenschlüsse mit anderen Parteien aus den verschiedenen EU-Staaten eine Fraktion. Die Linke, die Grünen und die AfD haben sich ebenfalls mit politisch ähnlich denkenden Parteien aus den anderen Staaten zu einer Fraktion zusammengeschlossen. Die Tabelle oben gibt Aufschluss über die Zugehörigkeit der deutschen Parteien zur jeweiligen Fraktion im Europäischen Parlament.
QuellentextEuropäische Parteien
Die Europäischen Parteien sind Dachorganisationen, in denen sich nationale Parteien gleicher ideologischer Grundausrichtung zusammengeschlossen haben. Die praktische Arbeit der Europäischen Parteien umfasst die Ausarbeitung von Europawahlprogrammen, Schwerpunktsetzungen für die Arbeit der Fraktionen im Europäischen Parlament (EP), Absprachen zwischen Parteiführern und Regierungschefs im Vorfeld der Sitzungen des Europäischen Rates. […]
Im Vertrag von Maastricht (1993) einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU 1993 auf Initiative des EP darauf, im EG-Vertrag die Bedeutung der Parteien auf europäischer Ebene deutlich zu betonen. Sie nahmen Art. 191 in das Vertragswerk auf, in dem Parteien als Integrationsfaktor bestätigt wurden, die dazu beitragen, „ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen.“ […]
Auf die Verabschiedung einer Verordnung über die "Satzung und Finanzierung Europäischer politischer Parteien" konnten sich das EP und der Ministerrat erst im November 2003 einigen. Entsprechend dieser Satzung erhält eine Partei oder ein Bündnis politischer Parteien dann den Status einer europäischen Partei, wenn sie wenigstens in einem Viertel der Mitgliedstaaten über Europaabgeordnete oder Abgeordnete in den nationalen und regionalen Parlamenten oder in den Regionalversammlungen verfügt. Eine Europäische Politische Partei wird zudem erst dann anerkannt, wenn sie bei den jeweils letzten Europawahlen in einem Viertel der Mitgliedstaaten mindestens 3 % der Stimmen erhalten hat. Zudem muss die Partei die Herkunft ihrer Finanzmittel ab einer Spendenhöhe von 500 € offenlegen. […]
Die Führungsmitglieder der Partei müssen demokratisch gewählt werden, die Partei muss sich die im EU-Vertrag festgehaltenen Grundsätze der Demokratie, der Einhaltung der Grundrechte und der Achtung des Rechtsstaats zu eigen machen.
Aus: Andreas Mauer 2020
Siehe hierzu die Angaben zu
Da die Entscheidungen im Parlament mit einfacher Mehrheit getroffen werden, müssen die Fraktionen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenarbeiten. Gerade, um sich auch gegenüber den anderen Institutionen der EU Gehör zu verschaffen, ist das Parlament auf die Kooperation der verschiedenen Gruppierungen angewiesen.