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Wer darf den Bundestag wählen? | einfach POLITIK | bpb.de

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Wer darf den Bundestag wählen?

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Alle vier Jahre wählen Bürger und Bürgerinnen Personen als Ihre Vertreter und Vertreterinnen aus. Die Vertreter und Vertreterinnen heißen Abgeordnete. Alle Abgeordneten sind zusammen: Der Deutsche Bundestag. Der Bundestag trifft für die Bürger und Bürgerinnen wichtige Entscheidungen.

Rollstuhlfahrer auf dem Weg ins Wahllokal (© bpb)

Sie dürfen wählen, wenn Sie

  • Mindestens 18 Jahre alt sind,

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben, also Deutscher oder
    Deutsche sind und so einen deutschen Personalausweis haben und

  • mindestens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland haben.
    Ihr Wohnsitz ist da, wo Sie beim Bürgeramt gemeldet sind.
    Für Deutsche, die immer im Ausland leben, gibt es besondere Regeln.

Wenn Sie wahlberechtigt sind, stehen Sie im Wählerverzeichnis. Eine Person darf bei einer Bundestagswahl nur einmal wählen.

Seit 2019 dürfen auch alle behinderten Menschen wählen.
Bis 2019 durften bestimmte Gruppen nicht wählen. Menschen die in allen Angelegenheiten eine Betreuung hatten durften nicht wählen. Auch Menschen, die schuldunfähig sind und nach einer Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus sind, durften nicht wählen.

2019 hat das Bundesverfassungsgericht das aber in einem Urteil geändert. Gründe für das Urteil waren: Bestimmte Gruppen vom Wahlrecht auszuschließen, ist gegen das Grundgesetz.

Im Grundgesetz steht, dass Wahlen in Deutschland allgemein sind. Das bedeutet: Alle Deutschen dürfen wählen, egal wie viel Geld sie verdienen, welche Religion sie haben oder ob sie behindert sind. Im Grundgesetz steht auch: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Seit 2019 dürfen also zum Beispiel auch Menschen wählen, die in allen Angelegenheiten eine Betreuung haben. Seit 2019 dürfen auch Menschen wählen, die schuldunfähig sind und nach einer Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus sind.

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