Wahlrecht für alle
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Im deutschen Grundgesetz steht: Alle erwachsenen Bürger dürfen wählen. Bisher gab es aber Ausnahmen: Manche Menschen mit einer Behinderung durften nicht wählen. Das soll sich jetzt ändern.
Der Bundestag hat entschieden:
Das Wahlrecht wird geändert.
In Zukunft dürfen alle Menschen wählen.
Im Gesetz stand bisher:
Wenn ein Mensch mit Behinderung eine Vollbetreuung hat,
dann darf er nicht wählen.
Vollbetreuung bedeutet:
Man hat für alle Dinge einen Betreuer oder eine Betreuerin,
weil man viele wichtige Dinge nicht selbst regeln kann.
Zum Beispiel: zur Bank gehen oder Verträge unterschreiben.
Es kann verschiedene Gründe geben, warum jemand diese und andere Dinge nicht selbst tun kann.
"Wir wollen mitbestimmen"
Menschen mit Vollbetreuung haben oft eine geistige Behinderung.
Manche Leute sagen:
Menschen mit einer geistigen Behinderung sollten nicht wählen.
Sie können die Politik nicht verstehen.
Dagegen wehren sich viele Menschen mit Behinderung.
Sie sagen:
Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung haben eine eigene Meinung.
Wir wollen nicht ausgeschlossen sein.
Das ist ungerecht.
Wir wollen mitbestimmen.
So wie alle anderen auch.
Manche Betroffene haben deshalb vor Gericht geklagt.
Am Ende hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht in Deutschland.
Es ist in der Stadt Karlsruhe.
Die Richter in Karlsruhe haben gesagt:
Es ist wichtig, dass alle wählen dürfen.
Wenn eine bestimmte Gruppe nicht wählen kann,
dann muss das im Gesetz genau begründet sein.
Die Richter finden:
Das bisherige Gesetz war nicht in Ordnung.
Denn es stand keine gute Begründung darin.
Deshalb musste das Wahlrecht geändert werden.
Jetzt dürfen auch Menschen mit Vollbetreuung wählen.
Inklusiv bedeutet: Alle können mitmachen
Behinderten-Verbände und einige Politiker sagen:
Es ist höchste Zeit.
Denn die Parteien CDU, CSU und SPD haben das schon vor über einem Jahr versprochen.
Es sind die 3 Regierungsparteien.
In ihrem Koalitionsvertrag haben sie geschrieben:
Wir wollen ein inklusives Wahlrecht für alle.
Inklusiv bedeutet:
Alle können mitmachen.
Auch alle Menschen mit Behinderungen.
Niemand wird ausgeschlossen. Dann gab es aber Streit zwischen den Parteien.
Deshalb war bei diesem Thema lange nichts passiert.
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (© picture-alliance/dpa)
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (© picture-alliance/dpa)
85.000 Menschen durften nicht wählen
Die letzte große Wahl war im Jahr 2017.
Es war die Bundestagswahl.
Ungefähr 85.000 Menschen durften nicht wählen.
Das sagt Jürgen Dusel. Jürgen Dusel arbeitet für die Bundesregierung.
Er ist der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Jürgen Dusel findet das neue Wahlrecht sehr wichtig.
Er sagt:
Die Parteien haben schon zu lange damit gewartet.
Der Verein Lebenshilfe findet das neue Wahlgesetz auch gut.
Aber die Lebenshilfe findet es ärgerlich, dass es erst später gilt.
Die Vorsitzende von der Lebenshilfe ist die Politikerin Ulla Schmidt.
Sie ist in der Partei SPD.
Ulla Schmidt sagt:
Endlich dürfen alle Menschen wählen.
Das ist ein großer Erfolg für unsere Demokratie.
Aber sie sagt auch:
Das Gesetz kommt zu spät.
Das neue Gesetz bestimmt,
dass auch Menschen mit Vollbetreuung wählen dürfen.
Es tritt erst aber nach der Europawahl in Kraft.
Das bedeutet:
Nach dem Gesetz ist es nicht allen erlaubt.
bei der Europawahl im Mai zu wählen.
Die Europawahl ist am 26. Mai.
Bei der Europawahl entscheiden die Bürger und Bürgerinnen darüber:
Welche Abgeordnete sollen sie im Europäische Parlament vertreten?
Ulla Schmidt von der Lebenshilfe hat gesagt:
Wer bei der Europawahl nicht mitmachen darf, sollte dagegen klagen.
Das haben Menschen gemacht.
Am 26. Mai 2019 ist Europawahl (© picture-alliance/dpa)
Am 26. Mai 2019 ist Europawahl (© picture-alliance/dpa)
Auch Menschen mit Vollbetreuung dürfen bei der Europawahl wählen
Im April 2019 hat das Bundesverfassungsgericht über die Klagen entschieden.
Das ist das Ergebnis:
Auch Menschen mit Vollbetreuung dürfen bei der Europawahl wählen.
Sie müssen nur ein Antrag bei der Gemeinde stellen.
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Rita Vock ist Redakteurin im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie hat Journalismus und Politische Wissenschaften in Dortmund, Paris und Mexiko-Stadt studiert. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Vermittlung aktueller politischer Inhalte in Einfacher Sprache.
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