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Wählen im Wahllokal | einfach POLITIK | bpb.de

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Wählen im Wahllokal

/ 2 Minuten zu lesen

Am 9. Juni 2024 gehen Sie in Ihr Wahllokal. Nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit. Denken Sie möglichst auch an Ihre Wahlbenachrichtigung.

Warum Sie ihr Wahlrecht nutzen sollten (© bpb)
  1. (© bpb)

    Am 9. Juni 2024 gehen Sie in Ihr Wahllokal.
    Nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Denken Sie möglichst auch an Ihre Wahlbenachrichtigung.

    Sie dürfen auch wählen, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben. Sie brauchen dann Ihren Personalausweis oder Reisepass.










  2. (© bpb)

    Im Wahllokal sitzen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen.
    Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen überprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.
    Die Wahlhelfer können Sie deshalb bitten, Ihre Wahlbenachrichtigung, ihren Wahlschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass zu zeigen.

    Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnengeben Ihnen den Stimmzettel.









  3. Sie nehmen Ihren Stimmzettel und gehen in eine Wahlkabine.
    Sie machen hier Ihr Kreuz.
    Wahlen sind geheim.

    • Nur Sie wissen, wen Sie gewählt haben.

    • Niemand darf zuschauen, wen Sie wählen.

    • Niemand darf überprüfen, wen Sie gewählt haben.

    • Sie müssen niemandem verraten, wen Sie gewählt haben!






  4. Sie haben Ihre Kreuze gemacht. Dann falten Sie den Stimmzettel. Sie falten ihn so, dass keiner sehen kann, was Sie gewählt haben.
    Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sagen oder zeigen Ihnen, dass Sie den Stimmzettel in die Wahlurne werfen dürfen.
    Die Wahlurne ist eine Kiste, in die alle Stimmzettel kommen.








Wie sieht der Stimmzettel aus?

Symbolbild Ausschnitt eines Stimmzettel. (© bpb)

Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Parteien,
die Sie wählen können.

Unter den Namen der Parteien stehen die Namen
der Kandidaten und Kandidatinnen der Parteien.

Sie haben eine Stimme.
Das heißt: Sie können eine Partei ankreuzen oder einkreisen.
Wenn Sie mehr Parteien ankreuzen, ist ihr Stimmzettel ungültig.
Dann zählt ihre Stimme nicht.





Barrierefreiheit


Jeder Bürger und jede Bürgerin soll die Möglichkeit haben,
seine Stimme abzugeben.

Wahlschablonen sind kostenlos

Manchmal braucht eine Person Hilfe beim Wählen.
Zum Beispiel, wenn jemand blind ist.
Dafür gibt es Wahlschablonen.
Die Wahlschablonen sind kostenlos.
Sie können die Wahlschablonen bei den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes bekommen.








Helfer oder Helferin in der Wahlkabine

Es kann auch ein Helfer oder eine Helferin
mit Ihnen in die Wahlkabine kommen:
Zum Beispiel, wenn Sie nicht lesen können.
Oder wenn Sie den Stimmzettel alleine nicht falten können.
Sie können sich aussuchen, wer Ihnen hilft.
Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Wahllokal
können Ihnen auch helfen.





Barrierefreies Wahllokal

Auf der Wahlbenachrichtigung steht auch,
ob das Wahllokal barrierefrei ist. Barrierefrei bedeutet:
Sie kommen dort mit einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe problemlos rein.
Ist das Wahllokal nicht barrierefrei, können Sie in einem anderen Wahllokal wählen.

Wie Sie ein barrierefreies Wahllokal finden, steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Um in einem anderen Wahllokal zu wählen, brauchen Sie aber einen Wahlschein.
Auf einem Wahlschein steht, dass Sie wählen dürfen.
Sie können nicht einfach so in ein anderes Wahllokal gehen.

Den Wahlschein können Sie bei ihrer Gemeinde beantragen.
Das geht genauso, wie Sie auch Briefwahl beantragen.
Wie Sie Interner Link: Briefwahl beantragen, wird hier erklärt.

Zeichnung einer Rollstuhlfahrerin vor Rollstuhlrampe eines Wahllokals. (© bpb)

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