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Das Europäische Parlament | einfach POLITIK | bpb.de

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Das Europäische Parlament Wer entscheidet in der EU?

/ 2 Minuten zu lesen

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Bürger und Bürgerinnen Europas. Es wird von den Bürgern und Bürgerinnen Europas gewählt.


Auch die Bürger und Bürgerinnen sollen in der EU eine Stimme haben.
Ihre Stimme ist wichtig in der EU.
Die Bürger und Bürgerinnen in Europa können nicht alle miteinander beraten und entscheiden.
Darum wählen sie Abgeordnete in das Europäische Parlament.
Die Wahl ist alle 5 Jahre.

Die Abgeordneten zusammen sind das Europäische Parlament.
Die Abgeordneten entscheiden für die Bürger und Bürgerinnen im Europäischen Parlament.
Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Bürger und Bürgerinnen Europas.

Das Europäische Parlament trifft sich in Straßburg und Brüssel.
Straßburg ist eine Stadt in Frankreich.
Brüssel ist die Hauptstadt von Belgien.

Die Abgeordneten zusammen sind das Europäische Parlament.

Geschichte des Europäischen Parlaments:

Früher haben sich Vertreter und Vertreterinnen aus den Parlamenten der EU-Staaten getroffen.

Diese Treffen hießen "Gemeinsame Versammlung".
Die Versammlung hat Empfehlungen gegeben, konnte aber nicht mitbestimmen.

Später erhielt diese Versammlung den Namen "Europäisches Parlament".

Das Parlament bekam immer mehr Einfluss.
So sollten die Bürger und Bürgerinnen mehr Einfluss in der EU bekommen.
Deshalb wählen die Bürger und Bürgerinnen seit 1979 das Europäische Parlament.

Aus jedem Staat gibt es Abgeordnete.
Kleinere Staaten senden weniger Abgeordnete.
Größere Staaten senden mehr Abgeordnete.
Aus Deutschland kommen 96 Abgeordnete. Deutschland schickt die meisten Abgeordneten nach Straßburg. Deutschland ist der größte Staat der EU.

Aus allen Staaten zusammen sind über 700 Abgeordnete im Europäischen Parlament.

Das macht das Europäische Parlament

  • Es entscheidet mit dem Ministerrat über Gesetze in der EU.

  • Es muss zustimmen, wenn die EU einen Vertrag mit einem Staat schließen will. Zum Beispiel mit den USA.

  • Es entscheidet über das Geld in der EU mit.

  • Es prüft, ob sich die EU beim Geldausgeben an die Regeln hält.

  • Es kontrolliert die Arbeit der Europäischen Kommission.
    Die Europäische Kommission ist auch eine Einrichtung der EU.
    Sie wird weiter Interner Link: hier erklärt.

Abgeordnete des EU-Parlamentes in Straßburg im Plenarsaal. (© picture-alliance, Ulrich Baumgarten)

Das Europäische Parlament ist für viele Menschen weit weg.
Deshalb gibt es in jedem Staat Verbindungsbüros zum Europäischen Parlament.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dort beantworten Fragen zur Arbeit des Parlaments.
Die Deutschen Verbindungsbüros sind in Berlin und München.

Deutsche Verbindungsbüros

Europäisches Parlament,
Deutsches Verbindungsbüro Berlin
Unter den Linden 78,
10117 Berlin
Tel.: + 49 30 / 2280 -1000
E-Mail Link: epberlin@europarl.europa.eu

Europäisches Parlament,
Deutsches Verbindungsbüro München
Bob-van-Benthem Platz 1,
80469 München
Tel.: + 49 89 / 202 08 79-0
E-Mail Link: epmuenchen@europarl.europa.eu

Bürgerbüro (© bpb)

Die Bürger und Bürgerinnen können den Abgeordneten aus ihrem Land schreiben.
Die Adressen sagen auch die deutschen Büros des Europäischen Parlaments.

Oder sie können mit den Abgeordneten reden.
Die Parteien haben Bürgerbüros.
Viele Europa-Abgeordnete laden Bürger und Bürgerinnen dorthin ein, um mit ihnen zu sprechen.
Sie können in einem Parteibüro in ihrer Nähe nach den Sprechzeiten fragen.

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