Mitglieder der Europäischen Union
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Ab März 2019 hat die EU 27 Mitglieder. Wer Mitglied der EU werden will muss einiges beachten: Er muss unter anderem demokratisch und rechtsstaatlich sein und die Menschenrechte achten.
Die Zahl der Mitglieder der EU ist nicht für immer festgelegt.
Im Jahr 2024 hat die EU 27 Mitglieder.
Einige andere europäische Staaten wollen auch Mitglied der EU werden.
Gründe dafür sind, dass die Staaten auch die Vorteile der EU wollen, zum Beispiel den Wohlstand.
Die EU spricht mit acht Staaten darüber, ob diese Staaten Mitglieder der EU werden können.
Diese Staaten nennt man Beitrittskandidaten.
Albanien, Serbien und die Ukraine gehören zum Beispiel zu den Beitrittskandidaten.
Einigungen in der EU mit 27 Staaten dauern oft sehr lange.
Wenn noch mehr Staaten dazu kommen, muss die EU überlegen: Was müssen wir ändern, damit wir auch weiter gut entscheiden können?
Einigungen mit noch mehr Staaten dauern vielleicht noch länger.
Wer darf Mitglied der EU werden?
Jeder Staat in Europa kann Mitglied der EU werden.
Aber dazu muss er einige Bedingungen erfüllen.
Diese Bedingungen hat die EU beschlossen.
Wenn ein Staat Mitglied in der EU werden will, muss er demokratisch sein.
Zu einem demokratischen Staat gehören freie Wahlen:
Bei Wahlen treffen die Bürger und Bürgerinnen Entscheidungen in einem Staat.
In Deutschland gibt es zum Beispiel die Bundestagswahlen.
Bei der Bundestagswahl werden Personen in den Bundestag gewählt.
Diese Personen im Bundestag heißen Abgeordnete. Sie entscheiden für die Bürger und Bürgerinnen. Man kann auch sagen: Sie vertreten die Bürger und Bürgerinnen.
Die Abgeordneten wählen zum Beispiel den Bundeskanzler.
Und sie stimmen über Gesetze ab.
Demokratische Wahlen müssen frei sein.
Das bedeutet: Bürger und Bürgerinnen dürfen frei entscheiden, welche Partei und welche Person sie wählen möchten.
Niemand wird bedroht, egal, welche Partei er oder sie wählt.
Alle Parteien und Personen dürfen vor einer Wahl Werbung für sich machen.
Auch Parteien, die nicht zur Regierung gehören, dürfen Werbung machen.
Die Zeitungen, das Fernsehen, das Radio und das Internet dürfen über alle Parteien und Personen berichten.
In der Demokratie ist die Mehrheit wichtig.
Mehrheit bedeutet, dass die meisten Menschen bei einer Abstimmung einer Sache zustimmen.
Die Mehrheit kann aber zum Beispiel auch eine Partei wählen, die undemokratisch ist. Dann kann der Staat auch undemokratisch werden.
Es kann in einem Staat geschehen,
dass Bürger und Bürgerinnen Nachteile haben, weil sie eine andere Meinung haben als die Regierung,
oder dass die Polizei sich nicht an die Gesetze hält und zum Beispiel jemanden verhaftet,weil er anderer Meinung ist als die Regierung.
Dann ist dieser Staat nicht mehr demokratisch.
Zu einem demokratischen Staat gehört also auch:
Bürger und Bürgerinnen werden gleichbehandelt.
Sie dürfen zum Beispiel keine Nachteile haben,
wenn sie anderer Meinung sind als die Regierung,
wenn sie eine andere Religion haben als die Mehrheit,
wenn sie, ihre Eltern oder ihre Großeltern in einem anderen Land geboren wurden
oder wenn sie eine andere Sexualität haben als die Mehrheit, zum Beispiel weil sie schwul oder lesbisch sind.
Bürger und Bürgerinnen dürfen auch Parteien oder Personen wählen, die gegen die Regierung sind.
So kann die Regierung wechseln.
Alle Staaten der EU müssen nicht nur demokratisch, sondern auch rechtsstaatlich sein.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet:
Die Regierung muss sich an die Gesetze halten.
Auch zum Beispiel die Polizei oder alle Behörden müssen sich an die Gesetze halten.
In einem Rechtsstaat gibt es Gerichte, bei denen niemand den Richtern und Richterinnen vorschreiben darf, wie sie entscheiden sollen.
Das nennt man unabhängige Gerichte.
Kein Richter oder keine Richterin wird entlassen, nur weil er oder sie anderer Meinung ist als die Regierung.
In manchen Staaten werden nur Menschen Richter und Richterin, die die gleiche Meinung wie die Regierung haben.
Das ist nicht rechtsstaatlich. In einem Rechtsstaat können sich die Bürger und Bürgerinnen darauf verlassen:
Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Auch Gerichte behandeln die Menschen gleich.
Staaten dürfen nur Mitglied der EU werden, wenn sie die Menschenrechte beachten.
Die Regierungen und zum Beispiel die Polizei und alle Behörden müssen die Menschenrechte beachten.
Zu den Menschenrechten gehört zum Beispiel:
Niemand darf gefoltert werden.
Niemand darf in ein Land geschickt werden,
in dem ihm Folter droht.
Zu den Menschenrechten gehört zum Beispiel auch die Meinungsfreiheit.
Jede Person hat das Recht, ihre Meinung öffentlich zu sagen. Auch dann, wenn sie eine andere Meinung als die Regierung hat.
Auch in Zeitungen dürfen Dinge stehen, die gegen die Meinung der Regierung sind.
Oder im Radio dürfen Menschen ihre Meinung öffentlich sagen.
Ein Staat ist nicht nur undemokratisch, wenn Wahlen verboten werden.
Eine Regierung kann die Demokratie auch langsam abschaffen.
Zum Beispiel, wenn nur noch über die Meinung berichtet werden kann, die die Regierung hat.
Dann kann man sich nicht über andere Meinungen informieren.
In der EU wird darüber diskutiert, was passiert, wenn sich ein Mitglied nicht mehr an demokratische Regeln hält. Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit, dass der Staat dann kein Geld mehr von der EU bekommt.
Staaten, die Mitglied der EU werden wollen, müssen noch viele andere Regeln der EU beachten.
Denn alle Regeln der EU müssen dann in dem Staat gelten.
Zum Beispiel die Regeln für Lebensmittel.
Die Staaten müssen auch die Regeln für den Handel und das Arbeiten in der EU beachten.
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