Im April 2018 gab es im öffentlichen Dienst Streiks.
Im öffentlichen Dienst arbeiten zum Beispiel:
Erzieherinnen und Erzieher, Busfahrerinnen und Busfahrer.
Auch die Müllabfuhr gehört dazu.
Die Angestellten in Ämtern sind auch im öffentlichen Dienst:
Zum Beispiel im Jugendamt oder im Jobcenter.
So war es im April 2018.
Im öffentlichen Dienst wurde gestreikt.
Aber auch in Firmen gibt es immer wieder Streiks.
Zuletzt zum Beispiel bei der Fluggesellschaft Ryanair.
Und bei Supermärkten von Real.
Streik bedeutet:
Viele Mitarbeiter kommen nicht zur Arbeit.
Sie bleiben zu Hause oder sie gehen zu Demonstrationen.
Die Mitarbeiter streiken, weil sie etwas erreichen wollen:
Sie wollen mehr Geld für ihre Arbeit bekommen.
Oder sie wollen bessere Arbeitsbedingungen.
Im öffentlichen Dienst wollten die Mitarbeiter 6 Prozent mehr Geld.
Ein Beispiel:
Eine Angestellte verdient bisher 4.000 Euro im Monat.
6 Prozent mehr heißt für sie:
240 Euro mehr im Monat.
Wer weniger verdient, soll mindestens 200 Euro mehr bekommen.
Diese Forderungen hat die Gewerkschaft Verdi beschlossen.
Viele Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind Mitglied bei Verdi.
Die Arbeitgeber sagten aber:
Diese Forderungen sind zu teuer.
Wir haben nicht so viel Geld.
Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind die Städte und Gemeinden,
die Bundesländer und der Bund.
In dem aktuellen Streik geht es um die Mitarbeiter
von Städten, Gemeinden und dem Bund.
Der öffentliche Dienst bei den Ländern ist nicht beteiligt.
Es geht ums Geld
Die Arbeitgeber verhandelten mit den Gewerkschaften.
Das nennt man Tarifverhandlungen.
Tarif ist ein anderes Wort für Lohn oder Gehalt.
In den Tarifverhandlungen geht es also ums Geld.
Und es kann auch um die Arbeitsbedingungen gehen.
Meistens gibt es mehrere Verhandlungsrunden.
Das Ziel ist: ein Tarifvertrag.
Darin steht, wie viel die Mitarbeiter verdienen.
Und es stehen auch die Arbeitsbedingungen darin.
Bis ein Tarifvertrag fertig ist, kann es viele Wochen dauern.
Die Kita "Regenbogenland" in Darmstadt blieb wegen eines Warnstreiks geschlossen. (© picture-alliance/dpa)
Die Kita "Regenbogenland" in Darmstadt blieb wegen eines Warnstreiks geschlossen. (© picture-alliance/dpa)
Zwischen Verhandlungsrunden gibt es manchmal kurze Streiks.
Sie heißen Warnstreiks.
Sie dauern einige Stunden oder Tage.
Die Mitarbeiter zeigen damit:
Unsere Arbeit ist wichtig.
Denn wenn wir nicht zur Arbeit kommen, gibt es Probleme.
Damit machen die Mitarbeiter Druck auf die Arbeitgeber.
Sie wollen ihre Forderungen durchsetzen.
Wenn es in den Verhandlungen bis zum Ende keine Einigung gibt,
kann es einen echten Streik geben.
Ein solcher Streik kann viele Wochen dauern.
Ein anderes Wort für einen Streik ist: Arbeitskampf.
Wer darf streiken – und warum?
Streiks gibt es nicht nur im öffentlichen Dienst.
Sondern auch in vielen anderen Berufen.
Zum Beispiel bei Lokführern, Flugbegleitern und Fabrikarbeitern.
Sie gehören nicht zum öffentlichen Dienst.
Sie arbeiten für private Firmen.
Im Grundgesetz steht:
Alle Arbeitnehmer dürfen sich zusammenschließen.
Sie dürfen Gewerkschaften bilden.
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes demonstrieren in Berlin. (© picture-alliance/dpa)
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes demonstrieren in Berlin. (© picture-alliance/dpa)
Aus diesem Recht ergibt sich auch das Streikrecht.
Grundsätzlich dürfen alle Arbeitnehmer streiken.
Wichtig ist aber:
Die Gewerkschaft muss entscheiden.
Nur Gewerkschaften können einen Streik ausrufen.
Das heißt:
Arbeitnehmer dürfen nicht einfach so streiken.
Sonst kann der Chef ihnen kündigen.
Aber wenn die Gewerkschaft Streik ausruft, dürfen alle mitmachen.
Auch die, die nicht in der Gewerkschaft sind. Wer streikt, hat für diese Zeit keinen Anspruch auf Lohn.
Deshalb sparen die Gewerkschaften vorher Geld.
Dieses Geld nennt man Streikkasse.
Aus der Streikkasse können die Mitglieder
Ersatz für ihren Lohn bekommen:
das Streikgeld.
Die Gewerkschaft darf den Streik nur ausrufen,
um Tarifforderungen durchzusetzen.
Streik aus anderen Gründen ist nicht erlaubt.
Während ein Tarifvertrag noch läuft, darf nicht gestreikt werden.
Das nennt man Friedenspflicht.
Die Mitarbeiter dürfen erst streiken,
wenn der Vertrag abgelaufen ist oder gekündigt wurde.
StreikrechtAusnahme: Beamte dürfen nicht streiken
Im öffentlichen Dienst arbeiten auch viele Beamte. Beamte dürfen nicht streiken. Deshalb gibt es an Schulen nur selten Streiks - viel seltener als an Kindergärten. Denn die meisten Lehrer sind Beamte.
Beamte haben besondere Arbeitsverträge. Wenn man Beamter wird, muss man einen Eid schwören. Beamte versprechen, dass sie dem Staat dienen. Ein altes Wort für Beamte ist deshalb auch: Staatsdiener. Als Ausgleich dafür kümmert sich der Staat besonders um sie. Er kann sie zum Beispiel nicht entlassen.
Manche Beamte sagen aber: Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Sie wollen, dass das Streikrecht auch für Beamte gilt. Sie haben vor Gericht für dieses Recht geklagt. Bald entscheidet darüber das Bundesverfassungsgericht.
Viele Menschen sind betroffen
Wenn der öffentliche Dienst streikt, merkt man das an vielen Stellen:
Manchmal kann man nicht mit Bus und Bahn fahren.
Kinder können nicht in den Kindergarten gehen.
Ämter bleiben geschlossen.
Oder die Mülltonnen werden nicht geleert.
Viele Menschen ärgern sich deshalb über Streiks.
Viele haben aber auch Verständnis. Die Gewerkschaften sagen:
Wir verstehen es, dass die Menschen sich ärgern.
Aber manchmal muss ein Streik leider sein.
Sonst zahlen die Arbeitgeber zu wenig Lohn.
Die Gewerkschaften kündigen die Streiks vorher an.
Damit die Menschen sich darauf einstellen können.
Die Arbeitgeber sind mit den Streiks nicht einverstanden.
Sie sagen: Es stimmt nicht, dass wir zu wenig bezahlen.
Die Forderungen sind übertrieben.
Manchmal klagen die Arbeitgeber auch gegen einen Streik.
Das heißt, sie beschweren sich beim Arbeitsgericht.
Dann muss der Arbeitsrichter entscheiden:
Ist dieser Streik erlaubt oder nicht?
Einigung Mitte April 2018
2018 gab es viele Warnstreiks im Öffentlichen Dienst.
Aber einen langen Streik gab es nicht.
Am 18. April haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer geeinigt.
Die Arbeitnehmer bekommen deutlich mehr Geld.
Aber nicht so viel, wie sie gefordert haben.
Nicht immer geht es nur ums Geld.
Ein anderer Streik war im Sommer 2018 in zwei Krankenhäusern.
Die Mitarbeiter haben gestreikt, weil sie zu viel Arbeit hatten.
Sie haben gesagt: Wir sind überlastet. Davon werden wir krank.
Die Chefs von den Krankenhäusern haben dann versprochen:
Wir stellen mehr Personal ein.
Bis nächstes Jahr soll es 180 neue Mitarbeiter geben.
So kann die Arbeit besser aufgeteilt werden.
Artikel zuletzt aktualisiert am 21.9.2018