Wahlen: Bürger und Bürgerinnen entscheiden
Wahlen sind die wichtigste und einfachste Möglichkeit über die Politik mitzuentscheiden.
Wählen ist ein Grundrecht für Bürger und Bürgerinnen.
Bei Wahlen entscheiden die Bürger und Bürgerinnen darüber, wer sie zum Beispiel im Stadtrat oder Bundestag vertreten soll.
In Deutschland gibt es verschiedene politische Wahlen:
Bei Kommunalwahlen wählen Sie zum Beispiel den Stadtrat oder den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin.
Bei Landtagswahlen wählen Sie den Landtag in einem Bundesland (zum Beispiel Berlin oder Bayern).
Bei Bundestagswahlen wählen Sie den Deutschen Bundestag. Für die Bundestagswahl gibt es auch das Heft "einfach POLITIK: Bundestagswahlen".
Bei der Europawahl wählen Sie das Europäische Parlament.
Sie bekommen vorher eine Wahlbenachrichtigung. Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.
Sie können wählen, was Sie wollen.
Sie können sich bei einer Wahl nicht falsch entscheiden. Allein Ihre Meinung ist wichtig!
Mitentscheiden als gewählter Vertreter oder gewählte Vertreterin
Vielleicht möchten Sie bei einer Wahl nicht nur andere Menschen wählen. Vielleicht wollen Sie selbst gewählt werden. Sie können sich selbst für ein politisches Amt aufstellen lassen.
Sie können sich zum Beispiel in den Stadtrat wählen lassen. Der Stadtrat trifft Entscheidungen für die Stadt. Der Stadtrat entscheidet zum Beispiel darüber, ob der Fußballverein einen neuen Fußballplatz bekommt.
In einem kleineren Ort heißt der Stadtrat Gemeinderat.
Sie können sich auch in den Kreistag wählen lassen.
Der Kreistag trifft politische Entscheidungen für den Landkreis.
Darum wollen Menschen sich wählen lassen:
Sie haben Lust etwas zu verändern. Sie möchten sich gemeinsam mit anderen Menschen Lösungen überlegen.
Sie wollen sich für die Interessen der Bürger oder der Region einsetzen.
Sie wollen über die Zukunft der Region mitentscheiden.
Sie wollen Einfluss haben.
Die Mitglieder im Stadtrat oder Kreistag haben noch einen anderen Beruf. Sie arbeiten ehrenamtlich im Stadtrat oder Kreistag. Ehrenamtlich bedeutet, dass sie für ihre Arbeit kein oder nur wenig Geld bekommen.
Kosten für die Arbeit im Stadtrat oder Kreistag werden aber erstattet. Deshalb bekommen die Mitglieder zum Beispiel Fahrtkosten ersetzt.