Vor der Wahl bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung. Sie bekommen die Wahlbenachrichtigung mit der Post geschickt. Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl. Sie können damit wählen gehen.
Vor der Wahl bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung. Sie bekommen die Wahlbenachrichtigung mit der Post geschickt. Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl. Sie können damit wählen gehen.
Haben Sie 3 Wochen vor dem Wahltag, dem 23. Februar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen? Melden Sie sich dann bei ihrer Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis!
Auf der Wahlbenachrichtigung stehen Informationen zu der Wahl:
Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wann Sie wählen können. Die Bundestagswahl 2025 findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt statt. Sie können von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wo Sie wählen können. Den Ort, an dem Sie wählen können, nennt man Wahllokal. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung
Wählen im Wahllokal
Am Tag der Wahl gehen Sie in Ihr Wahllokal. Nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Denken Sie möglichst auch an Ihre Wahlbenachrichtigung. Sie dürfen auch wählen, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben. Sie brauchen dann Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Im Wahllokal sitzen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer überprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen. Die Wahlhelfer können Sie deshalb bitten, Ihre Wahlbenachrichtigung, ihren Wahlschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass zu zeigen. Sie geben Ihnen den Stimmzettel.
Sie haben Ihre Kreuze gemacht. Dann falten Sie den Stimmzettel. Sie falten ihn so, dass keiner sehen kann, was Sie gewählt haben. Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sagen oder zeigen Ihnen, dass Sie den Stimmzettel in die Wahlurne werfen dürfen. Die Wahlurne ist eine Kiste, in die alle Stimmzettel kommen.
Barrierefreiheit
Jeder Bürger und jede Bürgerin soll die Möglichkeit haben, seine Stimme abzugeben.
Manchmal braucht eine Person aber Hilfe beim Wählen. Zum Beispiel wenn jemand nicht sehen kann. Dafür gibt es Wahlschablonen. Die Wahlschablonen sind kostenfrei. Sie können die Wahlschablonen bei den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes beantragen.
Es kann auch ein Helfer oder eine Helferin mit Ihnen in die Wahlkabine kommen und Ihnen vielleicht beim Lesen helfen. Ein Helfer oder eine Helferin kann Ihnen vielleicht helfen, wenn Sie den Stimmzettel allein nicht falten können. Sie können entscheiden, wer Ihnen hilft. Ihnen kann zum Beispiel Ihre Assistenz oder Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin beim Wählen helfen. Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Wahllokal können Ihnen auch helfen.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht auch, ob das Wahllokal barrierefrei ist. Barrierefrei meint: Sie kommen dort mit einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe problemlos rein. Ist das Wahllokal nicht barrierefrei, können Sie in einem anderen Wahllokal wählen. Wie Sie ein barrierefreies Wahllokal finden, steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Um in einem anderen Wahllokal zu wählen, brauchen Sie aber einen Wahlschein. Sie können nicht einfach so in ein anderes Wahllokal gehen.
Den Wahlschein können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen. Das geht genauso, wie Sie auch die Briefwahl beantragen. Wir erklären jetzt, wie Sie die Briefwahl beantragen.
Briefwahl
Mit der Externer Link: Briefwahl können Sie vor dem Wahltag wählen. Dies können Sie per Post oder im Wahlamt tun. Sie müssen die Briefwahl zuerst beantragen. Sie können auch jemanden fragen, der Ihnen helfen kann. Füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Schicken Sie die Wahlbenachrichtigung zurück an die Wahlbehörde. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung. Sie können die Briefwahl auch im Internet beantragen.
Die Wahlbehörde schickt Ihnen die Unterlagen zur Wahl zu. Dazu gehört:
eine Anleitung, wie Sie per Briefwahl wählen können,
ein Stimmzettel, auf dem Sie wählen können,
ein blauer Briefumschlag ohne Adresse,
ein roter Briefumschlag mit der Adresse der Wahlbehörde,
ein Wahlschein.
So wählen Sie bei der Bundestagswahl: Auf dem Stimmzettel machen Sie 2 Kreuze Ihrer Wahl. Ein Kreuz ist für die Erststimme, das andere für die Zweitstimme.
Unterschreiben Sie den Wahlschein. Ihre Unterschrift bedeutet, dass Sie selbst gewählt haben oder dass jemand den Stimmzettel für Sie ausgefüllt hat. Er oder sie hat dann aber so gewählt, wie Sie es wollten. Es ist Ihre Stimme! Ihre Meinung zählt!
Stecken Sie den Umschlag in einen Briefkasten der Post. Sie brauchen keine Briefmarke. Eine Briefwahl kostet nichts. Schicken Sie Ihren Wahlbrief spätestens 3 Tage vor der Wahl ab. Der Brief muss bis 18 Uhr am Wahlsonntag angekommen sein. Dann werden die Stimmen gezählt.
Wie der Stimmzettel aussieht
Die Parteien machen den Wählern und Wählerinnen Vorschläge, wer Abgeordneter im Bundestag werden soll. Dann können Sie die Abgeordneten wählen. Die Abgeordneten vertreten Sie im Bundestag.
Bei der Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen. Sie heißen Erststimme und Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählen Sie eine Person aus Ihrem Wahlkreis.
Diese Person soll einen Sitz im Bundestag bekommen. Meistens schlagen die Parteien diese Personen vor.
Für die Wahl wird Deutschland in Wahlkreise aufgeteilt. In jedem Wahlkreis sind ungefähr gleich viele Einwohner. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise.
Sie können eine Person in Ihrem Wahlkreis direkt wählen. Diese Person soll Ihren Wohnort im Bundestag vertreten. Sie heißt auch Direktkandidat oder Direktkandidatin. Wenn die Person in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen hat, kommt sie direkt in den Bundestag. Sie wird Abgeordneter oder Abgeordnete
Die Zweitstimme ist wichtiger als die Erststimme. Mit Ihrer Zweitstimme entscheiden Sie, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.
Wenn eine Partei viele Stimmen bekommt, bekommt sie auch viele Sitze.
Wenn eine Partei weniger Stimmen bekommt, bekommt sie auch weniger Sitze.
Was die Zweitstimme mit der Landesliste zu tun hat
Vor der Wahl machen Parteien eine Liste für jedes Bundesland. Deshalb heißt die Liste auch Landesliste. Auf der Landesliste stehen Kandidaten und Kandidatinnen einer Partei. Sie wollen Abgeordnete im Bundestag werden. Sie wählen mit ihrer Zweitstimme also auch die Landesliste einer Partei. Wie eine Landesliste entsteht erklären wir hier auch.
Wie eine Landesliste entsteht
Die Parteien machen vor der Wahl in jedem Bundesland eine Liste. Die Liste in einem Bundesland heißt Landesliste. Auf der Landesliste stehen Kandidaten und Kandidatinnen.
Wenn eine Liste gemacht werden soll, laden die Parteien zu Treffen in den Bundesländern ein. Diese Treffen der Parteien nennt man Parteitage.
Es gibt Parteitage in Hessen, Sachsen und allen anderen Bundesländern. Zu einem Parteitag fahren dann Menschen aus den Dörfern und Städten aus dem Bundesland.
Die Menschen, die zu den Parteitagen fahren dürfen, nennt man Delegierte. Die Delegierten wurden auf Treffen der Partei in den Dörfern und Städten gewählt.
Auf dem Parteitag stellen sich die Personen vor, die Kandidaten oder Kandidatinnen werden wollen.
Sie sagen ihren Namen und
warum sie die Bürger und Bürgerinnen im Bundestag gut vertreten können.
Dann wählen die Delegierten die Kandidaten und Kandidatinnen.
Danach steht fest:
Wer ist erster Kandidat oder erste Kandidatin der Partei,
wer ist zweiter Kandidat oder zweite Kandidatin der Partei,
wer ist dritter Kandidat oder dritte Kandidatin der Partei?
Und so weiter.
Die Reihenfolge ist wichtig: Der erste Kandidat oder die erste Kandidatin hat die besten Chancen, in den Bundestag zu kommen. Der zweite Kandidat oder die zweite Kandidatin hat die zweitbesten Chancen und so weiter.
Sie haben 2 Stimmen
Insgesamt machen Sie also zwei Kreuze: Ein Kreuz für die Erststimme und ein Kreuz für die Zweistimme!
Mit der Erststimme wählen Sie eine Person aus Ihrem Wahlkreis.
Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste und wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.
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