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Kurz und knapp: Bundestagswahlen | einfach POLITIK | bpb.de

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Kurz und knapp: Bundestagswahlen

Dorothee Meyer et al. zusammengestellt von: Tabea Schüller-Ruhl

/ 3 Minuten zu lesen

Das Wichtigste für Wähler und Wählerinnen

Noch mehr zu Bundestagswahlen
finden Sie auf Interner Link: Bundestagswahlen
und als Heft im Shop!

Der Bundestag wird alle 4 Jahre gewählt.
Es gibt auch Ausnahmen.
Alle, die wählen gehen, entscheiden mit:
Wer vertritt die Bürger und Bürgerinnen im Bundestag?
Der Bundestag entscheidet über wichtige Fragen:
Zu unserem Alltag, zu unserem Geld, zu unserer Zukunft.
Bei den Wahlen entscheiden die Wähler und Wählerinnen auch:
Welche Ideen werden im Bundestag eine wichtige Rolle spielen?

Inhalt

Wer wählen darf

Sie dürfen wählen …

  • … wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind.

  • … wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
         also wenn Sie Deutscher oder Deutsche sind.

  • … wenn Sie in Deutschland wohnen (hier kann es auch Ausnahmen geben).

Aufgepasst!


Benötigen Sie in allen Angelegenheiten eine Betreuung?
Dann dürfen Sie leider nicht wählen.
Sprechen Sie mit Ihrer Betreuung:
Vielleicht können Sie trotzdem wählen,
wenn ein Gericht darüber entscheidet.

Wie man wählt

Die Wahlbenachrichtigung

(© bpb)

Wenn Sie wählen dürfen,
bekommen Sie mit der Post
eine Wahlbenachrichtigung.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht,
wann und wo Sie wählen können.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
können Sie einen Wahlschein und Briefwahl beantragen.

Haben Sie bis 3 Wochen vor der Wahl
keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Dann fragen Sie in Ihrer Stadt,
Gemeinde oder dem Landkreis nach!

Wählen im Wahllokal

(© bpb)

Am Wahltag gehen Sie in Ihr Wahllokal.
Das kann zum Beispiel eine Schule,
ein Kindergarten oder ein anderer Raum sein.
Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Im Wahllokal zeigen Sie den Wahlhelfern
und Wahlhelferinnen Ihre Wahlbenachrichtigung.
Ausweis oder Reisepass brauchen Sie,
wenn Sie die Wahlbenachrichtigung vergessen haben,
oder wenn Sie danach gefragt werden.

Dann geben Ihnen die Wahlhelfer den Stimmzettel.
Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahlkabine.
Dort machen Sie Ihre Kreuze ganz allein und geheim.

Falten Sie danach Ihren Stimmzettel.
Falten Sie ihn so, dass keiner sehen kann,
was Sie gewählt haben.
Stecken Sie den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Eine Wahlurne ist so ähnlich wie ein Briefkasten.

Briefwahl

Vielleicht sind Sie am Wahltag im Urlaub.
Oder Sie haben einen Termin.
Dafür gibt es die Briefwahl.
Sie können so vor dem Wahltag

(© bpb)

per Post oder im Wahlamt wählen.
Sie müssen die Briefwahl zuerst beantragen.
Das geht auf der Rückseite
der Wahlbenachrichtigung
oder im Internet.

Sie bekommen alles mit der Post zugeschickt,
was Sie zum Wählen brauchen:

  • eine Anleitung

  • einen Wahlschein

  • einen roten Briefumschlag mit Adresse

  • einen leeren blauen Briefumschlag

  • den Stimmzettel

In der Anleitung steht,
wie Sie mit der Briefwahl wählen können.
Schicken Sie Ihren Wahlbrief
spätestens drei Tage vor der Wahl ab.

Sie brauchen keine Briefmarke.
Eine Briefwahl kostet nichts.
Der Brief muss bis 18 Uhr
am Wahlsonntag angekommen sein.
Dann werden die Stimmen gezählt.

Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen

Die Erststimme

(© bpb)

Mit der Erststimme wählen Sie die Abgeordnete
oder den Abgeordneten Ihres Wahlkreises.

Sie können in Ihrem Wahlkreis eine Person wählen.
Die Person soll einen Sitz im Bundestag bekommen.
Sitz bedeutet:
Einen Platz im Bundestag haben.
Und im Bundestag Abgeordneter sein.
Dieser Abgeordnete oder diese Abgeordnete
vertritt Ihren Wohnort im Bundestag.
Meistens schlagen die Parteien diese Personen vor.
Wählen Sie die Person,
die Sie gut finden, mit Ihrer Erststimme.
Die Person mit den meisten Erstimmen
wird Abgeordnete oder Abgeordneter im Bundestag.

Die Zweitstimme

(© bpb)

Mit der Zweitstimme entscheiden Sie mit,
wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.

Die Parteien machen vor der Wahl eine Liste.
Auf der Liste stehen Personen,
die Abgeordnete im Bundestag werden wollen.
Bei der Wahl steht auf dem Stimmzettel
der Name der Partei,
die die Liste vorgeschlagen hat.
Wenn Sie denken:
„Diese Partei hat gute Ideen!“
Oder: „Die Kandidatinnen und Kandidaten
auf der Liste finde ich gut!“
Dann wählen Sie die Liste der Partei mit ihrer Zweitstimme!

Was noch wichtig ist!

Wer Hilfe benötigt,

Illustration Barrierefreiheit: Mensch im Rollstuhl fährt in Wahllokal (© bpb)

kann die Hilfe von anderen Personen bekommen.
Wenn Sie eine Assistenz oder einen Betreuer haben,
kann dieser Ihnen helfen.
Zum Beispiel:
beim Beantragen von der Briefwahl oder
beim Lesen des Stimmzettels.

Hat Ihr Wahllokal Stufen
und Sie benötigen einen Rollstuhl?
Dann können Sie
mit Ihrer Wahlbenachrichtigung
einen Wahlschein beantragen.
Sie können dann in jedem Wahllokal
Ihres Wahlkreises wählen.

Alle Menschen wählen so,
wie sie es wollen
Sie können sich nicht falsch entscheiden.
Nur Ihre Meinung ist wichtig!
Trauen Sie sich!