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Das Recht auf Asyl | einfach POLITIK | bpb.de

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Das Recht auf Asyl

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Artikel 16a schützt politisch Verfolgte. Politisch Verfolgte sind Menschen, die der Staat in ihrer Heimat verfolgt. Diese Menschen leben in großer Gefahr. Ihr Heimatstaat achtet ihre Menschenrechte nicht.

Zeichnung: Flüchtlinge bitten an einem Grenzübergang um Asyl. (© bpb)

GrundgesetzArtikel 16a

  1. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

  2. Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. (…)

Wird zum Beispiel ein Mensch wegen seiner Religion oder seiner politischen Meinung verfolgt, sagt man: Er ist ein politisch Verfolgter.

Politisch Verfolgte leben in ihrem Staat in großer Gefahr. Ihre Menschenrechte werden nicht geachtet.

Manche Menschen werden körperlich verletzt, gefoltert oder sogar getötet.
Artikel 16a schützt diese Menschen, wenn sie nach Deutschland fliehen.

Die Menschen können in Deutschland Asyl beantragen.
Das Wort Asyl kommt aus der griechischen Sprache. Es bedeutet Heim oder Unterkunft.
Wenn ein Mensch in Deutschland Asyl bekommt, darf er hier leben.

Das Recht auf Asyl steht von Anfang an im Grundgesetz.
Zu manchen Zeiten wollen viele Menschen nach Deutschland fliehen. Dann wird immer wieder über das Asylrecht diskutiert.

Es gibt noch andere Möglichkeiten für Geflüchtete, in Deutschland Schutz zu bekommen.

Eine Möglichkeit ist zum Beispiel in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt. Genf ist eine Stadt in der Schweiz. In Genf haben die Vereinten Nationen vereinbart, welche Rechte Geflüchtete haben. Diese Vereinbarung heißt Genfer Flüchtlingskonvention. Sie erklärt die Menschenrechte für Geflüchtete.

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