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Das Grundgesetz schützt Ehe und Familie | einfach POLITIK | bpb.de

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Das Grundgesetz schützt Ehe und Familie

/ 2 Minuten zu lesen

Ehe heißt: Zwei Menschen sind verheiratet. Eine Frau kann mit einem Mann oder einer Frau verheiratet sein, ein Mann kann auch mit einem Mann oder einer Frau verheiratet sein.

Zeichnung: Eine Familie steht zusammen unter einem Schirm, auf dem der Bundesadler abgebildet ist. (© bpb)

GrundgesetzArtikel 6

  1. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

  2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (…)

Ehe heißt: Zwei Menschen sind verheiratet

Es gilt zum Beispiel:

  • Jeder hat das Recht, sich seinen Ehepartner oder seine Ehepartnerin auszusuchen.

  • Ein Ehepaar kann selbst entscheiden, wie es in der Ehe die Aufgaben aufteilt.

Die Ehe steht unter besonderem Schutz.

Gesetze regeln zum Beispiel: Was erbt jemand, wenn ein Ehepartner stirbt?
Das gilt für alle Ehepaare:

  • Ehepaare aus einer Frau und einem Mann

  • Ehepaare aus zwei Frauen

  • Ehepaare aus zwei Männern.

Wenn ein Ehepaar Kinder bekommt, gibt es unterschiedliche Regeln.
Bekommt ein Ehepaar aus einem Mann und einer Frau ein Kind, sind beide automatisch Vater oder Mutter.
Ehepaare aus zwei Frauen oder zwei Männern können Kinder adoptieren. Adoptieren bedeutet: Erwachsene nehmen ein Kind als eigenes Kind an.

Familie sind Eltern und Kinder.
Oft leben die Familien zusammen.

Kinder können auch Pflegekinder, Adoptivkinder oder Stiefkinder sein. Die Erwachsenen müssen nicht verheiratet sein.

Es gibt unterschiedliche Familien:

  • In einer Familie können ein oder mehrere Kinder sein.

  • In einer Familie kann es zwei Elternteile geben.

  • Manchmal gibt es auch nur einen Vater oder eine Mutter. Der andere Elternteil lebt woanders oder ist gestorben.

  • In manchen Familien gibt es auch zwei Mütter oder zwei Väter.

Eltern haben Rechte und Pflichten.

  • Sie haben das Recht, ihre Kinder so zu erziehen, wie sie es für richtig halten.

  • Sie haben die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen.

  • Sie dürfen sie nicht schlagen oder ihnen auf andere Art wehtun.

Der Staat unterstützt die Eltern, zum Beispiel durch Kindergeld und durch Kindergärten.

Auch das Jugendamt arbeitet für den Staat. Das Jugendamt hat zum Beispiel diese Aufgaben: Es schützt die Kinder, wenn die Eltern das Kind schlagen oder dem Kind nicht genug zu essen geben. Das Jugendamt hilft auch Eltern, die Hilfe brauchen.

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