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Es gilt Meinungsfreiheit und Pressefreiheit

/ 3 Minuten zu lesen

Artikel 5 sagt: Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung öffentlich zu sagen. Zum Beispiel kann man sagen, was man über Politik denkt.

Zeichnung: verschiedene Zeitungen (© bpb)

GrundgesetzArtikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Meinungsfreiheit

Jede Person hat das Recht, ihre Meinung öffentlich zu sagen oder zu schreiben.

  • Ich kann zum Beispiel sagen, was ich über die Politik denke.

  • Ich kann auch meine eigene Meinung offen im Internet schreiben.

  • Ich kann schreiben: „Der Bürgermeister will Geld sparen und deshalb mein Lieblingsschwimmbad verkaufen. Das finde ich falsch!“
    Wenn viele Menschen gegen den Verkauf sind, kann das vielleicht etwas verändern. Das Schwimmbad wird vielleicht doch nicht verkauft.

  • Ich darf auch den Bundeskanzler oder eine Ministerin kritisieren.

  • Oder ich darf vorschlagen, was sie besser machen sollen

Die eigene Meinung zu sagen, ist wichtig für die Demokratie.
Ich kann meine Meinung auch singen, malen oder schreiben.
Jede Person kann ihre Meinung haben und äußern.
Keiner darf das verbieten.
Das nennt man Meinungsfreiheit.

Aber es gibt auch Grenzen der Meinungsfreiheit.
Grenzen sind dort, wo die Grundrechte anderer Personen verletzt werden.

Es ist verboten

  • zum Hass auf andere Menschen aufzurufen

  • oder anderen Menschen mit Gewalt zu drohen.
    Das verbreitet Angst und die Menschen fühlen sich nicht mehr sicher. Hass und Gewalt verletzen die Rechte anderer Menschen.

Auch Beleidigungen sind verboten.
Eine Beleidigung ist eine Aussage, die eine andere Person oder Gruppe missachtet oder verachtet.
Eine Beleidigung ist zum Beispiel einen Menschen ein „Stück Scheiße“ zu nennen.

Menschen, die beleidigt werden, können gegen Beleidigungen vor einem Gericht klagen. Richter und Richterinnen müssen dann entscheiden.

Suchmaschine im Internet (© bpb)

Die Freiheit, sich zu informieren

Es gibt nicht eine richtige Meinung zu einem bestimmten Thema.

Es gibt viele unterschiedliche Meinungen.
Ich kann mit anderen Personen über ein Thema diskutieren. Ich kann also meine Meinung sagen und den Meinungen von anderen Personen zuhören.

Zeichnung: Eine Nachrichtensprecherin der Tagesschau (© bpb)

Dabei lerne ich andere Sichtweisen kennen.


Wenn ich mir eine Meinung bilden möchte, dann brauche ich Informationen.

Ich kann unterschiedliche Medien nutzen, um mich zu informieren:

  • Ich kann im Internet surfen,

  • Nachrichten oder Berichte im Fernsehen sehen,

  • Radio hören

  • oder Zeitungen lesen.

Welche Medien ich nutze, entscheide ich selbst.

Jeder Mensch darf sich frei informieren.

Die Pressefreiheit

Nach dem Grundgesetz haben Medien Freiheit.

Oft wird dabei von Pressefreiheit gesprochen.
Presse sind Zeitungen und Zeitschriften.
Mit Pressefreiheit ist aber die Freiheit aller Medien gemeint. Medien sind zum Beispiel das Internet, das Fernsehen, das Radio oder die Zeitung.

Zeichnung: verschiedene Zeitungen (© bpb)

Die Menschen, die für die Medien verantwortlich sind, entscheiden selbst,

  • über welche Themen sie berichten

  • und wie sie etwas aufschreiben, sagen oder filmen.

Medien dürfen auch über Themen berichten, die ich selbst anders sehe.
Medien dürfen über Dinge sprechen, die ich selbst nicht gut finde.
Medien müssen nicht meine Meinung vertreten.

Im Grundgesetz steht auch: „Eine Zensur findet nicht statt.“

Zensur bedeutet, dass Medien kontrolliert werden.
Es wird kontrolliert

  • was geschrieben steht,

  • was gesagt oder abgebildet wird.

Zensur übt meistens der Staat aus.
Es gibt dann zum Beispiel keine Pressefreiheit.
Der Staat verbietet dann Meldungen und Berichte, die ihm nicht gefallen. Oder der Staat kontrolliert, ob ein Buch gedruckt werden darf.

In Deutschland gibt es keine Zensur.

Das bedeutet zum Beispiel:

  • Niemand muss den Staat vorher um Erlaubnis fragen, wenn er Bücher, Zeitungen, Radio- oder Fernsehsendungen macht oder etwas im Internet schreibt.

  • Niemand darf bestraft werden, wenn die Regierung eine andere Meinung hat.

Allerdings müssen sich auch die Medien an Gesetze halten.

Die Medien dürfen zum Beispiel keine Lügen verbreiten und dadurch jemandem schaden.
Die Medien dürfen keine falschen Tatsachen behaupten. Die Medien dürfen nicht schreiben oder sagen, dass ein Politiker mit Alkohol am Steuer einen Unfall gehabt hat, wenn das gar nicht stimmt.

Wenn so ein Unfall aber tatsächlich passiert ist, darf die Presse darüber berichten.

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