GrundgesetzArtikel 4 – Religionsfreiheit
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. (…)
Recht auf Freiheit des Glaubens und der Weltanschauung
Der Artikel 4 schützt die Freiheit, an das zu glauben, was man möchte.
Jede Person hat das Recht, ihre Religion oder ihre Weltanschauung selbst zu wählen.
Eine Weltanschauung ist die Weise, wie ein Mensch sich die Welt erklärt.
Dazu gehört auch, was für ihn auf der Welt wichtig ist.
Manchen Menschen sind Naturwissenschaften wichtig.
Manchen Menschen ist Philosophie wichtig.
Manchen Menschen ist eine bestimmte Politik wichtig.
Für manche Menschen ist Religion wichtig.
Auf der Welt gibt es viele verschiedene Religionen.
Religionen sind zum Beispiel das Christentum, das Judentum, der Islam, der Buddhismus oder der Hinduismus.
Der Staat darf keine Religion oder Weltanschauung vorschreiben oder verbieten.
Jede Religion und jede Weltanschauung ist erlaubt.
Alle können frei entscheiden, woran sie glauben oder nicht glauben.
Zum Beispiel darf der Staat nicht sagen:
"Wir sind ein christliches Land.
Nur christliche Kirchen dürfen gebaut werden."Oder "Wir sind ein islamisches Land. Nur Moscheen dürfen gebaut werden"
Niemand darf gezwungen werden an eine bestimmte Religion zu haben. Das gilt auch für die eigenen Kinder.
Ab 14 Jahren darf jeder selbst entscheiden, was er oder sie glauben möchte. Egal, was die Eltern dazu sagen.
Recht auf Kriegsdienstverweigerung
Der Staat darf niemanden zwingen im Krieg zu kämpfen.
Auch dies sagt der Artikel 4.
Ein Mensch kann sagen:
"Ich finde es falsch im Krieg zu kämpfen."
"Meine Religion erlaubt mir nicht im Krieg zu kämpfen".
Oder: "Ich darf keinen Menschen töten,"
auch dann nicht, wenn ich angegriffen werde.
Im Krieg zu kämpfen ist dann gegen sein Gewissen. Der Mensch muss dann nicht im Krieg kämpfen.
Aber der Staat kann dann sagen, dass er einen anderen Dienst machen soll. Vielleicht muss er dann zum Beispiel in einem Krankenhaus mitarbeiten.