Im Grundgesetz steht in Artikel 20 Absatz 3:
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Man kann deshalb sagen: Deutschland ist ein Rechtsstaat.
Alle Menschen, die für den Staat arbeiten, müssen sich an die Gesetze halten.
Dies gilt in einem Rechtsstaat.
Auch der Bundeskanzler, der Bundespräsident, die Richter und Richterinnen und alle Behörden und Ämter müssen sich an die Gesetze halten.
In einem Rechtsstaat können sich die Bürger und Bürgerinnen darauf verlassen, dass die Gesetze für alle gelten. Sie gelten auch zum Beispiel für die Polizei und die, die Ämter im Staat haben.
Zu einem Rechtsstaat gehören auch unabhängige Gerichte.
In Gerichten entscheiden Richter und Richterinnen.
Sie entscheiden zum Beispiel, welche Strafe jemand bekommt, der etwas gestohlen hat.
Sie entscheiden zum Beispiel einen Streit zwischen zwei Nachbarn.
Unabhängiges Gericht bedeutet:
Niemand darf einem Richter vorschreiben, welche Entscheidung er treffen soll.
Ein Richter muss bei seiner Entscheidung aber auf die Gesetze achten.
In einem Rechtsstaat entscheiden die Richter und Richterinnen unabhängig.
Wenn eine Person von einer Entscheidung des Gerichts betroffen ist, kann sie sie meistens überprüfen lassen.
Sie kann zum Beispiel sagen: „Die Entscheidung ist nicht nach dem Gesetz. Ich lege Rechtsmittel ein.“
Was bedeutet Rechtsmittel einlegen?
Das Gericht hat entschieden: Frau Winter muss eine Geldstrafe zahlen.
Frau Winter ist mit der Geldstrafe nicht einverstanden. Sie kann Rechtsmittel einlegen. Das heißt: Frau Winter kann überprüfen lassen, ob die Entscheidung des Gerichts das Gesetz beachtet.
Wenn die Entscheidung gegen das Gesetz war, muss Frau Winter die Geldstrafe nicht zahlen.
Jeder hat vor Gericht das Recht auf einen Rechtsanwalt.
Vor Gericht sind die Regeln nicht einfach. Deshalb brauchen die Menschen dort häufig Unterstützung.
Die Menschen brauchen jemanden, der sich mit den Gesetzen auskennt. Rechtsanwälte kennen sich mit den Gesetzen aus. Sie unterstützen Menschen vor Gericht.
Demokratie und Rechtsstaat
Das Wort Demokratie kommt aus der griechischen Sprache. Es bedeutet „Herrschaft des Volkes“. Das Volk sind alle Bürger und Bürgerinnen.
In einer Demokratie bestimmt das Volk durch Wahlen und Abstimmungen mit. Das Volk entscheidet so über Wichtiges im Staat. In Deutschland wählen die Bürger und Bürgerinnen zum Beispiel den Bundestag.
Für die Demokratie ist es wichtig, dass die Rechte der Bürger und Bürgerinnen beachtet werden.
Zur Demokratie in Deutschland gehört deshalb auch:
1. Es gibt unabhängige Gerichte. Niemand darf einem Richter vorschreiben, welche Entscheidung er treffen soll.
2. Ein Richter und alle anderen Menschen, die für den Staat arbeiten, müssen sich an die Gesetze halten.
3. Es gelten die Grundrechte, zum Beispiel die Menschenwürde oder das Recht auf Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit bedeutet, dass jeder Mensch seine Meinung sagen darf.
Widerstandsrecht der deutschen Bürger und Bürgerinnen
Im Grundgesetz steht in Artikel 20 Satz 4:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
In Deutschland gab es schon vor 100 Jahren eine Demokratie.
Die Nationalsozialisten haben diese Demokratie zerstört. Durch neue Gesetze wurde die Demokratie abgeschafft.
Die Bürger und Bürgerinnen konnten nicht mehr frei wählen. Es gab keinen Rechtsstaat mehr und viel Gewalt durch den Staat.
Das soll nie wieder passieren.
Heute gibt es wieder unabhängige Gerichte. Manchmal verstoßen auch die Menschen gegen Gesetze, die für den Staat arbeiten. Unabhängige Gerichte können diese Menschen dann verurteilen.
Das höchste deutsche Gericht ist das Bundesverfassungsgericht. Eine wichtige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes ist es, die Demokratie, den Sozialstaat und den Rechtsstaat zu schützen.
Eine Gefahr für Demokratie, Sozialstaat oder Rechtsstaat können zum Beispiel neue Gesetze sein. Zum Beispiel ein Gesetz, das unabhängige Gerichte abschafft.
Wenn solche Gesetze beschlossen werden, dann kann das Bundesverfassungsgericht entscheiden: Diese Gesetze sind ungültig.
So schützt das Bundesverfassungsgericht Demokratie, Sozialstaat und Rechtsstaat.
Auch Bürger und Bürgerinnen können Demokratie, Sozialstaat und Rechtsstaat schützen. Sie können zum Beispiel demonstrieren oder bei den Gerichten klagen.
Vielleicht passiert irgendwann einmal Folgendes:
Das Bundesverfassungsgericht hat es nicht geschafft, den Rechtsstaat zu schützen, und es gibt keine unabhängigen Gerichte mehr.
Bürgerinnen und Bürger können nicht mehr demonstrieren oder bei Gerichten klagen.
Dann dürfen sich Bürger und Bürgerinnen in Deutschland wehren. Das heißt, sie dürfen Widerstand leisten.
Das steht im Grundgesetz.