Im Grundgesetz steht in Artikel 20 Absatz 3:
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Man kann deshalb sagen: Deutschland ist ein Rechtsstaat.
Alle Menschen, die für den Staat arbeiten, müssen sich an die Gesetze halten.
Dies gilt in einem Rechtsstaat.
Auch der Bundeskanzler, der Bundespräsident, die Richter und Richterinnen und alle Behörden und Ämter müssen sich an die Gesetze halten.
In einem Rechtsstaat können sich die Bürger und Bürgerinnen darauf verlassen, dass die Gesetze für alle gelten. Sie gelten auch zum Beispiel für die Polizei und die, die Ämter im Staat haben.
Zu einem Rechtsstaat gehören auch unabhängige Gerichte.
In Gerichten entscheiden Richter und Richterinnen.
Sie entscheiden zum Beispiel, welche Strafe jemand bekommt, der etwas gestohlen hat.
Sie entscheiden zum Beispiel einen Streit zwischen zwei Nachbarn.
Unabhängiges Gericht bedeutet:
Niemand darf einem Richter vorschreiben, welche Entscheidung er treffen soll.
Ein Richter muss bei seiner Entscheidung aber auf die Gesetze achten.
In einem Rechtsstaat entscheiden die Richter und Richterinnen unabhängig.