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Das Grundgesetz | einfach POLITIK | bpb.de

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Das Grundgesetz

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Das Grundgesetz ist die Grundlage für das Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Im Grundgesetz steht zum Beispiel, wer die Regeln im Staat macht, wer sie umsetzt und kontrolliert uns wer in Streitfällen entscheidet.

Ein Artikel aus dem Grundgesetz. (© picture-alliance/dpa, Stephanie Pilick)



Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

In einer Verfassung stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in einem Staat. Es ist das wichtigste Gesetz. Kein anderes Gesetz darf gegen das Grundgesetz verstoßen.

Im Grundgesetz steht zum Beispiel:

  • Wer macht die Gesetze im Staat und wann sind sie gültig?

  • Wer setzt die Gesetze um und kontrolliert, ob sie eingehalten werden?

  • Wer entscheidet in Streitfällen und wer bestraft die, die sich nicht an die Regeln halten?


  • Mit dem Grundgesetz haben Menschen nach dem Krieg wichtige Regeln für das Zusammenleben erarbeitet:
  • Der Frieden in Deutschland soll bleiben.

  • Nie wieder soll eine Diktatur über die Menschen entscheiden und nie wieder soll eine Person oder Partei alleine über die Bürger und Bürgerinnen herrschen, wie es zum Beispiel in der Zeit des Nationalsozialismus war.

  • Alle Menschen in Deutschland sollen durch das Grundgesetz geschützt werden.

Das Grundgesetz ist in mehrere Abschnitte unterteilt. Diese Abschnitte heißen Artikel. Alle Artikel im Grundgesetz haben Nummern. Auch Sätze in einem Artikel haben Nummern.

In den Artikeln 1 bis 19 stehen die Grundrechte.
Die Meinungsfreiheit ist zum Beispiel ein Grundrecht. Das bedeutet, dass jeder Mensch seine Meinung sagen darf.

Der Artikel 20 bestimmt, wie der deutsche Staat aufgebaut ist. Zum Beispiel, dass es in Deutschland Gewaltenteilung gibt. Oder dass Deutschland ein demokratischer Staat ist.
Weil der Artikel 20 so wichtig ist, wird er in den nächsten drei Kapiteln erklärt.

Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates und erster Bundeskanzler Deutschlands, bei der Unterzeichnung des Grundgesetzes (23. Mai 1949) (© picture-alliance/AP)

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