Die Flüchtlinge wollen einen Asylantrag stellen.
In einem Asylantrag steht:
Ich werde verfolgt.
Ich will in Deutschland Schutz bekommen.
Flüchtlinge stellen den Antrag beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
ist eine Behörde.
Die Abkürzung dafür ist BAMF.
Die Zentrale ist in Nürnberg.
Das BAMF hat mehrere Außenstellen
in den Bundesländern.
In der Nähe jeder Erstaufnahmeeinrichtung
gibt es ein Büro des BAMF.
Für einen Asylantrag brauchen Flüchtlinge
einen Termin beim BAMF.
Das Ankunftszentrum für Asylbewerber in Halberstadt (7. März 2016) (© picture-alliance/dpa)
Das Ankunftszentrum für Asylbewerber in Halberstadt (7. März 2016) (© picture-alliance/dpa)
Flüchtlinge müssen meist mehrere Monate
auf einen Termin warten.
Das lange Warten ist sehr anstrengend.
Die Flüchtlinge wissen nicht,
wie ihr Leben weitergeht.
Das BAMF versucht die Wartezeit zu verkürzen.
Bei dem Termin beim BAMF
wird ein persönliches Gespräch geführt.
Das heißt Anhörung.
Ein Übersetzer oder eine Übersetzerin ist mit dabei.
Man nennt sie auch Dolmetscher oder Dolmetscherin.
Sie übersetzen das Gespräch
für die Flüchtlinge in ihre Sprache.
Flüchtlinge erklären,
warum sie einen Asylantrag stellen.
Flüchtlinge erzählen über ihr Leben
und warum sie geflohen sind.
Das ist für die Flüchtlinge oft sehr schwer.
Es werden oft Dinge besprochen,
die schrecklich für die Flüchtlinge waren.
Das BAMF prüft,
ob die Flüchtlinge einen Asylgrund haben.
Es trifft dann eine Entscheidung.
Die Entscheidung ist für die Zukunft
der Flüchtlinge wichtig.
Die Entscheidung kann längere Zeit dauern.
Das Warten ist sehr anstrengend.
Auch hier versucht das BAMF
die Wartezeit zu verkürzen.
Aber es dauert oft viele Monate,
manchmal sogar mehrere Jahre.
Neu gebaute Häuser einer Asylbewerberunterkunft in Hamburg (20. Mai 2015) (© picture-alliance, Markus Scholz )
Neu gebaute Häuser einer Asylbewerberunterkunft in Hamburg (20. Mai 2015) (© picture-alliance, Markus Scholz )
Viele Flüchtlinge,
die auf eine Entscheidung warten,
leben in Sammelunterkünften.
In den Sammelunterkünften leben
sehr viele Menschen.
Dort ist nur wenig Platz.
Es treffen viele Menschen
aus verschiedenen Ländern zusammen.
Diese Menschen haben
unterschiedliche Einstellungen
und Erfahrungen.
Sie müssen sich Toiletten, Duschen
und Küchen teilen.
Weil Flüchtlinge nur schwer
eine Arbeit bekommen können,
ist der Tag oft langweilig.
Das enge Zusammenleben nervt alle.
Es kann zu Streit kommen
oder auch zu Gewalt.
Manche Städte mieten auch
Wohnungen für Flüchtlinge.
Dann müssen nicht so viele Leute
so eng zusammenleben.
In manchen Städten gibt es aber
sehr wenige günstige Wohnungen.
Zum Beispiel in München oder in Stuttgart.
Nicht alle Vermieter wollen Flüchtlinge
in ihrer Wohnung haben.
Manche Politiker finden es auch besser,
dass Flüchtlinge in Sammelunterkünften leben.
Die Aufenthaltserlaubnis
Asylbescheid (© bpb)
Asylbescheid (© bpb)
Wenn das BAMF den Asylantrag annimmt,
bekommen die Flüchtlinge Asyl.
Die Flüchtlinge bekommen die Erlaubnis,
in Deutschland zu leben.
Diese Erlaubnis nennt man Aufenthaltserlaubnis.
Anerkannte Flüchtlinge dürfen
ohne Einschränkungen in Deutschland arbeiten.
Viele Flüchtlinge haben in ihrem Heimatland
einen Beruf gelernt.
Deutschland erkennt diese Ausbildungen oft nicht an.
Deshalb ist die Suche nach einem Arbeitsplatz
für Flüchtlinge oft schwer.
Die Ablehnung
Wenn das BAMF einen Asylantrag ablehnt,
bekommen Flüchtlinge keinen Schutz in Deutschland.
Wenn das BAMF den Asylantrag ablehnt,
bekommen Flüchtlinge einen Ablehnungsbescheid.
Der Ablehnungsbescheid ist ein Brief.
In dem Brief steht,
dass die Person Deutschland verlassen muss.
Manche Flüchtlinge müssen aber
nicht sofort ausreisen.
Sie werden in Deutschland geduldet.
Geduldet heißt:
Flüchtlinge dürfen erst einmal bleiben.
Sie wissen aber nicht, wie lange.
Geduldete Flüchtlinge sind zum Beispiel schwer krank.
Der Flüchtling hat keinen Pass mehr.
Dann weiß man nicht zu welchem Land er gehört.
Ein Asylbewerber wird abgeschoben. (© bpb)
Ein Asylbewerber wird abgeschoben. (© bpb)
Wenn ein Flüchtling nicht geduldet wird,
heißt das:
Der Flüchtling muss in einem
festgelegten Zeitraum ausreisen.
Wenn ein Flüchtling Deutschland
nicht freiwillig verlässt,
zwingt die Polizei den Flüchtling,
Deutschland zu verlassen.
Das nennt man auch Abschiebung.
Zum Beispiel bringt die Polizei den Flüchtling
mit einem Flugzeug in sein Heimatland zurück.