Flüchtlinge müssen sich als Erstes
an einer Grenze,
am Flughafen,
bei der Polizei,
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
oder einer anderen Behörde melden.
Die Person sagt dort:
"Ich möchte in Deutschland Asyl beantragen."
Man kann auch sagen:
Die Person stellt ein Asylgesuch.
Dann kommen die Flüchtlinge in eine
Erstaufnahmeeinrichtung.
Eine Erstaufnahmeeinrichtung ist
Am Münchner Hauptbahnhof werden Flüchtlinge zu ihrer Unterkunft geleitet (12. September 2015) (© picture-alliance/dpa)
Am Münchner Hauptbahnhof werden Flüchtlinge zu ihrer Unterkunft geleitet (12. September 2015) (© picture-alliance/dpa)
eine Unterkunft für Flüchtlinge.
Die Flüchtlinge bekommen dort
die nötigsten Sachen:
Essen und Kleidung.
Manche sind krank.
Sie dürfen auch zum Arzt.
Aber nur, wenn sie Krankheiten haben,
die dringend behandelt werden müssen.
Es gibt in jedem Bundesland
Erstaufnahmeeinrichtungen.