Jede Staatsform bedient sich politischer Symbole. Flaggen und Wappen sind Sinnbilder der nationalen Zusammengehörigkeit. Es sind Zeichen der Identifikation mit dem Gemeinwesen, für das sie stellvertretend stehen. Die Französische Revolution schuf mit der Trikolore, der dreifarbigen Fahne, ein Symbol des Staates, der sich auf die Volkssouveränität gründet. Auch die deutschen Farben Schwarz-Rot-Gold haben einen revolutionären Ursprung. Sie stehen seit dem 19. Jahrhundert für die Freiheit und die nationale Einheit aller Deutschen. Im Herbst des Jahres 1989 waren auf den Straßen und Plätzen Leipzigs und vieler anderer Orte schwarz-rot-goldene Fahnen zu sehen. Sie kündeten von dem Verlangen des Volkes nach Einheit in Freiheit.
Die bundesstaatliche Struktur findet in den Wappen und Flaggen der Länder Ausdruck. In ihnen wird die traditionelle Vielfalt der deutschen Regionen und Stämme deutlich. Wie stark diese Traditionen verankert sind, zeigte sich, als schon kurz nach der friedlichen Revolution in der DDR die weiß-grüne Fahne Sachsens, die weiß-rote Thüringens und die der anderen Länder gehisst wurden.
Aus: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 170-171.