Vereinte Nationen | Deutsche Demokratie | bpb.de

Vereinte Nationen

/ 5 Minuten zu lesen

Die Vereinten Nationen haben sich die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit auf Grundlage der Menschenrechte zum Ziel gesetzt. Kritik richtet sich vor allem gegen die Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrates.

Die Flagge der Vereinten Nationen weht am 11. Juli 2006, in Bonn vor dem  U.N.-Campus, dem neuen Hauptquartier von elf U.N.-Organisationen im ehemaligen Abgeordneten-Hochhaus Langer Eugen. Die Bundesregierung profiliert den UN-Standort Bonn nicht genug, kritisierte der zuständige CDU-Politiker Armin Laschet am Montag, 14. Juli 2008. Dabei sei Bonn ein Pfund, mit dem Deutschland wuchern könne: 17 UN-Organisationen gibt es dort mit 650 Mitarbeitern, betonte der Minister. In Bonn arbeiteten die Vereinten Nationen unter den weltweit besten Bedingungen.

Die Flagge der Vereinten Nationen vor dem UN-Campus in Bonn. (© AP)

Die Vereinten Nationen (United Nations Organization – UNO) sind 1945 gegründet worden. Gründungsmitglieder waren 51 Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befunden hatten. 2009 gehörten den Vereinten Nationen 192 Staaten an, das sind fast alle Staaten der Welt, mit Ausnahme beispielsweise Taiwans und der Vatikanstadt.

Der amerikanische Präsident Harry S. Truman bei seiner Rede nach Unterzeichnung der Gründungscharta der Vereinten Nationen in San Francisco.

Der amerikanische Präsident Harry S. Truman nach der Unterzeichnung der Gründungscharta der Vereinten Nationen am 26. Juni 1945 in San Francisco. (© AP)

Ziel der Vereinten Nationen ist die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit auf der Grundlage der Menschenrechte durch freundschaftliche Zusammenarbeit aller Mitglieder, durch friedliche Schlichtung aller Streitigkeiten, durch Verzicht auf Gewaltanwendung und durch Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens. Die Vereinten Nationen haben sich verpflichtet, das Prinzip der nationalen Souveränität zu wahren und nicht in Angelegenheiten einzugreifen, die "zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören". Die Grundsätze, die ihre Tätigkeit bestimmen, sind in der UN-Charta vom 26. Juni 1945 sowie in den beiden Menschenrechtspakten "über bürgerliche und politische Rechte" und "über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" festgelegt, die 1966 verabschiedet worden sind.

Organe

Die Generalversammlung, das zentrale politische Beratungsorgan der Vereinten Nationen, besteht aus den Vertretern aller Mitgliedsstaaten mit je einer Stimme. Sie kann nur Empfehlungen aussprechen.

Das System der Vereinten Nationen. Quelle: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage.

Das System der Vereinten Nationen. (© Quelle: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage.)

Das bedeutendste Organ ist der Sicherheitsrat. Er kann für alle Mitglieder verbindliche Beschlüsse fassen, zum Beispiel Sanktionen verhängen oder UN-Friedenstruppen ("Blauhelme") entsenden.

Der Sicherheitsrat hat fünf ständige Mitglieder (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Volksrepublik China) und zehn von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählte nicht ständige Mitglieder. Beschlüsse bedürfen der Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern, darunter die aller ständigen Mitglieder. Jedes ständige Mitglied kann also durch einen Einspruch (Veto) das Zustandekommen eines Beschlusses allein verhindern.

Ausführendes Organ ist das Sekretariat mit dem Generalsekretär an der Spitze. Sitz der Vereinten Nationen ist New York.

Generalsekretäre der Vereinten Nationen. Quelle: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage.

Generalsekretäre der Vereinten Nationen. (© Quelle: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage.)

Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) ist ein Hilfsorgan der Generalversammlung, zuständig für "internationale Angelegenheiten auf den Gebieten der Wirtschaft, des Sozialwesens, der Kultur, der Erziehung, der Gesundheit". Er kann dazu Untersuchungen durchführen, Konferenzen einberufen, Abkommen entwerfen und "Empfehlungen abgeben, um die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle zu fördern" (Art. 62 UN-Charta).

Die Sonderorganisationen der UNO sind Fachorgane auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen, die zum Teil schon vor Gründung der Vereinten Nationen entstanden waren (wie der Weltpostverein oder die Internationale Arbeitsorganisation). Die Sonderorganisationen verfügen über einen eigenen Haushalt, der durch Zahlungen der Mitgliedsstaaten finanziert wird.

Deutschland in den Vereinten Nationen

Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR traten 1973 den Vereinten Nationen bei. Mit der Wiederherstellung der deutschen Einheit entfiel die Mitgliedschaft der DDR.

Die Bundesrepublik war nach ihrem Beitritt vollgültiges Mitglied der Vereinten Nationen mit allen Rechten und Pflichten. Sie beteiligte sich jedoch mit Rücksicht auf die Teilung Deutschlands und die eingeschränkte Souveränität nicht an "friedenserhaltenden Maßnahmen" der UN, das heißt an Einsätzen von UN-Friedenstruppen ("Blauhelmen"). Vom wiedervereinigten Deutschland erwartet die internationale Staatengemeinschaft auch auf diesem Felde einen angemessenen Beitrag.

Deutschland in internationalen Organisationen: Beispiele für die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland

In der deutschen Außenpolitik spielen internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen eine große Rolle. Zum Öffnen der PDF-Version (299 KB) klicken Sie bitte auf das Bild. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Der Einsatz von deutschen Streitkräften außerhalb des NATO-Bereichs war umstritten. Der Streit ging darum, ob hierzu die Verfassung geändert werden müsse, ob zumindest die Zustimmung des Bundestages erforderlich sei oder ob die Bundesregierung dies allein entscheiden könne.

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 entschieden, dass grundsätzlich vorher ein Beschluss des Bundestages erfolgen müsse. Die Regierung könne "bei Gefahr im Verzuge" die Entsendung von Streitkräften anordnen, müsse aber umgehend den Bundestag mit der Angelegenheit befassen. Wenn der Bundestag nicht zustimme, seien die Streitkräfte zurückzurufen.

Kritik an den Vereinten Nationen

Kritik richtet sich vor allem gegen die Zusammensetzung des Sicherheitsrates. Ständige Mitglieder sind die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Nähme man die Einwohnerzahl als Kriterium für ständige Mitgliedschaft, so haben etwa ein Dutzend Länder mehr Einwohner als Großbritannien und Frankreich, darunter Indien, Brasilien, Japan und Deutschland. Die fünf ständigen Mitglieder tragen seit 2002 37 Prozent zum regulären Haushalt der Vereinten Nationen bei. Auf Japan entfallen 20, auf Deutschland 10 Prozent. Eine Erweiterung des Sicherheitsrates würde natürlich zu einer Machteinbuße der bisher bevorzugten Mitglieder führen. Sie sind daher keineswegs gewillt, dem zuzustimmen. Kritik entzündet sich auch an den Privilegien der ständigen Mitglieder, von denen sie reichlich Gebrauch machen. So nutzen vor allem die USA und die frühere Sowjetunion, jetzt Russland, ihr Vetorecht, um Beschlüsse, die sich gegen ihre Interessen oder die Interessen befreundeter Staaten richten, zu verhindern.

Präsident Barack Obama leitet eine Sitzung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen am Sitz der Vereinten Nationen, Donnerstag, 24 September, 2009.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat fünf ständige Mitglieder (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Volksrepublik China) und zehn nicht ständige Mitglieder. (© AP)

Um den Sicherheitsrat an die geopolitischen Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen, befürworten und fordern die Mehrheit der Staaten – so auch Deutschland – eine Erweiterung des Rates um ständige und nichtständige Sitze. Denn sowohl wesentliche Regionen, wie Afrika, Asien und Lateinamerika, als auch Staaten wie Japan und Deutschland, die erhebliche Beiträge für die Vereinten Nationen leisten, sind nicht angemessen vertreten. Bisher vorgelegte Reformkonzepte scheiterten an der grundsätzlichen Uneinigkeit unter den Staaten über die Größe und Zusammensetzung des Sicherheitsrates. Auch Deutschland bemüht sich um einen ständigen Sitz im Rat.

Eine so große Organisation wie die UN läuft Gefahr, schwerfällig zu werden. So zielten 1997 eingeleitete Reformen vor allem auf ein effizienteres Management und Einsparungen bei Personal und Verwaltungskosten zugunsten von Entwicklungsprogrammen ab.

2005 legte der Generalsekretär Kofi Annan erneut Reformpläne vor, die neben der Erweiterung des Sicherheitsrates auf 25 Mitglieder die Ersetzung der Genfer Menschrechtskommission durch einen neuen Menschenrechtsrat mit erweiterten Befugnissen (verwirklicht) sowie eine Erweiterung der Befugnisse des Generalsekretärs in Personal- und Haushaltsfragen und eine Straffung der UN-Verwaltung vorsahen. 2006 lehnten die Gruppen der Entwicklungs- und Schwellenländer diesen Plan mit 108 gegen 50 Stimmen (der USA, der EU-Länder und Japans) ab, da sie von der Zentralisierung der Organisation einen Verlust ihres Einflusses befürchteten.

Aus: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 166-169.

Fussnoten