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Europa

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Der Europarat und die Europäische Union verbinden Deutschland mit den anderen europäischen Ländern. Während die Europäische Union 27 Mitgliedsstaaten hat, gehören dem Europarat 47 Staaten an.

Zu sehen ist die europäische Flagge. Durch die Flagge hindurch ist die Quadriga zu sehen, die auf dem Brandenburger Tor in Berlin befestigt ist. (24.03.2007). Hintergrund: Europäer feiern den 50. Jahrestag der Verträge von Rom.

Am Wochenende gibt es in Berlin eine große Europa-Feier zum 50. Jahrestag der Römischen Verträge. (© AP)

Das Grundgesetz verkündet schon in der Präambel von 1949 den Verfassungsauftrag, "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen". In Art. 24 bekennt sich das Grundgesetz zu einer "friedliche(n) und dauerhafte(n) Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt" und ermächtigt den Bund, "Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen (zu) übertragen" und sich einem "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit ein-(zu)ordnen".

Heute ist Deutschland Mitglied zahlreicher internationaler Organisationen, es ist weltweit vielfältige Verpflichtungen eingegangen.

Europarat

Als erster europäischer Zusammenschluss auf freiheitlich-demokratischer Grundlage wurde 1949 der Europarat gegründet. Die Bundesrepublik Deutschland trat 1951 bei. 2009 gehörten dem Europarat 47 Staaten an, darunter 22 aus dem Bereich des ehemaligen Ostblocks.

Der Europarat ist eine beratende Körperschaft, deren Beschlüsse der Zustimmung der nationalen Regierungen bedürfen. Zahlreiche Vereinbarungen (Konventionen) verpflichten die Mitglieder zur Angleichung ihres Rechtswesens, ihrer Sozial-, Wirtschafts- und Kulturpolitik. Besonders bedeutsam ist die 1950 verabschiedete "Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten". Weitere wichtige Abkommen sind die Europäische Sozialcharta (1961) sowie verschiedene Rechtshilfeabkommen, darunter das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (1977).

Die wichtigsten Organe des Europarats sind die Beratende Versammlung (auch Parlamentarische Versammlung), deren Mitglieder von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten bestimmt werden, und das Ministerkomitee, dem die Außenminister der Mitgliedsstaaten angehören. Sitz des Europarats ist Straßburg.

Europäische Union

Geschichte

Die Außenminister von sechs beteiligten Nationen unterschrieben das berühmte Schumanplan-Abkommen in Paris am 18. April 1951. Das Abkommen markiert einen wichtigen Schritt für die westeuropäische Zusammenarbeit für ökonomische Aspekte und militärische Konsolidierung. Es soll die Errichtung einer gemeinsamen Koordinations- und Kontrollbehörde für die Stahl - und Kohleproduktion für die nächsten 50 Jahre der beteiligten Länder, Frankreich, Westdeutschland, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Italien zusammenfassen. Ebenso wichtig war die vorgebrachte Resolution für eine politische europäische Einheit, die auf das Gerüst des Schumanplans aufbaut. Die anderen europäischen Länder wurden aufgerufen sich ebenfalls anzuschließen. Der Schumanplan, vorgeschlagen von Robert Schuman, basiert auf  den Planungen von Jean Monnet, dem französischen Oberkommissar für Wirtschaftsplanung. Um den Tisch versammelt haben sich nach dem Unterzeichnen des Schumanplans von links nach rechts: Paul van Zeeland (Belgien), Joseph Bech (Luxemburg), Joseph Meurice (Belgien) Graf Carlo Sforza (Italien), Robert Schuman (Frankreich), Konrad Adenauer (Westdeutschland), Dirk Stikker und Jan van den Brink (Niederlande).

Unterzeichnung des Vertrages über die Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) in Paris am 18. April 1951. (© AP)

Die Bundesrepublik Deutschland gehört mit Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Gemeinschaft (EG). Ihre Vorgeschichte reicht bis in das Jahr 1951 zurück, als die sechs Staaten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Montanunion, gründeten und damit einen gemeinsamen Markt und eine gemeinsame Industriepolitik für diese damals wichtigsten Grundstoffe vereinbarten. Die Römischen Verträge begründeten in der Folge am 25. März 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM).

Als erste Stufe schuf die EWG schrittweise eine Zollunion, in der die Zölle im gegenseitigen Warenverkehr abgebaut wurden. Ziel war die Schaffung eines "Gemeinsamen Marktes" mit Freizügigkeit der Arbeitnehmer und freiem Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Die EURATOM sollte die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie fördern. Die Organe der drei Gemeinschaften EGKS, EWG und EURATOM wurden 1967 zusammengelegt, seither ist die Bezeichnung Europäische Gemeinschaft (EG) üblich.

Eine allgemeine Ansicht von oben auf die Delegationen der sechs europäischen Nationen während der Versammlung für die Unterzeichnung des Euratom und der Vereinbarungen über den gemeinsamen europäischen Markt im Rathaus von Rom, Italien, 25. März 1957. Von links nach rechts: Belgien: Paul Henri Spaak und Baron Snoy; Frankreich: Christian Pineau und Maurice Faure, Deutschland: Bundeskanzler Konrad Adenauer und Walter Hallstein, Italien: Antonio Segni und Gastano Martino, Luxemburg: Joseph Bach und Albert Schaus, Niederlande: Joseph Luns und Linthorst Homan.

25. März 1957 in Rom. Die Verträge zur Gründung von EWG und EURATOM werden unterzeichnet (Bundeskanzler Adenauer in der 1. Reihe, 5. v. l.). (© AP)

Die Europäische Gemeinschaft entwickelte eine eigene Dynamik, die sie zum Motor der wirtschaftlichen und zunehmend der politischen Integration Europas werden ließ. Ihre Attraktivität führte zu Beitrittsgesuchen weiterer Länder. 1973 wurden Großbritannien, Dänemark und Irland Mitglieder der EG, Griechenland folgte 1981, Spanien und Portugal schlossen sich 1986 der Gemeinschaft an. 1995 sind Österreich, Finnland und Schweden der Europäischen Union (EU) beigetreten, nachdem Volksabstimmungen eine Mehrheit für den Beitritt erbracht hatten. Die Norweger haben sich 1994 mit Mehrheit gegen den Beitritt entschieden.

Im Mai 2004 sind der EU weitere zehn Mitglieder beigetreten: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. 2007 folgten Bulgarien und Rumänien. Mit Kroatien und der Türkei wurden 2005 Beitrittsverhandlungen aufgenommen.

Aus: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 151-153.

Fussnoten