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Bundestag, Bundesrat, Abgeordnetenhaus, Bürgerschaften und Landtage: In den Parlamenten werden die politischen Themen diskutiert und Gesetze erarbeitet. Die Bürger werden dort von ihren gewählten Parlamentariern vertreten. Der Bundesrat hat eine Sonderstellung: Er ist die zweite Kammer auf Bundesebene und nimmt dort die Interessen der Länder wahr.
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