Die parlamentarische Demokratie leitet ihre Rechtfertigung (Legitimation) von der Zustimmung ihrer Bürger ab. Diese drückt sich aus in der Teilnahme (Partizipation) am Prozess der politischen Meinungsbildung und Entscheidung.
Das bedeutet nicht, dass die Mehrheit der Bevölkerung unmittelbar politisch aktiv sein muss. Nur eine kleine Minderheit ist beispielsweise bereit, einer Partei beizutreten. Ende 2008 waren etwa 1,42 Millionen Bürger Mitglieder einer Partei, das sind etwas weniger als 2,3 Prozent der Wahlberechtigten. Politische Beteiligung kann in vielerlei Formen erfolgen. Sie setzt politische Urteilsfähigkeit voraus und erfordert die Bereitschaft, sich für das Gemeinwesen mitverantwortlich zu fühlen.
Am Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung nimmt teil, wer politische Nachrichten und Kommentare in Zeitungen liest, die politische Berichterstattung in Rundfunk und Fernsehen verfolgt und Gespräche über politische Themen im Familien-, Freundes- und Kollegenkreis führt.
Es gibt viele Formen aktiver Beteiligung. Manche erfordern geringe Mühen, bei anderen ist ein größerer Aufwand nötig. So kann man sich an Unterschriftenaktionen beteiligen, sich in Umwelt-, Menschenrechts- oder Selbsthilfegruppen engagieren. Man kann an Versammlungen und Demonstrationen teilnehmen. Man kann Leserbriefe an Zeitungen oder Briefe an Rundfunksender schreiben, sich mit Briefen oder E-Mails an Abgeordnete wenden oder sie in ihrer Sprechstunde aufsuchen. Ebenso kann man Eingaben an Parlamente oder an den Bundespräsidenten richten. Bedeutend mehr Engagement ist für die Mitgliedschaft in Parteien, Verbänden und Bürgerinitiativen notwendig. Besonders wichtig ist die Teilnahme an den Wahlen zu den Volksvertretungen. Nur relativ wenige werden sich zu einer Kandidatur bei solchen Wahlen entschließen.
Aus: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 35-36.