Und was genau sind Gleichheit und Gerechtigkeit noch mal? Was läuft ganz gut und wo könnte es besser werden? - Genau das ist heute Thema bei Abdelkratie!
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Menschen unterstehen Regierungen und sollen Gesetze befolgen. Gesetze beschneiden aber die Freiheit, zumal uns der Staat dazu zwingen kann, sie zu beachten. Staatlicher Zwang bedarf der Rechtfertigung, und damit kommt die Gerechtigkeit ins Spiel. Sie verlangt, dass jede und jeder bekommt, worauf er oder sie ein Recht hat. Wir sind heute davon überzeugt, dass alle ein Recht auf gleiche Beachtung durch den Staat haben.
Moralische Gleichwertigkeit
Menschen sind nicht darum gleich, weil alle die gleichen Eigenschaften hätten. Sie unterscheiden sich ja voreinander: Ihre Bedürfnisse, ihre Fähigkeiten, ihre Überzeugungen und ihre Vorlieben sind sehr verschieden. Aber alle Menschen sind moralisch gesehen gleich viel wert. Das Leben, das Wohlbefinden und die Selbstbestimmung eines und einer jeden sind gleichermaßen wichtig. Wenn wir unparteiisch urteilen, können wir keine guten Gründe dafür finden, warum einige wertvoller sein sollten als andere. Gewiss, in der Geschichte gab es auch andere Sichtweisen. Im Mittelalter existierten sogenannte Ständegesellschaften. Jeder Mensch wurde in einen bestimmten Stand, etwa als Bäuerin oder als Adlige, hineingeboren, und zu jedem Stand gehörten eigene Gesetze und eigene Vorstellungen, wie man zu leben habe.
Wir sehen heute aber ein, dass es willkürlich wäre, aus dem Geburtsschicksal eines Menschen oder aus angeborenen Eigenschaften wie dem Geschlecht irgendwelche Vorrechte abzuleiten. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland besagt in Artikel 3: "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Zu kritisieren ist hier allenfalls der Ausdruck "Rasse". Das Europäische Parlament hat empfohlen, diesen Ausdruck aus allen Gesetzestexten zu streichen, denn Menschenrassen gibt es nicht. Aber gemeint ist, dass manche Leute so tun, als könne man an der Herkunft oder der Hautfarbe eines Menschen erkennen, was dieser Mensch vermag, was er will und was er wert ist. Leute, die so etwas glauben, sind Rassisten. Im Nationalsozialismus hatten sie das Sagen und haben Millionen von Menschen aus rassistischen Gründen ermordet.
Gleiche Rechte und Chancen
Das Grundgesetz will Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unbedingt ausschließen. Nicht nur alle Deutschen, sondern alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Unsere Verfassung entspricht damit auch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der es heißt: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren" (Artikel 1). Und: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz" (Artikel 7). Die Menschenrechte sind demnach nicht nur Freiheits- sondern auch Gleichheitsrechte. Sie bringen den gleichen moralischen Wert jedes Menschen zum Ausdruck und verbieten Diskriminierung, also die willkürliche Benachteiligung aufgrund von Merkmalen wie Hautfarbe, Herkunft und Geschlecht. Die Rechte, die uns als Menschen zukommen, können darum nur gleiche Rechte sein. Wer in seinem Staat nicht als ein Gleicher gilt, findet nicht die Anerkennung, die ihm gebührt.
Aber reicht die Gleichheit der Rechte schon aus, um als ein Gleicher zu gelten? Menschen können auf dem Papier gleiche Rechte besitzen und tatsächlich ungleiche Lebensmöglichkeiten haben. Armut, Arbeitslosigkeit und schlechte Bildung verkürzen in Deutschland sogar die Lebenserwartung. Forscherinnen und Forscher des Robert-Koch-Instituts fanden heraus, dass 13 Prozent der Frauen und 27 Prozent der Männer aus der niedrigsten Einkommensstufe vor ihrem 65. Geburtstag sterben, aber nur 8 Prozent der Frauen und 14 Prozent der Männer aus der obersten Einkommensgruppe. Das hat nicht nur mit mehr oder weniger Geld zu tun. Es hängt auch davon ab, für wie wertvoll jemand sich hält und wie gut er oder sie deshalb auf sich achtgibt. Und Armut, Arbeitslosigkeit und geringe Bildung können die Selbstachtung der Betroffenen beschädigen.
Der amerikanische Philosoph John Rawls sah die Selbstachtung sogar als das wichtigste Gut der Gerechtigkeit an. Er hat sich dazu ein Gedankenexperiment überlegt: Welche Verfassung und welche Art von Gesellschaft würden wir wählen, wenn wir nicht wüssten, wer wir im wirklichen Leben sind, ob Kinder armer oder reicher Eltern, Männer oder Frauen, Gläubige oder Atheisten, Weiße oder Nichtweiße? Wir würden uns, so Rawls, hinter einem solchen "Schleier des Nichtwissens" für eine Ordnung entscheiden, die es jedem ermöglicht, sich selbst für wertvoll zu halten und allen anderen auf Augenhöhe zu begegnen. Neben gleichen Grundrechten gehöre dazu auch, dass wir gleiche Chancen haben – und nicht nur auf dem Papier.
Gemessen daran, haben wir auch in Deutschland deutliche Gerechtigkeitsdefizite, wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) feststellt. So bekommen Kinder von Müttern mit geringer Bildung seltener einen Krippenplatz als Kinder, deren Mütter hoch gebildet sind. Auch erwerben Kinder aus sozial schwachen Familien seltener Grundkenntnisse zum Beispiel in Mathematik. Kinder von Zuwanderern verfehlen mehr als doppelt so oft die schulischen Mindestanforderungen wie Schülerinnen und Schüler ohne Migrationshintergrund. Und selbst mit vergleichbar guten Schulnoten haben sie später seltener Erfolg im Beruf.
Manche Menschen haben also "von Haus aus" bessere Chancen als andere. Der Staat sollte solche Startnachteile auszugleichen versuchen, etwa durch besondere Fördermaßnahmen. Nehmen wir noch einmal Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem es unter anderem heißt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Aus Gleichberechtigung folgt demnach nicht zwangsläufig eine gleiche Behandlung. Manchmal ist die scheinbare Bevorzugung zum Beispiel von Frauen oder auch von Eingewanderten nur ein Ausgleich für unverdiente Nachteile.
Tatsächliche Chancengleichheit ist ein wichtiger Teil sozialer Gerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit liegt vor, wenn die Verteilung der Vorteile und Lasten des Zusammenlebens die unparteiische Zustimmung aller Gesellschaftsangehörigen verdient. Eine sehr wichtige Regel der Gerechtigkeit ist, dass alle das gleiche Recht auf Mitsprache über die Regeln des Zusammenlebens haben. Deshalb ist Demokratie ein Grundgebot der Gerechtigkeit in einem Staat. Aber freie und gleiche Bürgerinnen und Bürger müssen auch der Verteilung materieller Güter grundsätzlich beipflichten können. Diese Verteilung muss in einem vernünftigen Verhältnis zu Gesichtspunkten wie dem Bedürfnis oder dem Beitrag stehen.
Einleuchtend erscheint zunächst, dass jemand, der mehr leistet, auch mehr verdient. Ohne seine oder ihre Leistung gäbe es schließlich weniger zu verteilen. In einer modernen Gesellschaft kann allerdings niemand etwas leisten, ohne auf die Beiträge unzähliger anderer angewiesen zu sein. Wichtige Vorleistungen wie gute Schulen, Krankenhäuser oder Verkehrswege haben die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam durch ihre Steuern ermöglicht. Wer wirtschaftlichen Erfolg hat, profitiert immer auch in besonderem Maße von solchen öffentlichen Gütern. Es erscheint daher nur fair, wenn er auch im besonderen Maße zu ihrer Erhaltung beiträgt. Und auch der Gesichtspunkt des Bedürfnisses spricht dafür, dass die Wohlhabenden mehr Steuern zahlen als die Ärmeren. Wer reicher ist, kann einen größeren Anteil abtreten und gleichwohl gut leben.
Außerdem sollten sich auch die noch so Fleißigen und Erfolgreichen auf ihren Verdienst nicht zu viel einbilden. Was jemand leisten kann, hängt auch von angeborenen Talenten ab. Der Markt belohnt zudem nicht Leistung als solche, sondern Angebote, für die andere etwas bezahlen. Eine Online-Plattform wie Instagram gibt zum Beispiel als besonders schön wahrgenommenen Menschen die Möglichkeit, als Influencer ein hohes Einkommen zu erzielen. So einfallsreich und diszipliniert ein solcher Mensch sein mag, er wird unweigerlich auch von seinem Aussehen profitieren (für das er ja nichts kann).
In der Bundesrepublik sind Einkommen und Vermögen heute sehr ungleich verteilt. Viele halten dies für ungerecht. Sie sagen etwa, wir sollten Erbschaften stärker besteuern und die großen Vermögen mehr zur Bezahlung öffentlicher Güter heranziehen. Andere antworten, wer so etwas fordere, sei nur neidisch. Neid ist kein moralisch vorzeigbares Gefühl, man hätte gern etwas, das ein anderer besitzt, ohne dass es dem Neider oder der Neiderin zusteht. Gerechtigkeit dagegen bedeutet, dass jeder bekommt, was ihm oder ihr gebührt. Jeder hat ein Recht darauf, in seinem Gemeinwesen als ein Gleicher zu gelten, und die Freiheit von Märkten und die gesetzliche Sicherung des Eigentums dürfen diese Gleichheit nicht untergraben.
Märkte und Eigentumsrechte sind gemeinsam verantwortete Institutionen. Sie werden unweigerlich einige mehr und andere weniger begünstigen. Umso wichtiger ist, dass auch die weniger Begünstigten einen Grund haben, die Verteilungsordnung gutzuheißen. Eine Ordnung, die einigen unverdiente Vorteile, etwa als Firmenerben, verschafft und nicht einmal indirekt auch den Benachteiligten nützt, verdient deren Zustimmung nicht. Sie ist schlicht ungerecht.
ist Professor für politische Theorie und Philosophie am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin. Er forscht und lehrt vor allem zu Fragen der Gerechtigkeit, der Menschenrechte und der Tierrechte.
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