Dies ist eine Übersetzung Interner Link: dieses Textes in Einfacher Sprache.
Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht und steht im 4. Artikel des Grundgesetzes.
Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland.
Was ist Religionsfreiheit?
Die Religionsfreiheit ist das Recht, einen Glauben zu haben und diesen frei wählen zu können. Dieses Recht setzt sich aus mehreren Freiheiten zusammen:
Jeder Mensch darf einen Glauben haben.
Das nennt man Glaubensfreiheit.
Jeder Mensch darf sich zu einem Glauben bekennen.
Das bedeutet: Jeder darf öffentlich sagen, dass er einem Glauben angehört.
Das nennt man Bekenntnisfreiheit.
Jeder Mensch darf seinen Glauben ausüben.
Das nennt man Kultusfreiheit.
Jeder Mensch darf seinen Glauben zusammen mit anderen Menschen ausüben.
Das nennt man religiöse Vereinigungsfreiheit.
Religionsfreiheit ist aber auch das Recht, frei von Religion zu sein. Das bedeutet: jeder Mensch hat das Recht, gar keinen Glauben zu haben. Jeder Mensch hat das Recht, einen Glauben, mit dem sie oder er aufgewachsen ist, abzulegen.
Außerdem darf niemand zu einem Glauben gezwungen werden. Weder von anderen Menschen noch vom deutschen Staat.
Für wen gilt die Religionsfreiheit?
Alle Menschen in Deutschland haben Religionsfreiheit. Dabei spielt es keine Rolle, wo sie herkommen, welches Geschlecht sie haben oder welche politischen Ansichten sie haben. Die Religionsfreiheit gilt für alle. Auch für Kinder. Mit 14 Jahren dürfen sie selbst entscheiden, welchem Glauben sie angehören wollen. Das nennt man Religionsmündigkeit.
Wer schützt die Religionsfreiheit?
Der deutsche Staat muss die Religionsfreiheit sicherstellen. Das heißt: er darf keine Religionen verbieten oder unter Strafe stellen. Der Staat darf niemanden zu einem Glauben zwingen. Der Staat darf niemanden zwingen, seinen Glauben preiszugeben.
Außerdem muss der deutsche Staat neutral sein. Das bedeutet: der Staat darf sich nicht auf die Seite einer bestimmten Religion stellen.
Er darf keine Gesetze aus religiösen Gründen machen.
Aus diesem Grund sind staatliche Behörden und religiöse Organisationen (zum Beispiel die evangelische Kirche) voneinander getrennt.
In manchen Bereichen darf der Staat aber mit Religionsgemeinschaften zusammenarbeiten. Zum Beispiel im Sozialbereich oder im Gesundheitswesen. Das betrifft zum Beispiel Krankenhäuser und Altenheime.
Die Religionsfreiheit wird außerdem von Artikel 1 des Grundgesetzes gestützt:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist die Grundlage aller staatlichen Gewalt.
Der Staat hat also die Aufgabe, die Menschen so zu schützen, dass sie ihre eigenen, freien Entscheidungen treffen können. Und das gilt natürlich auch in Bezug auf Religion.
Was sind die Grenzen der Religionsfreiheit?
Jedes Recht hat seine Grenzen. So auch die Religionsfreiheit.
Sie endet dort, wo sie an andere Freiheiten stößt.
Oft landen solche Konflikte dann vor Gericht. Zum Beispiel wenn es um das Tragen von Kopftüchern geht.
So darf zum Beispiel eine Schülerin in der Schule ein Kopftuch tragen. Sie übt damit ihr Recht auf Religionsfreiheit aus.
Wenn eine Lehrerin im Unterricht ein Kopftuch trägt, wird es kompliziert.
Die Lehrerin vertritt den deutschen Staat. Der Staat aber muss neutral sein. Gleichzeitig ist die Lehrerin aber auch ein Mensch, der ein Recht auf Religionsfreiheit hat. Die Juristen sind sich nicht einig, was mehr Gewicht hat.
Deswegen gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung. In manchen Bundesländern darf die Lehrerin ein Kopftuch tragen, in anderen nicht.
Menschen, die im Bereich der Justiz arbeiten, dürfen bei der Arbeit kein Kopftuch tragen. Das sind zum Beispiel Richterinnen, Anwältinnen und Staatsanwältinnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2020 entschieden.
Widerspricht die Präambel des Grundgesetzes der Religionsfreiheit?
Die Präambel des Grundgesetzes ist eine Art Vorwort zum Grundgesetz. Darin ist im ersten Satz von der "Verantwortung vor Gott und den Menschen" die Rede. Nicht-Gläubige könnten darin eine Einschränkung der Religionsfreiheit sehen. Aber das ist aus 2 Gründen nicht der Fall:
Die Präambel ist kein Gesetz, sondern eine erklärende Einleitung zum Grundgesetz.
Das Grundgesetz wurde zu einer Zeit geschrieben, als die meisten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland der christlichen Kirche angehörten. Nach den Verbrechen des Nationalsozialismus wollten die Verfasserinnen und Verfasser vom Grundgesetz vor den Menschen und vor Gott schwören, dass sich der Nationalsozialismus nicht wiederholt. Und dass die Verfassung dazu beitragen soll, die Freiheit für alle Menschen zu sichern.