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Öffentlicher Dienst und Verwaltung

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Der moderne Staat braucht den Öffentlichen Dienst und die Verwaltung, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Welche Leistungsbereiche und Aufgaben gibt es?

Öffentlicher Dienst und Verwaltung: Beispiele für Aufgaben und Leistungsbereiche Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Für die Erfüllung seiner vielen Aufgaben benötigt der moderne Staat eine große Anzahl von Bediensteten – den öffentlichen Dienst und die öffentliche Verwaltung. 2012 waren laut dem Statistischen Bundesamt rund 4,6 Millionen Bedienstete im öffentlichen Dienst tätig. Sie arbeiteten in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, in der Sozialverwaltung, bei der Polizei, im Rechtswesen, als Berufs- oder Zeitsoldaten, in Kindergärten, bei den Energie- und Wasserversorgern oder bei der Müllabfuhr, um nur einige Berufssparten zu nennen.

Um die Vielfalt der verschiedenen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst zu verdeutlichen, kann man die zahlreichen Verwaltungsinstanzen in fünf Verwaltungszweige einteilen: die Ordnungsverwaltung, Leistungsverwaltung, politische Verwaltung, Wirtschaftsverwaltung und Organisationsverwaltung.

  • Ordnungsverwaltung: Der Ordnungsverwaltung gehören diejenigen Verwaltungsinstanzen an, die Gesetze vollziehen und deren Einhaltung kontrollieren. Dazu gehören zum Beispiel die Polizei, Zoll oder Gewerbeaufsicht. Dies sind die klassischen Staatsfunktionen, die bereits der frühmoderne Staat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ausführte.

  • Leistungsverwaltung: Die Leistungsverwaltung ist ein für viele Bürger besonders wichtiger Verwaltungszweig. Dieser erbringt gesetzlich vorgeschriebene technische oder personale Dienstleistungen. In ihr sind zum Beispiel Kindergärten, Schulen, öffentliche Verkehrsmittel, Energie- und Wasserversorger, Müllabfuhr und Verwaltungsbehörden wie Sozialämter, Arbeitsagenturen etc. zusammengefasst.

  • Wirtschaftsverwaltung: Die Wirtschaftsverwaltung (oder auch wirtschaftende Verwaltung) beschreibt jene Verwaltungsinstanzen, die sich mit den Einnahmen und deren Verteilung sowie der Verwaltung des bestehenden Vermögens beschäftigen. Dazu gehören in erster Linie die Steuer- und Finanzbehörden, aber auch z.B. die Beschaffungsämter.

  • politische Verwaltung: Von den fünf Verwaltungszweigen steht die politische Verwaltung der Politik am nächsten. Sie umfasst die Instanzen, die die Regierungspolitik in programmorientierten Entscheidungsvorbereitungen unterstützen sowie in der Planung und Gestaltung der politischen Führung involviert sind. Als Beispiele gelten hierbei vornehmlich die Ministerien auf Bundes- und Landesebene ebenso wie die Bundestagsverwaltung.

  • Organisationsverwaltung: Als Verwaltung der Verwaltung fungiert die Organisationsverwaltung. Sie besetzt die Querschnittsaufgaben, die das Funktionieren der übrigen Verwaltungszweige bedingt. Dies betrifft Personalfragen und Fortbildung genauso wie Besoldung oder Organisationsentwicklung.

    Die fünf Verwaltungszweige entsprechen keinesfalls einer umfassenden und scharf abgrenzenden Typisierung. So gibt es durchaus Mischformen von Verwaltungsinstanzen, die sowohl zwei oder mehr Verwaltungszweigen entsprechen können. Forstämter und Finanzämter zum Beispiel verwalten sowohl Einnahmen und Vermögen, sind aber auch kontrollierende und eingreifende Ordnungsbehörden.