Die "Sozialistische Reichspartei" (SRP) wurde am 2. Oktober 1949 unmittelbar nach der ersten Bundestagswahl und kurz vor dem absehbaren Ende des alliierten Lizenzzwanges gegründet. Bis zur Gründung der Bundesrepublik behielten sich die Besatzungsmächte vor, die Gründung von Parteien zu genehmigen und rechtsextreme Parteien oder Flüchtlingsparteien erhielten die Genehmigung (Lizenz) nicht. Ziel der SRP war die "Sammlung aller wahrhaften Deutschen durch kämpferisches Bekenntnis und Verpflichtung auf ein klares sozialistisches und nationales Programm zur Überwindung der deutschen Not" (zit. nach Hansen, S. 41). Schon die Wortwahl zeigt die Nähe zur NSDAP; dasselbe gilt für die führenden Protagonisten der Partei, die fast alle der NSDAP oder deren Gliederungen angehört hatten. Als Galionsfigur wirkte der ehemalige Wehrmachtsgeneral Otto Ernst Remer, der bei der Verhaftung der Verschwörer des versuchten Hitler-Attentats und Putschversuches am 20. Juli 1944 eine wichtige Rolle gespielt hatte. Die politische Führung der SRP hatte der Vorsitzende Fritz Dorls inne. Ideologisch in der Tradition des Nationalsozialismus stehend, agitierte die Partei im Wahlkampf besonders gegen die angeblichen Ungerechtigkeiten der Entnazifizierungspolitik, gegen die Bonner "Systempolitiker" und die sich abzeichnende Westbindung der Bundesrepublik.
Anfangs hatte die SRP damit wenig Erfolg. Bei den Landtagswahlen 1950 in Nordrhein-Westfalen erreichte sie 0,2 Prozent, in Schleswig-Holstein 1,6 Prozent. Erst 1951 bei der Landtagswahl in Niedersachsen, wo die SRP organisatorisch und an Mitgliedern am stärksten war (über die Hälfte der gut 11.000 Mitglieder lebte dort), konnte sie mit 11,0 Prozent der Stimmen einen spektakulären Erfolg erzielen. Vor allem bei jüngeren Männern, in der ländlichen Bevölkerung und bei Arbeitslosen konnte sie Wähler gewinnen In den Städten, bei Frauen, bei Flüchtlingen, die inzwischen mit dem Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) eine eigene Partei hatten, und bei Katholiken schnitt sie dagegen deutlich unterdurchschnittlich ab. Dieser Wahlerfolg alarmierte die demokratischen Politiker, die befürchten mussten, dass die noch immer bestehenden alliierten Besatzungsbehörden ihrerseits tätig würden, wenn keine Maßnahmen ergriffen würden. So wurde noch 1951 das Verfahren eröffnet, das am 23. Oktober 1952 zum Verbot der SRP durch das Bundesverfassungsgericht führte.