Die Rolle der Parteien
Deutschland ist eine Parteiendemokratie. Viele sprechen auch von einem Parteienstaat, wobei dies oft mit Kritik an der zu großen Machtfülle der Parteien einhergeht. Unbestritten ist, dass die Parteien im politischen System eine zentrale Rolle spielen. Sie tun dies zum einen, weil die parlamentarische Demokratie mit dem Bundestag als zentralem Verfassungsorgan eine starke Stellung der Parteien begünstigt. Zum anderen, weil sie wie keine andere Organisation alle drei Bereiche des politischen Systems durchdringen und damit als Scharnier zwischen den Bereichen wirken: Ihre Mitglieder bilden einen wesentlichen Teil der politischen Bürgerschaft, ihre außerparlamentarischen Organisationen sind ein wichtiger Teil des so genannten intermediären Systems aus Parteien, Verbänden, Medien und sozialen Bewegungen, das vermittelnd zur politischen Willensbildung beiträgt, und durch ihre Fraktionen und Regierungsmitglieder beherrschen sie den wichtigsten Teil des Regierungssystems auf der Bundes- und Länderebene. Faktisch gilt dies weitgehend auch auf der kommunalen Ebene, denn auch lokale Bürgervereinigungen sind, wenn sie eine feste Organisation haben und an Kommunalwahlen teilnehmen, im politikwissenschaftlichen Sinne Parteien.
Die zentrale Rolle der Parteien im politischen System wird dadurch rechtlich untermauert, dass sie als notwendiger Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch Art. 21 des Grundgesetzes auf Verfassungsebene abgesichert sind. Ihre
Die Funktionen der Parteien
Jedes demokratische politische System muss vier wesentliche Aufgaben erfüllen: Politische Entscheidungen müssen diskutiert und getroffen werden (Politikformulierung), getroffene Entscheidungen müssen durchgeführt werden (Politikimplementation), der politische Prozess muss kontrolliert werden (Politikkontrolle) und die Personen, die in den Organen des Regierungssystems tätig sind, müssen rekrutiert werden (Personalrekrutierung).
Vor allem im Bereich der Politikformulierung und Personalrekrutierung, aber auch bei der Politikkontrolle, werden den einzelnen politischen Parteien bzw. dem gesamten Parteiensystem vielfältige Funktionen zugeschrieben, von deren Erfüllung das Funktionieren und die Stabilität der deutschen Demokratie wesentlich abhängen. Dies führt zu einer Reihe von Funktionskatalogen, von denen einer hier vorgestellt wird. Zwar wird das Wirken der Parteien vielfältig kritisiert und es kann auch nicht bestritten werden, dass sie bei der Funktionserfüllung zum Teil mit anderen Organisationen konkurrieren, sie bleiben aber für das politische System unverzichtbar.
Politikformulierung
Im Rahmen des politischen Diskussionsprozesses bringen die Parteien die politischen Positionen, Wünsche und Bedürfnisse ihrer Mitglieder und/oder Wähler zum Ausdruck (Interessenartikulationsfunktion). Je heterogener ihre Mitglied- bzw. Wählerschaft in ihren Interessen ist, desto stärker müssen die Interessen dabei gebündelt, zusammengefasst und auch gewichtet werden (Interessenaggregationsfunktion) und desto schwieriger ist die Bildung einer klaren gemeinsamen politischen Position aus den zum Teil widerstreitenden Ansichten und Vorstellungen. In vielen Parteien, gerade auch in den großen Volksparteien, bilden sich daher die unterschiedlichen Positionen in verschiedenen Flügeln, Vereinigungen, Arbeitsgemeinschaften oder Strömungen ab. Nach außen versucht man dann oft, durch Kompromissformeln oder nicht eindeutige programmatische Formulierungen eine möglichst große Bandbreite an Interessen abzudecken und damit ein großes Wählerpotenzial anzusprechen.
In der Interessenaggregation unterscheiden sich die Parteien von Verbänden, die in der Regel einheitlichere Interessen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen artikulieren. Zudem sind die Parteien durch ihre Verankerung im Regierungssystem dazu in der Lage, Interessen nicht nur gegenüber den politischen Entscheidungsträgern zu äußern, sondern direkt in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen (Interessentransmissionsfunktion). Dabei handeln Parteien nicht nur als Sachwalter von Bürgerinteressen, sondern durchaus auch als Interessenvertreter in eigener Sache, z.B. wenn es um ihre staatliche Finanzierung oder um die Diäten ihrer Abgeordneten geht. Als problematisch für die politische Repräsentation der Interessenvielfalt in der Gesellschaft durch das Parteiensystem wird oft die Tatsache angesehen, dass bestimmte soziale Gruppen in der Mitgliedschaft aller Parteien deutlich unterrepräsentiert und andere überrepräsentiert sind. Zudem nimmt der Anteil der Parteimitglieder an der Bevölkerung und damit die Verankerung der Gesamtheit der Parteien in der politischen Bürgerschaft seit Jahrzehnten ab.
Der alle im Bundestag vertretenen Parteien - außer Grüne und AfD - betreffende
Die Vermittlungsaufgaben der Parteien im Rahmen des politischen Diskussionsprozesses beschränken sich nicht nur auf eine Richtung, verlaufen also nicht nur von der politischen Bürgerschaft hin zu den politischen Entscheidungsträgern. Die Parteien sind auch dazu da, den Bürgern die im Rahmen des Regierungssystems getroffenen politischen Entscheidungen direkt oder mit Hilfe der Medien zu vermitteln. Dabei geht es einerseits um die Vermittlung objektiver Informationen über den jeweiligen Sachverhalt (Informationsvermittlungsfunktion), andererseits aber auch um den Versuch, die Bürger durch eine Mischung aus Überzeugung und Überredung für die Partei einzunehmen und damit - vor allem bei Wahlen - parteipolitisch zu mobilisieren (Mobilisierungsfunktion). Um Letzteres zu erreichen, müssen die Parteien den Bürgern alternative politische Orientierungsrahmen, Deutungsmuster und Lösungsangebote für politische Probleme liefern, indem sie parteiintern Vorstellungen und Ziele entwickeln, politische Programme formulieren und sie den Bürgern kommunizieren (Zielfindungsfunktion).
Durch die Erfüllung der vielfältigen Vermittlungsleistungen im Rahmen des politischen Diskussionsprozesses liefern die Parteien einen Beitrag zur politischen Sozialisation der Bürger (Sozialisationsfunktion). Zudem tragen sie auch dazu bei, Unterstützung für demokratische Werte und Prozesse zu generieren und somit die Legitimität des politischen Systems zu gewährleisten (Legitimationsfunktion).
Die Parteien erbringen jedoch nicht nur Vermittlungsleistungen zwischen der politischen Bürgerschaft und den Akteuren des Regierungssystems. Durch ihre Verankerung im Regierungssystem sind sie es, die unmittelbar politische Entscheidungen treffen, also politische Herrschaft ausüben (Herrschaftsfunktion). Die politischen Entscheidungsprozesse im Parlament werden durch die Fraktionen der Regierungs- und Oppositionsparteien bestimmt, die zwar rechtlich eigenständige, aber mit den außerparlamentarischen Parteiorganisationen eng zusammenwirkende Einheiten darstellen. Zudem erfolgt die Besetzung von Regierungsämtern mit Parteivertretern. Auch wenn politische Entscheidungen inhaltlich vermehrt in Netzwerken unter Beteiligung zentraler gesellschaftlicher Akteure (Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Bürgerinitiativen, Experten etc.) vorgeprägt werden, verbleibt die formale Entscheidungskompetenz weitestgehend in den Händen der Akteure des Regierungssystems und damit der Parteien.
Politikkontrolle
Die Kontrolle des politischen Prozesses erfolgt auf verschiedene Weisen: zum einen in Form der rechtlichen Kontrolle vor allem durch das Bundesverfassungsgericht, das zu einem Großteil durch die mit Parteivertretern besetzten Bundes oder Landesregierungen bzw. durch ein Viertel der Bundestagsmitglieder angerufen wird (abstrakte Normenkontrolle). Zum anderen nehmen die Parteien auch eine direkte, politische Kontrollfunktion wahr. Da in der parlamentarischen Demokratie die Regierung und die Parlamentsmehrheit eine politische Handlungseinheit bilden, geschieht dies zwischen der Regierung und den sie tragenden Parlamentsfraktionen meist über interne Kanäle, während die Oppositionsfraktionen ihre Kontrollfunktion vor allem über die Herstellung von Öffentlichkeit wahrnehmen.
Personalrekrutierung
Die Parteien besitzen faktisch ein Rekrutierungsmonopol für öffentliche Ämter und Mandate auf der regionalen, nationalen und europäischen Ebene (Rekrutierungsfunktion). Dies gilt z.B. auf der nationalen Ebene für alle Verfassungsorgane: Nach 1949 wurde kein einziger parteiunabhängiger Bewerber mehr in den Bundestag gewählt, die Regierungsämter werden von den Parteien besetzt, der Bundesrat besteht aus Vertretern der Landesregierungen und der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, die alle Mitglieder des Bundestages sowie eine gleiche Zahl an von den Landtagen gewählten, also von den Parteien ausgesuchten, Vertretern der Bundesländer umfasst. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom zwölfköpfigen Wahlausschuss des Bundestags und vom Bundesrat gewählt. Einmal im Amt, sichert jedoch ihre zwölfjährige Amtszeit und die Tatsache, dass sie nicht wiedergewählt werden können, in der Regel ihre parteipolitische Unabhängigkeit.