Laut UN sind mittlerweile über die Hälfte der marinen Arten in der Region überfischt. Durch europäische Trawler bricht traditionellen Fischern gleichzeitig die Nahrungs- und Einkommensgrundlage weg. Die EU hat sich deshalb zu nachhaltigen Regelungen mittels bilateraler Abkommen verpflichtet.
Das erste dieser Protokolle mit Mauretanien wurde im Oktober 2013 ratifiziert und mittlerweile bis 2019 verlängert. Für den Zugang zu mauretanischen Gewässern zahlt die EU jährlich 59 Millionen Euro, 4 Millionen gehen direkt in den lokalen Fischereisektor. Zudem unterliegen die unterschiedlichen Fangklassen Quoten, die gewährleisten sollen, dass nur Überschüsse abgefischt und bestandsgefährdete Arten nicht weiter belastet werden. Aus diesem Grund untersagt das Abkommen etwa den Fang von Oktopus – zum Leidwesen der spanischen Kopffüßerflotte. Auch mit Marokko besteht ein ähnliches Abkommen über jährlich 30 Millionen Euro, von denen 16 Millionen als Investition in die Förderung nachhaltiger Fischerei in Marokko vorgesehen sind. Das Abkommen ist jedoch politisch umstritten, weil die Schiffe auch vor der von Marokko besetzten Westsahara fischen dürfen. Die Abkommen setzen insbesondere den spanischen und osteuropäischen Fangflotten lange geforderte Grenzen. Das größere Problem sind aber Trawler aus Asien und einigen mittelamerikanischen Ländern, die ihre Fangmengen oft falsch angeben oder unter falscher Flagge fahren. Illegaler Fischfang ist eine gravierende Bedrohung für Artbestand und Arbeitsplätze in den Anrainerstaaten Westafrikas.
Dieser Artikel ist erschienen in: Gerlach, Daniel et al.: Atlas des Arabischen Frühlings. Eine Weltregion im Umbruch, Zeitbild, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2016, S. 300.