Am 20. November 1945 begann in Nürnberg der Prozess gegen die Hauptangeklagten. Auf die Urteilsverkündung am 1. Oktober 1946 folgten zehn Hinrichtungen am 16. Oktober. Obwohl das Gericht unter erheblichem Zeitdruck arbeitete, belegte es sorgfältig alle Anschuldigungen und trug umfangreiches Beweismaterial zusammen. Insbesondere der Völkermord an den Juden wurde nachdrücklich belegt. Das Beweismaterial wurde 1947 in einer 42 Bände umfassenden Dokumentation publiziert.
Angeklagte und Verurteilte
Angeklagt war in Nürnberg die Führungselite des "Dritten Reichs". Die Anklage lautete auf die "Teilnahme an der Planung oder Verschwörung zu einem Verbrechen gegen den Frieden", Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen in Form der Verletzung von internationalen Kriegskonventionen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Völkermord).
Von den Hauptverantwortlichen begingen vier Personen – Hitler, Goebbels, Himmler und Göring – vor dem Verfahren bzw. vor ihrer Hinrichtung Selbstmord. Hingerichtet wurden in Folge der Verurteilung in Nürnberg der ehemalige Reichsaußenminister von Ribbentrop, der ehemalige Reichsinnenminister Frick und der "Gauleiter" von Franken und Chef des Propagandablatts "Stürmer", Julius Streicher. Frei gesprochen wurden der ehemalige Reichskanzler von Papen und Reichsbankpräsident Schacht. Die zu Haftstrafen Verurteilten wurden in das eigens hergerichtete ehemalige Militärgefängnis nach Berlin-Spandau gebracht, wo sie abwechselnd von Kommandos der vier Besatzungsmächte bewacht wurden. Bis 1966 kamen alle Häftlinge – unter ihnen Albert Speer – frei. Die einzige Ausnahme bildete der zu lebenslänglicher Haftstrafe verurteilte Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß, der sich 1987 in Haft das Leben nahm.
Weitere Prozesse
Von 1946 bis 1949 schlossen sich zwölf weitere Prozesse an den Hauptkriegsverbrecherprozess an. Nach einem Kontrollratsbeschluss vom 20. Dezember 1945 wurden sie von den USA geleitet. In ihnen saßen unter anderem Juristen, Ärzte, Industrielle, Angehörige des Oberkommandos der Wehrmacht, höhere NS-Funktionäre und ehemalige Angehörige des Auswärtigen Amtes auf der Anklagebank.
Neben den Nürnberger Prozessen fanden eine Reihe von Verfahren in nationaler Zuständigkeit, teilweise außerhalb Deutschlands, statt. So gab es in der SBZ 45.000 Verfahren gegen NS-Funktionäre, im Ausland wurden 50.000 bis 60.000 Menschen angeklagt. In den westlichen Besatzungszonen wurden insgesamt mehr als 5.000 Personen verurteilt, von den ausgesprochenen 806 Todesurteilen wurden 486 vollstreckt.