Im Parlamentarischen Rat
Im Sommer 1948 wird Adolf Süsterhenn vom Rheinland-Pfälzischen Landtag in den Parlamentarischen Rat gewählt, muss allerdings wegen eines schweren Unfalls vorzeitig am 5. Mai 1949 ausscheiden. Er wird zum Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion bestellt und gehört dem Hauptausschuss und dem Ältestenrat an.
Im Mittelpunkt seines verfassungspolitischen Denkens steht die christlich – abendländische Tradition, die er seit der Französischen Revolution bedroht sieht. So begegnet er dem Gedanken der Volkssouveränität mit Zurückhaltung. Stattdessen misst er dem christlichen Naturrecht eine zentrale Bedeutung zu. Daher tritt er deutlich für die Bekenntnisschule ein. Das Subsidiaritätsprinzip liefert ihm die Grundlage für seine Forderung nach einer betont föderalistischen Gestaltung der Bund-Länder - Beziehungen.
Süsterhenn gilt im Rat als wichtiger Ansprechpartner für die Vertreter der katholischen Kirche. Er ist Hauptinitiator von Anträgen der CDU/CSU-Fraktion zur Gestaltung der Präambel, der überpositiven Verankerung der Grundrechte, zum Elternrecht und Schulwesen, zum Verhältnis von Kirche und Staat sowie zur Frage der verfassungsrechtlichen Fortgeltung des Reichskonkordats und der Konkordate der Länder.
Biografie
Geboren am 31. Mai 1905 in Köln-Ehrenfeld, gestorben am 24. November 1974 in Koblenz-Horchheim, römisch-katholisch.
Adolf Süsterhenn studiert 1923-1927 Staats-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Köln. 1928 Promotion in Köln. 1931 Zweites Juristisches Staatsexamen. 1931-1932 Richter in Köln und Trier. 1932-1946 Rechtsanwalt in Köln und in Unkel. Seit der Schulzeit eng dem katholischen Schüler- und Akademikerverbandswesen verbunden (u.a. im "Görresring zur politischen Schulung katholischer Jungakademiker"). Hinsichtlich seiner staats- und gesellschaftspolitischen Vorstellungen stark durch den katholischen Sozialpolitiker Benedikt Schmittmann beeinflusst. Mitglied der Zentrumspartei. Für diese seit Mitte März 1933 für wenige Wochen in der Kölner Stadtverordnetenversammlung.
1945 maßgeblich an der Gründung der CDU Rheinland/Hessen-Nassau beteiligt, seit Februar 1947 Mitglied im engeren Vorstand des neu konstituierten CDU-Landesverbands Rheinland-Pfalz. September 1946 Vorsitzender des Vorbereitenden Verfassungsausschusses von Rheinland-Pfalz, seine Vorstellungen bestimmen wesentlich den Inhalt der neuen Landesverfassung. 1946-1947 Mitglied der Beratenden Landesversammlung, 1947-1951 Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtags. 1946-1951 Landesjustizminister und zusätzlich 1947-1951 Kultusminister.
August 1948 Teilnehmer am Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee. 1951-1961 Präsident des Oberverwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. Seit 1951 Honorarprofessor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. 1961-1969 Mitglied des Deutschen Bundestags. 1954-1974 Mitglied der Europäischen Kommission für Menschenrechte. 1961-1969 Mitglied der WEU und der NATO-Parlamentarierkonferenz, 1961-1965 der Beratenden Versammlung des Europarats.
Nachlass: Landeshauptarchiv, Koblenz.