Im Parlamentarischen Rat
Im Sommer 1948 wird Josef Schwalber vom Bayerischen Landtag in den Parlamentarischen Rat entsandt. Er ist Mitglied im Ausschuss für die Organisation des Bunds sowie Verfassungs-
gerichtshof und Rechtspflege und nach dessen Teilung im Ausschuss für Organisation des Bunds.
Als Berichterstatter bei den Eingangsberatungen im Plenum am 9. September 1948 trägt er im Wesentlichen den Inhalt des auf dem Herrenchiemseer Verfassungskonvent vorgelegten Bayerischen Entwurfs vor. Er schließt sich der "Magnettheorie" an, nach der ein zu gründender Weststaat eine besondere Anziehungskraft auf die übrigen deutschen Gebiete habe. Neben einer starken Stellung des Bundesrats will er auch die Regierung gestärkt wissen. Er schlägt eine grundsätzlich nicht abwählbare Regierung auf Zeit vor. Verfassungsänderungen sind nach seiner Auffassung an eine hohe Hürde zu binden, z.B. durch Volksabstimmungen mit hohen qualifizierten Mehrheiten.
Er gehört dem föderalistischen Flügel der CSU an. Sein Einfluss im Parlamentarischen Rat bleibt allerdings eher begrenzt. Er steht dort im Schatten des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei Anton Pfeiffer (CSU). Die Ablehnung des Grundgesetzes bei der Schlussabstimmung vom 8. Mai 1949 durch Schwalber und fünf weitere CSU-Ratsmitglieder geht jedoch wesentlich auf seine Initiative zurück. Neben föderalistischen Vorbehalten ist auch das Fehlen einer eindeutigen Festlegung auf eine "christliche Staatsauffassung" hierfür maßgeblich.
Biografie
Geboren am 19. März 1902 in Fürstenfeldbruck, gestorben am 16. August 1969 in München, römisch-katholisch.
Aus einer Handwerkerfamilie stammend, genießt Josef Schwalber mit Hilfe der Kirche bis zum Abitur einen katholischen Bildungsweg. 1921-1925 Studium der Rechts- und Staatswissenschaft in München, Mitgliedschaft in der katholischen Studentenverbindung Ottonia. 1927 Promotion in München. 1928 Zweite Staatsprüfung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst. Seit 1929 Rechtsanwalt in Dachau. Tritt zur selben Zeit der Bayerischen Volkspartei (BVP) bei.
Wird im Frühjahr 1933 für die BVP in den Gemeinde- und Kreistag von Dachau gewählt. Wegen seiner Weigerung, zur NSDAP überzutreten, Ende Juni 1933 einige Tage in "Schutzhaft". Danach weiter Anwaltstätigkeit. Bei Kriegsausbruch vom Kriegsdienst freigestellt, Anfang 1943 zur Wehrmacht eingezogen.
Mai 1945-September 1947 hauptamtlich in der Kommunalverwaltung tätig, u.a. als Bürgermeister und als Landrat der Gemeinde bzw. des Kreises Dachau. Tritt nach anfänglichen Bemühungen, die Bayerische Volkspartei wiederzubeleben, der CSU bei. 1946 Mitglied der Bayerischen Verfassunggebenden Landesversammlung. 1946-1950 Mitglied des Bayerischen Landtags. 1947-1950 Staatssekretär im bayerischen Innenministerium. Zuständig für Verfassungsfragen. Vertreter der These, dass das Deutsche Reich am 8. Mai 1945 untergegangen und nunmehr unter Vermeidung der "Fehler" der Bismarckschen Reichsverfassung in betont föderalistischem Sinne von den Ländern her wiederzuerrichten sei.
Maßgeblich beteiligt an der Vorbereitung des "Bayerischen Entwurfs eines Grundgesetzes für den Verfassungskonvent" in Herrenchiemsee. August 1948 Vertreter Bayerns beim Herrenchiemseer Verfassungskonvent. 1951-1954 bayerischer Kultusminister. 1957-1963 Landrat des Landkreises Dachau.
Nachlass: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München.