Im Parlamentarischen Rat
Obwohl nicht Mitglied des Landesparlaments, wird Kaspar Gottfried Schlör im Sommer 1948 vom Bayerischen Landtag für die CSU in den Parlamentarischen Rat gewählt. Dort ist er Mitglied des Ausschusses für Finanzfragen und nimmt für die entsprechenden Themen auch an den Beratungen des Hauptausschusses teil. In beiden Ausschüssen ist er jeweils Hauptsprecher der CDU/CSU-Fraktion.
Insgesamt vertritt er ein föderalistisches Grundkonzept zur Ausgestaltung der Finanzverfassung. Doch zählt er als Franke und einstiger Mitarbeiter der Reichsfinanzverwaltung nicht zu den dogmatischen Verfechtern eines extrem föderalistischen Konzepts, wie es die Mehrheit der CSU und die Bayerische Staatsregierung vertritt.
Bei der Schlussabstimmung zum Grundgesetz am 8. Mai 1949 geht Schlör zusammen mit dem gleichfalls aus Franken stammenden CSU-Abgeordneten Karl Sigmund Mayr seinen eigenen Weg. Während die übrigen sechs CSU-Abgeordneten aus föderalistischen Vorbehalten heraus dem Grundgesetz nicht zustimmen, geben Schlör und Mayr ein zustimmendes Votum ab.
Biografie
Geboren am 17. Februar 1888 in Dettelbach am Main, gestorben am 15. Oktober 1964 in Bad Tölz, römisch-katholisch.
1914-1919 wegen Militärdienst Unterbrechung der juristischen Referendarausbildung, 1920 Assessorexamen, danach Promotion und Beschäftigung im Landesfinanzamt Würzburg. 1921-1929 Tätigkeit im Reichsfinanzministerium in Berlin. Ab 1929 ist Kaspar Gottfried Schlör in Berlin als Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig. 1926-1933 Mitglied der Zentrumspartei.
1946-1953 Leiter des Finanzamts Amberg (Oberpfalz). Nach kurzer Mitgliedschaft in der CDU Berlin tritt er 1946 der CSU bei, 1948-1956 Mitglied des Stadtrats von Amberg, 1952-1956 Vorsitzender der CSU-Stadtratsfraktion. Nach 1953 erneut freiberuflich als Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer tätig.
Nachlass: Nicht bekannt.